Effektive Mikroorganismen (EM): Begriff und Rechtslage
Effektive Mikroorganismen, kurz EM, ist ein Handels- und Konzeptbegriff für Mischkulturen aus mehreren Gruppen von Kleinlebewesen — meist Milchsäurebakterien, Hefen und photosynthetisch aktive Bakterien. Der Begriff wurde in den 1980er-Jahren in Japan geprägt und stammt ursprünglich aus der Landwirtschaft.
«Effektive Mikroorganismen» ist keine wissenschaftliche Kategorie und keine geschützte Zusammensetzung. Für EM gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Dieser Eintrag erklärt den Begriff und die Anforderungen des Schweizer Rechts.
Woher der Begriff kommt
Der Ausdruck geht auf Arbeiten des japanischen Agrarwissenschaftlers Teruo Higa zurück, der an der Universität der Ryukyus auf Okinawa tätig war. Sein Ansatz betraf zunächst den Boden, nicht den Menschen.
Die Grundidee: Statt einzelner Stämme wird eine Mischkultur ausgebracht, deren Mitglieder sich gegenseitig ergänzen. Anwendungsfelder waren Bodenverbesserung, Kompostierung, Gülleaufbereitung und Silage.
Erst später wurden ähnlich zusammengesetzte Erzeugnisse als Lebensmittel und Getränke angeboten. Der Begriff wanderte damit aus der Landwirtschaft in den Handel — ohne dass sich seine Bedeutung dabei geschärft hätte.
Was «EM» nicht ist
Das ist der wichtigste Punkt zum Verständnis, und er wird oft übersehen.
- Keine festgelegte Zusammensetzung. Es gibt keine amtliche Liste, welche Arten in einem EM-Erzeugnis enthalten sein müssen. Zwei Erzeugnisse mit derselben Bezeichnung können verschiedene Kulturen führen.
- Keine taxonomische Gruppe. «Effektive Mikroorganismen» ist kein Name für eine Verwandtschaftsgruppe, wie es etwa Lactobacillus ist.
- Keine Qualitätsangabe. Das Wort «effektiv» ist Teil eines Handelsnamens und sagt nichts über eine geprüfte Eigenschaft aus.
- Kein Synonym für «probiotisch». Das ist ein anderer Begriff mit eigenen fachlichen Anforderungen.
Wer wissen will, was in einem Erzeugnis steckt, muss deshalb das Zutatenverzeichnis lesen. Nur dort stehen die tatsächlich verwendeten Kulturen.
Die beteiligten Gruppen
In EM-Erzeugnissen treten typischerweise drei bis vier Gruppen auf. Sie unterscheiden sich darin, wie sie Energie gewinnen.
| Milchsäurebakterien | bilden aus Zuckern Milchsäure; senken den pH-Wert; z. B. Gattungen Lactobacillus, Lactococcus |
| Hefen | einzellige Pilze; vergären Zucker und bilden Aromastoffe; z. B. Saccharomyces cerevisiae |
| Photosynthesebakterien | nutzen Licht als Energiequelle; im Bodenbereich das Kennzeichen des Konzepts |
| Actinomyceten | fadenbildende Bakterien des Bodens; typisch für den Geruch feuchter Erde |
Fermentation ist dabei der gemeinsame Vorgang: Kleinlebewesen bauen Zucker ohne Sauerstoff ab. Dabei entstehen Säuren, Kohlendioxid und Aromastoffe. Der sinkende pH-Wert verändert Geschmack und Haltbarkeit des Ansatzes.
Die entstehende Kohlensäure erklärt eine Beobachtung aus der Praxis. Fermentierte Getränke können in geschlossenen Flaschen Druck aufbauen, besonders bei Wärme. Deshalb tragen sie Hinweise zur kühlen Lagerung.
Was das Schweizer Recht verlangt
Für Nahrungsergänzungsmittel mit lebenden Kulturen gibt es klare Vorgaben. Sie betreffen nicht den Begriff EM, sondern die Kulturen selbst.
Die Mindestmenge ist der entscheidende Punkt. Ein Hinweis auf lebende Kulturen ist nur zulässig, wenn je Tagesdosis mindestens 108 koloniebildende Einheiten enthalten sind. Wer die Kulturen also ausloben will, muss diese Zahl belegen können.
Eine Aufzählung von Stammnamen ist kein Beleg für eine Menge. «Enthält 32 Kulturen» sagt nichts darüber, wie viele davon lebensfähig in der Tagesdosis ankommen. Aussagekräftig ist allein die KBE-Zahl je Tagesdosis.
Warum die Zahl über die Zeit sinkt
Lebende Kulturen sind ein Frischeprodukt. Ihre Zahl nimmt während der Lagerung ab, und Wärme beschleunigt das. Deshalb wird die KBE-Zahl auf das Ende der Haltbarkeit bezogen, nicht auf den Abfüllzeitpunkt. Kühle und dunkle Lagerung verlangsamt den Rückgang.
Keine zugelassenen Angaben
Anhang 14 der Lebensmittelinformationsverordnung führt keinen Wortlaut für Effektive Mikroorganismen, für Milchsäurebakterien allgemein oder für Fermentationserzeugnisse.
Zwei Ausnahmen betreffen andere Sachverhalte und sind an eigene Bedingungen gebunden: Angaben zu lebenden Joghurtkulturen im Zusammenhang mit Lactoseverträglichkeit und Angaben zu Lactase. Beide setzen bestimmte Erzeugnisse und Mengen voraus und lassen sich nicht auf EM-Erzeugnisse übertragen.
Für einen Text über EM heisst das: Er beschreibt Zusammensetzung, Herstellung, Geschmack und Handhabung. Aussagen über eine Wirkung im Körper sind nicht möglich.
Häufige Fragen
Was sind Effektive Mikroorganismen?
Effektive Mikroorganismen (EM) ist ein Handels- und Konzeptbegriff für Mischkulturen aus Milchsäurebakterien, Hefen und weiteren Gruppen. Der Begriff entstand in den 1980er-Jahren in Japan und kommt aus der Landwirtschaft. Eine festgelegte Zusammensetzung gibt es nicht.
Ist «EM» eine wissenschaftliche Bezeichnung?
Nein. Es ist kein taxonomischer Begriff und keine amtlich definierte Kategorie. Welche Kulturen enthalten sind, steht allein im Zutatenverzeichnis des jeweiligen Erzeugnisses.
Wie viele Kulturen muss ein Nahrungsergänzungsmittel enthalten?
Das Recht regelt keine Anzahl von Arten, sondern eine Menge: mindestens 108 koloniebildende Einheiten je Tagesdosis, sofern auf lebende Kulturen hingewiesen wird. Die Zahl der Stämme ist dafür ohne Bedeutung.
Was bedeutet KBE?
KBE steht für koloniebildende Einheiten. Gezählt werden nur Zellen, die sich noch vermehren können. 108 KBE entspricht 100 Millionen solcher Einheiten.
Sind EM dasselbe wie Probiotika?
Nein. «Probiotisch» ist ein eigener Begriff mit eigenen fachlichen Anforderungen. EM bezeichnet lediglich eine Mischkultur nach einem bestimmten Konzept. Die Begriffe sind nicht austauschbar.
Warum sollen fermentierte Erzeugnisse kühl gelagert werden?
Weil die Zahl lebensfähiger Zellen mit der Zeit abnimmt und Wärme das beschleunigt. Die angegebene KBE-Zahl bezieht sich auf das Ende der Haltbarkeit. Kühle, dunkle Lagerung verlangsamt den Rückgang.
Gibt es zugelassene Aussagen zu EM?
Nein. Anhang 14 der Lebensmittelinformationsverordnung führt weder für EM noch für Milchsäurebakterien allgemein einen Wortlaut. Die Angaben zu lebenden Joghurtkulturen und zu Lactase betreffen andere Sachverhalte und eigene Bedingungen.
Quellen
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14: Art. 2 Abs. 7 — Anforderungen an lebende Bakterienkulturen nach Anhang 3; Kennzeichnungsvorschriften mit der Mindestmenge von 108 KBE je Tagesdosis bei Hinweis auf lebende Bakterienkulturen; Pflicht zur Nennung im Zutatenverzeichnis.
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Anhang 14 — kein Eintrag für Effektive Mikroorganismen oder Milchsäurebakterien allgemein.
Redaktion Sanasis AG. Rechtliche Angaben nach VNem und LIV in der geltenden Fassung. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und beschreibt keine Anwendung am Menschen.