Reishi: Pilz, Anbau und rechtliche Einordnung
Reishi ist der japanische Name für Ganoderma lucidum, einen holzbewohnenden Ständerpilz aus der Ordnung der Stielporlingsartigen. Auf Deutsch heisst er Glänzender Lackporling. Auffällig ist der lackartig glänzende, nierenförmige Hut. Für Reishi ist in der Schweiz keine gesundheitsbezogene Angabe zugelassen; diese Seite beschreibt deshalb Pilz, Anbau und Rechtslage, keine Wirkung.
Der Pilz
Der Fruchtkörper besteht aus einem seitlich angesetzten Stiel und einem fächer- oder nierenförmigen Hut. Die Oberfläche wirkt wie lackiert und schimmert je nach Alter rotbraun bis fast schwarz. Der Rand ist bei wachsenden Exemplaren hell, oft weiss oder gelblich.
Die Unterseite trägt keine Lamellen, sondern feine Poren — daher die Zuordnung zu den Porlingen. Aus ihnen werden die Sporen entlassen, ein rostbraunes Pulver, das sich bei reifen Exemplaren auf der Hutoberseite ablagert.
Das Fleisch ist zäh und korkig. Reishi ist deshalb kein Speisepilz im üblichen Sinn: Er wird nicht gebraten oder gekocht gegessen, sondern getrocknet, zerkleinert und ausgezogen.
Lebensweise und Vorkommen
Reishi lebt auf Laubholz, bevorzugt auf Eiche und anderen Harthölzern. Er zersetzt das Holz und wird deshalb zu den Weissfäulepilzen gezählt: Er baut Lignin ab und hinterlässt eine helle, faserige Restmasse. In der Natur wächst er an Stümpfen, Wurzelanläufen und geschwächten Stämmen.
Die Gattung Ganoderma ist weltweit verbreitet und umfasst zahlreiche Arten, die sich äusserlich stark ähneln. Was im Handel als Reishi angeboten wird, stammt heute fast durchweg aus Kultur, nicht aus Wildsammlung.
Anbau
Kultiviert wird Reishi auf zwei Wegen. Beim Stammverfahren werden Hartholzabschnitte beimpft und im Freien oder unter Folie ausgelegt; das dauert Monate bis Jahre. Beim Substratverfahren wächst der Pilz auf sterilisiertem Sägemehl in Beuteln oder Flaschen, was schneller und besser steuerbar ist.
Geerntet wird der Fruchtkörper, sobald der helle Wachstumsrand verschwunden ist. Danach wird er getrocknet und je nach Verwendung gemahlen oder mit heissem Wasser beziehungsweise Alkohol ausgezogen.
Fruchtkörper oder Myzel — warum die Unterscheidung zählt
Erzeugnisse aus Ganoderma lucidum können aus dem Fruchtkörper oder aus dem Myzel stammen, dem fädigen Geflecht im Substrat. Myzelware wird häufig samt dem Restsubstrat vermahlen. Beides ist derselbe Organismus, aber nicht derselbe Ausgangsstoff.
Die Unterscheidung hat rechtliches Gewicht. Für die Frage, ob ein Pilzerzeugnis als neuartiges Lebensmittel gilt, kommt es auf den konkret verwendeten Teil und das Herstellungsverfahren an — im Hericium-Fall des I-Laufs fiel die Beurteilung für Fruchtkörper und für dehydriertes Myzelpulver unterschiedlich aus. Eine belastbare Aussage lässt sich deshalb nur je Rohstoff treffen, nicht pauschal für «Reishi».
Sporen und Sporenpulver
Reife Fruchtkörper geben grosse Mengen rostbrauner Sporen ab. Sie werden gesammelt, indem man Auffangflächen unter oder über den Pilz legt; das Ergebnis heisst im Handel Sporenpulver.
Die einzelne Spore ist von einer doppelten, sehr widerstandsfähigen Wand umgeben. Damit ihr Inhalt überhaupt zugänglich wird, muss diese Wand aufgebrochen werden — üblich sind mechanische Verfahren wie Mahlen zwischen Walzen oder ein Kälteschock. Angebote tragen deshalb häufig den Zusatz «gebrochen» oder «cracked».
Für die Einordnung gilt dasselbe wie beim Myzel: Sporenpulver ist ein eigener Ausgangsstoff, nicht dasselbe wie der gemahlene Fruchtkörper. Damit sind drei Rohstoffe zu unterscheiden, die alle unter dem Namen Reishi angeboten werden:
- Fruchtkörper — der geerntete Hut mit Stiel, getrocknet und gemahlen oder ausgezogen.
- Myzel — das Geflecht im Substrat, oft samt Restsubstrat vermahlen.
- Sporenpulver — die abgegebenen Sporen, meist mit aufgebrochener Wand.
Wer ein Erzeugnis beurteilt, muss wissen, welcher dieser drei Teile verwendet wurde.
Verwechslungen innerhalb der Gattung
Die Gattung Ganoderma umfasst weltweit über hundert beschriebene Arten, viele davon einander sehr ähnlich. Was in Ostasien traditionell als Lingzhi genutzt wurde, entspricht nicht in jedem Fall der europäischen Art Ganoderma lucidum im heutigen engen Sinn.
Die Namensgeschichte ist entsprechend unübersichtlich: Sammelaufsammlungen aus Asien wurden lange pauschal als lucidum geführt und später als eigene Arten abgetrennt. Für einen Rohstoff zählt deshalb die belegte Artbestimmung, nicht der Handelsname «Reishi».
Ein weiterer, gänzlich anderer Porling begegnet im Sortiment häufig daneben: die Schmetterlingstramete. Sie gehört einer anderen Gattung an und ist mit dem Lackporling nicht zu verwechseln.
Der rechtliche Rahmen
Ganoderma lucidum steht nicht in Anhang 1 der Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz1, also nicht auf der Verbotsliste. Er ist auch nicht in Anhang 1 der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel2 aufgeführt; eine Höchstmenge ist damit nicht festgelegt.
Aus dem Fehlen in der Stoffliste folgt kein Verbot: Teil B dieses Anhangs ist nicht abschliessend.2 Massgeblich ist stattdessen das Recht über neuartige Lebensmittel, und zwar je nach verwendetem Pilzteil und Verfahren.
Für gesundheitsbezogene Angaben gilt getrennt davon: Zulässig ist nur, was in Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel3 steht. Für Reishi ist dort keine Angabe verzeichnet. Bezeichnungen, die einen Bezug zur Heilkunde herstellen, kommen für ein Lebensmittel deshalb nicht in Betracht. Das gilt auch für eingebürgerte Handelsbegriffe: Ein Lebensmittel darf sich nicht als Mittel gegen Beschwerden darstellen, unabhängig davon, wie verbreitet die Bezeichnung ist.
| Wissenschaftlicher Name | Ganoderma lucidum (Curtis) P. Karst. |
| Deutscher Name | Glänzender Lackporling |
| Weitere Namen | Reishi (japanisch), Lingzhi (chinesisch) |
| Lebensweise | Weissfäule auf Laubholz, vor allem Eiche |
| Verwendeter Teil | Fruchtkörper oder Myzel — rechtlich zu trennen |
| Artdatenbank | GBIF usageKey 25497304 |
| Verbotsliste VLpH | kein Eintrag1 |
| Zugelassene Angabe | keine3 |
Häufige Fragen
Ist Reishi ein Speisepilz?
Nicht im üblichen Sinn. Das Fleisch ist zäh und korkig und wird nicht gebraten oder gekocht gegessen. Verwendet wird der getrocknete, zerkleinerte Fruchtkörper oder ein Auszug daraus.
Warum heisst er Lackporling?
Wegen der Hutoberfläche, die wie lackiert glänzt, und wegen der Poren an der Unterseite. Lamellen wie ein Champignon hat er nicht.
Worin unterscheiden sich Fruchtkörper und Myzel?
Der Fruchtkörper ist der sichtbare Hut mit Stiel, das Myzel das fädige Geflecht im Holz oder Substrat. Beides gehört zum selben Organismus, gilt rechtlich aber als je eigener Ausgangsstoff — die Beurteilung nach dem Recht über neuartige Lebensmittel kann unterschiedlich ausfallen.
Warum steht auf dieser Seite keine Wirkaussage?
Weil Anhang 14 für Reishi keinen zugelassenen Wortlaut führt.3 Ohne einen solchen Wortlaut ist jede gesundheitsbezogene Angabe ausgeschlossen, auch als Umschreibung und auch dann, wenn ein Handelsbegriff sie nahelegt.
Stammt Reishi im Handel aus Wildsammlung?
Überwiegend nicht. Der weitaus grösste Teil kommt aus Kultur, entweder auf beimpften Hartholzstämmen oder auf sterilisiertem Sägemehlsubstrat.
Redaktionell verfasst und geprüft durch die Redaktion der Sanasis AG. Zuletzt geprüft am 12.08.2026.
Quellen
- Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz, Anhang 1 — SR 817.022.17 ↩
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel, Anhang 1 — SR 817.022.14 ↩
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel, Anhang 14 — SR 817.022.16 ↩
- Global Biodiversity Information Facility, Artdatensatz Ganoderma lucidum — GBIF usageKey 2549730 ↩