Fischöl: EPA und DHA, zugelassene Angaben, Alternativen
Fischöl ist ein aus Fischen gewonnenes Öl. Es liefert die langkettigen Omega-3-Fettsäuren EPA und DHA. Für diese beiden Fettsäuren gibt es zugelassene gesundheitsbezogene Angaben. Für «Fischöl» als solches gibt es keine — die Angaben sind an die Fettsäuren gebunden, nicht an die Quelle.
Sanasis führt kein Fischöl. Unsere langkettigen Omega-3-Fettsäuren stammen aus Algenöl. Diese Seite ordnet den Begriff ein und erklärt den Unterschied.
Worum es eigentlich geht: EPA und DHA
Omega-3 ist keine einzelne Substanz, sondern eine Stoffgruppe. Für den Körper sind vor allem drei Vertreter von Bedeutung. Sie unterscheiden sich in der Länge ihrer Kohlenstoffkette.
| ALA | Alpha-Linolensäure, kurzkettig, aus Pflanzenölen wie Lein- und Rapsöl |
| EPA | Eicosapentaensäure, langkettig, aus Fischöl und Algenöl |
| DHA | Docosahexaensäure, langkettig, aus Fischöl und Algenöl |
Der Körper kann ALA in EPA und DHA umwandeln. Diese Umwandlung ist jedoch begrenzt. Deshalb werden EPA und DHA rechtlich getrennt von ALA behandelt und tragen eigene Angaben.
Auch für ALA selbst ist eine Angabe zugelassen: «ALA trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei.» Sie gilt nur, wenn das Lebensmittel die Mindestanforderungen an eine ALA-Quelle erfüllt. Ein Leinöl kann diese Angabe also tragen, ein Fischöl in der Regel nicht — und umgekehrt.
Wer Etiketten vergleicht, achtet deshalb nicht auf das Wort Omega-3, sondern auf die einzelnen Fettsäuren. Erst deren Menge je Tagesmenge sagt etwas aus.
Woher der Fisch sein Omega-3 hat
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass Fische EPA und DHA selbst bilden. Das tun sie nicht in nennenswertem Umfang. Sie nehmen die Fettsäuren über die Nahrungskette auf.
Am Anfang dieser Kette stehen Mikroalgen. Sie bilden EPA und DHA. Kleinkrebse fressen die Algen, kleine Fische fressen die Krebse, grosse Fische fressen die kleinen. Mit jeder Stufe reichern sich die Fettsäuren an — und mit ihnen auch Schwermetalle und andere Rückstände.
Die zugelassenen Angaben
Gesundheitsbezogene Angaben sind amtlich festgelegt und nur im festgelegten Wortlaut zulässig. Sie gelten für EPA und DHA, nicht für die Bezeichnung Fischöl.1 Ein Algenöl mit denselben Mengen trägt daher dieselben Angaben.
«DHA trägt zur Erhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei.»
«DHA trägt zur Erhaltung einer normalen Sehkraft bei.»
«EPA und DHA tragen zu einer normalen Herzfunktion bei.»
«DHA und EPA tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks bei.»
«DHA und EPA tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Triglyceridspiegels im Blut bei.»
Für die beiden DHA-Angaben zu Gehirnfunktion und Sehkraft gilt: Das Lebensmittel muss mindestens 40 mg DHA je 100 g und je 100 kcal enthalten, und es ist darüber zu informieren, dass sich die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von 250 mg DHA einstellt.1
Daneben bestehen drei weitere DHA-Angaben, die sich an Schwangere und Stillende sowie an Säuglinge richten. Sie dürfen nur mit dem vorgeschriebenen Zielgruppenhinweis verwendet werden.1
Höchstmengen in der Schweiz
Für Nahrungsergänzungsmittel legt die Verordnung Obergrenzen je Tagesmenge fest. Sie unterscheidet dabei nach Zielgruppe.2
| DHA | 1000 mg pro Tag |
| EPA und DHA zusammen | 5000 mg pro Tag |
| Schwangere und Stillende | 450 mg pro Tag |
Ab einer Tagesmenge von mehr als 450 mg DHA ist der Hinweis vorgeschrieben, dass das Erzeugnis für schwangere und stillende Frauen nicht geeignet ist. Als Quellen nennt die Verordnung ausdrücklich Fischöl und Algenöl.2
Qualitätsfragen bei Fischöl
- Oxidation: Langkettige Fettsäuren reagieren empfindlich auf Sauerstoff, Licht und Wärme. Ranziges Öl erkennt man am Geruch und am Aufstossen.
- Rückstände: Fische am Ende der Nahrungskette reichern Schwermetalle und organische Schadstoffe an. Fischöl wird deshalb gereinigt.
- Herkunft der Fische: Die Bestände vieler Speisefische sind unter Druck. Für Fischöl werden zudem eigene Fänge getätigt.
- Deklaration: Entscheidend ist nicht die Kapselgrösse, sondern die Menge an EPA und DHA je Tagesmenge. Beide Werte gehören auf die Packung.
- Darreichung: Ob Öl, Kapsel oder Emulsion, ist eine Frage der Handhabung und nicht der Fettsäuren selbst.
Algenöl im Sortiment
Sanasis setzt bei den langkettigen Omega-3-Fettsäuren auf Algenöl. Der Grund ist der Anfang der Nahrungskette: Mikroalgen bilden EPA und DHA, Fische reichern sie nur an. Algenöl liefert dieselben Fettsäuren einen Schritt früher.
Im Sortiment stehen dafür zwei Erzeugnisse: Omega 3 Algenöl «Zitrone» als flüssiges Öl und Omega 3 «Vegan». Beide sind für eine vegane Ernährung geeignet. Die genauen Mengen an EPA und DHA stehen jeweils bei den Produktangaben.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Fischöl und Omega-3?
Fischöl ist eine Quelle, Omega-3 eine Stoffgruppe. Fischöl enthält vor allem die langkettigen Omega-3-Fettsäuren EPA und DHA. Pflanzenöle wie Leinöl liefern dagegen die kurzkettige ALA.
Ist Algenöl gleichwertig zu Fischöl?
Bezogen auf EPA und DHA ja, denn die Fettsäuren sind dieselben. Die zugelassenen Angaben sind an EPA und DHA gebunden und nicht an die Quelle. Massgeblich ist die Menge je Tagesmenge.
Welche Aussagen dürfen zu Fischöl gemacht werden?
Nur die amtlich festgelegten Wortlaute zu EPA und DHA, und nur bei erfüllten Bedingungen. Zur Bezeichnung Fischöl selbst gibt es keine zugelassene Angabe.1
Wie viel DHA nennt die Bedingung?
Für die Angaben zu Gehirnfunktion und Sehkraft ist über eine tägliche Aufnahme von 250 mg DHA zu informieren. Das Lebensmittel muss zudem mindestens 40 mg DHA je 100 g und je 100 kcal enthalten.1
Gibt es eine Obergrenze?
Ja. Für Nahrungsergänzungsmittel gelten 1000 mg DHA und 5000 mg EPA und DHA zusammen je Tag. Für schwangere und stillende Frauen liegt die Grenze bei 450 mg.2
Quellen
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Anhang 14 «Zulässige gesundheitsbezogene Angaben», Stand 1. Juli 2025, Einträge zu Docosahexaensäure (DHA) sowie Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA). Wortgetreue Verwendung nach Art. 31 Abs. 2 LIV. ↩
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14, Anhang 1: Höchstmengen für DHA sowie EPA und DHA als Summe, mit Warnhinweisen; zulässige Quellen «DHA und deren Ester aus Fischöl oder Algenöl» sowie «EPA und deren Ester aus Fischöl oder Algenöl». ↩
Redaktion Sanasis AG. Rechtliche Einordnung nach LIV und VNem im geprüften Wortlaut. Dieser Eintrag ordnet einen Begriff ein und ersetzt keine ernährungsmedizinische Beratung.