Erythrit (E 968): Zuckeralkohol mit 0 kcal pro Gramm
Erythrit ist ein Zuckeralkohol und in der Schweiz als Süssungsmittel mit der Nummer E 968 zugelassen. Er wird durch Fermentation aus Glucose hergestellt. Bei der Nährwertberechnung gilt für Erythrit ein Umrechnungsfaktor von 0 kJ/g beziehungsweise 0 kcal/g — er ist damit der einzige Zuckeralkohol, für den die Verordnung einen eigenen Wert von Null vorsieht.
Dieser Eintrag beschreibt den Stoff, seine Herstellung und die Rechtslage. Die beiden zugelassenen Angaben zu Zuckerersatzstoffen sind hier nur als Rechtsinformation wiedergegeben, nicht als Aussage über ein Erzeugnis.
Weder Zucker noch Alkohol
Der Name führt doppelt in die Irre. Erythrit ist kein Zucker im engeren Sinn und kein Alkohol im umgangssprachlichen Sinn.
Zuckeralkohole heissen so, weil sie chemisch zwischen beiden stehen. Sie entstehen, wenn bei einem Zuckermolekül die Carbonylgruppe zu einer Alkoholgruppe umgewandelt wird. Das Ergebnis trägt mehrere OH-Gruppen — daher der amtliche Begriff mehrwertige Alkohole, auch Polyole genannt.
Mit Trinkalkohol hat das nichts zu tun. Ethanol hat eine einzige OH-Gruppe und einen völlig anderen Bau. Erythrit berauscht nicht.
Steckbrief
| Stoffklasse | Zuckeralkohol (mehrwertiger Alkohol, Polyol) |
| Zusatzstoffnummer | E 968 |
| Summenformel | C4H10O4 |
| Molare Masse | 122,12 g/mol |
| Anzahl Kohlenstoffatome | vier — ein Tetrit |
| Energie-Umrechnungsfaktor | 0 kJ/g = 0 kcal/g |
| Herstellung | Fermentation von Glucose mit Hefen |
| Aussehen | weisse, geruchlose Kristalle |
| PubChem-Kennung | CID 222285 |
Die Ausnahme bei der Energieberechnung
Wie viel Energie ein Lebensmittel auf dem Etikett ausweisen muss, wird nicht gemessen, sondern gerechnet. Die Verordnung gibt für jeden Nährstoff einen festen Umrechnungsfaktor vor.
Für mehrwertige Alkohole gilt allgemein 10 kJ/g, also 2,4 kcal/g. Erythrit steht in derselben Liste, hat dort aber einen eigenen Eintrag — mit dem Wert Null.
Der Grund liegt im Stoffwechsel. Erythrit wird im Dünndarm aufgenommen, aber vom Körper kaum verwertet. Er wird weitgehend unverändert über die Nieren ausgeschieden. Deshalb setzt die Verordnung den Energiewert auf Null.
Angaben wie «0,2 Kalorien pro Gramm» stammen aus anderen Rechtsordnungen und gelten hier nicht. Für die Schweizer Kennzeichnung ist der Faktor 0 kJ/g = 0 kcal/g verbindlich.
Wie Erythrit hergestellt wird
Erythrit kommt in kleinen Mengen natürlich vor, etwa in Birnen, Melonen, Trauben und in fermentierten Erzeugnissen wie Sojasauce. Für die gewerbliche Herstellung reicht das nicht.
Gewonnen wird er durch Fermentation. Als Ausgangsstoff dient Glucose, meist aus Mais- oder Weizenstärke. Bestimmte Hefen bilden daraus Erythrit, der anschliessend gereinigt und auskristallisiert wird.
Es handelt sich also nicht um einen chemisch synthetisierten Stoff, sondern um ein Fermentationserzeugnis. Der Ausgangsstoff Stärke kann aus Weizen stammen; die Reinigung entfernt Eiweissreste, weshalb übliche Handelsware als glutenfrei gilt.
Eigenschaften in der Anwendung
- Süsskraft. Geringer als bei Haushaltszucker. Für dieselbe Süsse braucht es mehr Erythrit, weshalb er oft mit intensiven Süssungsmitteln kombiniert wird.
- Kühlender Eindruck. Beim Auflösen entzieht Erythrit der Umgebung Wärme. Das erzeugt im Mund ein deutlich kühles Gefühl — auffällig in Schokolade und Kaugummi.
- Hitzestabil. Er karamellisiert nicht und bräunt nicht. Backwaren mit Erythrit bleiben blasser als solche mit Zucker.
- Kristallisationsneigung. In Glasuren und Cremes kann er nachträglich auskristallisieren und dann sandig wirken.
- Nicht fermentierbar durch Mundbakterien. Anders als Zucker wird Erythrit von der Mundflora nicht zu Säuren abgebaut.
Was rechtlich gilt
Der Pflichthinweis bei mehrwertigen Alkoholen
Lebensmittel mit über 10 Prozent zugesetzten mehrwertigen Alkoholen müssen den Hinweis tragen: «kann bei übermässigem Verzehr abführend wirken». Diese Kennzeichnungspflicht knüpft an die Stoffklasse an, nicht an den einzelnen Stoff.
Die zwei zugelassenen Angaben
Für Zuckerersatzstoffe — und Erythrit ist dort ausdrücklich genannt — gibt es zwei zugelassene gesundheitsbezogene Angaben. Sie sind an eine Bedingung gebunden: In einem Lebensmittel oder Getränk muss Zucker durch den Ersatzstoff ersetzt worden sein. Für den Stoff als solchen gelten sie nicht.
Die Bedingung erfüllt also erst ein fertiges Erzeugnis, nicht die Zutat. Wer die Angaben verwenden will, muss die Zuckerreduktion im Rezept belegen können.
Häufige Fragen
Was ist Erythrit?
Erythrit ist ein Zuckeralkohol mit vier Kohlenstoffatomen und der Summenformel C4H10O4. In der Schweiz ist er als Süssungsmittel E 968 zugelassen. Hergestellt wird er durch Fermentation von Glucose.
Wie viele Kalorien hat Erythrit?
Für die Nährwertkennzeichnung gilt in der Schweiz ein Umrechnungsfaktor von 0 kJ/g, also 0 kcal/g. Erythrit hat als einziger mehrwertiger Alkohol einen eigenen Eintrag mit dem Wert Null; für die übrigen gilt 2,4 kcal/g.
Heisst es Erythrit oder Erythritol?
Beide Formen kommen amtlich vor. Die Lebensmittelinformationsverordnung verwendet in der Liste der Umrechnungsfaktoren «Erythritol», bei den Zuckerersatzstoffen «Erythrit». Gemeint ist derselbe Stoff; «Erythritol» folgt der englischen Schreibweise.
Warum fühlt sich Erythrit im Mund kühl an?
Weil das Auflösen Energie verbraucht. Erythrit entzieht der Umgebung dabei Wärme, was als Kühle wahrgenommen wird. Der Effekt ist stärker als bei anderen Zuckeralkoholen und fällt in Schokolade und Kaugummi besonders auf.
Ist Erythrit ein Alkohol?
Nur im chemischen Sinn. Zuckeralkohole tragen mehrere OH-Gruppen und heissen deshalb so. Mit Trinkalkohol, also Ethanol, hat Erythrit nichts zu tun.
Wann muss der Hinweis «kann abführend wirken» stehen?
Bei Lebensmitteln mit über 10 Prozent zugesetzten mehrwertigen Alkoholen. Der Hinweis lautet «kann bei übermässigem Verzehr abführend wirken» und knüpft an die Stoffklasse an, nicht an Erythrit allein.
Ist Erythrit süsser als Zucker?
Nein, die Süsskraft ist geringer. Für dieselbe Süsse ist mehr Erythrit nötig, weshalb er in Rezepturen häufig mit intensiven Süssungsmitteln kombiniert wird.
Quellen
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Stand 1. Juli 2025: Anhang 12 zu Art. 26 Abs. 1 — Umrechnungsfaktoren, «Erythritol 0 kJ/g = 0 kcal/g», mehrwertige Alkohole 10 kJ/g = 2,4 kcal/g; Anhang 14 — zugelassene Angaben zu Zuckerersatzstoffen mit Erythrit in der Aufzählung; Pflichthinweis «kann bei übermässigem Verzehr abführend wirken» bei über 10 Prozent zugesetzten mehrwertigen Alkoholen.
- PubChem, National Library of Medicine: Erythritol CID 222285, C4H10O4, 122,12 g/mol.
Redaktion Sanasis AG. Alle Zahlen und Wortlaute stammen aus der geltenden Schweizer Lebensmittelgesetzgebung, die Stoffdaten aus PubChem. Dieser Eintrag beschreibt einen Zusatzstoff und keine Anwendung am Menschen.