Leptin: ein körpereigenes Hormon, kein Nährstoff
Leptin ist ein Hormon, das der Körper im Fettgewebe bildet. Es ist kein Nährstoff, kein Lebensmittelbestandteil und in keiner der einschlägigen Verordnungen als zulässiger Stoff für Nahrungsergänzungsmittel aufgeführt.
Dieser Eintrag beschreibt den Stoff und die Rechtslage. Er ist keiner Ware zugeordnet und führt keine gesundheitsbezogene Angabe.
Was Leptin ist
Leptin ist ein Peptidhormon — ein aus Aminosäuren aufgebautes Eiweiss. Gebildet wird es überwiegend von den Fettzellen; seine Menge im Blut hängt deshalb mit der Masse des Fettgewebes zusammen. Beschrieben wurde es 1994.
Als Eiweiss teilt Leptin das Schicksal aller Eiweisse im Verdauungsapparat: Es wird in seine Bausteine zerlegt. Ein oral aufgenommenes Peptidhormon erreicht den Blutkreislauf nicht als solches — das ist derselbe Grund, aus dem Insulin gespritzt und nicht geschluckt wird.
Was gelegentlich als «Leptin» angeboten wird, enthält deshalb in aller Regel kein Leptin, sondern andere Stoffe. Wer ein solches Erzeugnis beurteilt, liest die Zutatenliste, nicht den Produktnamen.
Warum der Begriff in den Verordnungen fehlt
Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel führt in Anhang 1 die zulässigen Vitamine, Mineralstoffe und sonstigen Stoffe samt Höchstmengen auf. Leptin steht dort nicht.1
Für sonstige Stoffe ist das Fehlen für sich genommen kein Verbot — Teil B des Anhangs ist nicht abschliessend. Entscheidend ist dann das Novel-Food-Recht und die Frage, ob ein Stoff überhaupt als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden darf.
Bei einem körpereigenen Hormon stellt sich diese Frage anders als bei einem Pflanzenextrakt: Ein Stoff, der gezielt in das Hormonsystem eingreifen soll, ist der Sache nach kein Lebensmittel. Das Heilmittelrecht greift bereits beim Anpreisen einer solchen Wirkung.
Was daraus für Texte folgt
In Anhang 14 ist Leptin nicht eingetragen. Eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe gibt es nicht.2
Damit sind alle im Umlauf befindlichen Formulierungen unzulässig, die einen Bezug zu Hunger, Sättigung, Appetit oder Körpergewicht herstellen. Aussagen zur Verringerung des Körpergewichts sind darüber hinaus eigens geregelt und auf Lebensmitteln nur in engen Grenzen zulässig.
Dieser Eintrag beschreibt Leptin deshalb als das, was es ist: ein Gegenstand der Physiologie, nicht des Sortiments.
Warum Peptide nicht geschluckt wirken
Der Verdauungsapparat ist darauf eingerichtet, Eiweisse zu zerlegen. Im Magen beginnt Pepsin damit, im Dünndarm setzen Trypsin und Chymotrypsin die Arbeit fort. Was am Ende aufgenommen wird, sind Aminosäuren und sehr kurze Bruchstücke.
Für ein Hormon aus über hundert Aminosäuren bedeutet das: Es erreicht den Blutkreislauf nicht als Molekül. Dasselbe gilt für Insulin, Wachstumshormon und andere Peptidhormone — sie werden gespritzt, weil sie geschluckt nicht ankommen.
Diese Überlegung ist bei jedem Erzeugnis nützlich, das ein Peptid oder Protein als Wirkbestandteil ausweist. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung, ordnet die Sache aber ein.
Wie solche Erzeugnisse zu lesen sind
Trägt ein Erzeugnis einen Stoffnamen im Produktnamen, ohne dass der Stoff in der Zutatenliste erscheint, ist der Name eine Anspielung und keine Zusammensetzungsangabe. Das Lebensmittelrecht misst die Bezeichnung an dem, was tatsächlich enthalten ist.
Verbindlich ist deshalb stets die Zutatenliste, ergänzt um die Nährwertdeklaration. Beide zusammen beschreiben, was ein Erzeugnis ist; der Name beschreibt, wie es heisst.
Ein Produktname, der eine gesundheitsbezogene Wirkung nahelegt, ist zudem nur dann zulässig, wenn eine entsprechende zugelassene Angabe geführt wird. Fehlt eine solche, ist bereits der Name zu beanstanden.
Woran Sie ein Erzeugnis prüfen
Führt ein Erzeugnis «Leptin» im Namen, ist die erste Frage, ob der Stoff in der Zutatenliste überhaupt vorkommt. In aller Regel tut er das nicht.
Die zweite Frage gilt den tatsächlich enthaltenen Stoffen: Sind sie in Anhang 1 der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel aufgeführt, und werden die Höchstmengen eingehalten?
Die dritte Frage gilt den Aussagen. Wo ein Produktname eine Wirkung nahelegt, muss eine zugelassene Angabe geführt werden. Fehlt sie, ist bereits der Name zu beanstanden.
Häufige Fragen
Kann man Leptin einnehmen?
Als Eiweiss wird es im Verdauungsapparat in seine Bausteine zerlegt. Es erreicht den Blutkreislauf nicht als Hormon.
Was steckt in Erzeugnissen, die «Leptin» im Namen führen?
In aller Regel andere Stoffe. Verbindlich ist die Zutatenliste, nicht der Produktname.
Steht Leptin auf einer Verbotsliste?
Es steht in Anhang 1 der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel nicht als zulässiger Stoff.1 Für sonstige Stoffe entscheidet zusätzlich das Novel-Food-Recht.
Warum steht hier nichts über Appetit oder Gewicht?
Weil Anhang 14 keinen Eintrag zu Leptin führt und Aussagen über das Körpergewicht eigens geregelt sind.2
Warum wird Insulin gespritzt und nicht geschluckt?
Aus demselben Grund: Der Verdauungsapparat zerlegt Eiweisse in ihre Bausteine, bevor sie den Blutkreislauf erreichen.
Was gilt, wenn ein Stoff nur im Produktnamen steht?
Dann ist der Name eine Anspielung, keine Zusammensetzungsangabe. Verbindlich ist die Zutatenliste.
Gibt es Lebensmittel, die Leptin enthalten?
Leptin ist ein körpereigenes Hormon. Als Zutat kommt es in Lebensmitteln nicht vor; ein Produktname mit diesem Wort verweist auf etwas anderes.
Was heisst «kein Eintrag in Anhang 14»?
Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel führt die gesundheitsbezogenen Angaben auf, die verwendet werden dürfen, samt ihrem festgelegten Wortlaut und ihrer Bedingung.2 Fehlt ein Stoff dort, gibt es zu ihm keine zulässige Angabe — und zwar auch keine umschriebene, angedeutete oder in eine Frage gekleidete.
Wozu dient dieser Glossareintrag?
Er ordnet einen Stoff sachlich ein: Herkunft, Stoffform, Vorkommen und die Rechtslage in der Schweiz. Er ist keiner Ware zugeordnet, spricht keine Empfehlung aus und führt keine gesundheitsbezogene Angabe. Für Angaben zu einem konkreten Erzeugnis gelten dessen Kennzeichnung und Produktseite.
Quellen
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14, Anhang 1 — Leptin ist dort nicht aufgeführt. ↩
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Anhang 14 — kein Eintrag zu Leptin. ↩
Redaktion Sanasis AG. Rechtliche Einordnung nach VNem und LIV im geprüften Wortlaut. Dieser Eintrag beschreibt einen Stoff und die Rechtslage; er ist keiner Ware zugeordnet und führt keine gesundheitsbezogene Angabe.