Garcinia Cambogia: Botanik, Namen und Rechtslage
Garcinia cambogia ist kein gültiger Artname, sondern ein Handelsname. Gemeint ist fast immer die Frucht von Garcinia gummi-gutta (L.) N. Robson, einem Baum aus der Familie der Clusiaceae. Für Garcinia gibt es keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Als Zusatz in einem Nahrungsergänzungsmittel ist die Pflanze in der Schweiz nicht vorgesehen.
Dieser Lexikoneintrag beschreibt die Pflanze botanisch, warenkundlich und rechtlich. Er beschreibt keine Anwendung am Menschen.
Ein Handelsname, drei verschiedene Bäume
Botanische Artnamen bestehen aus zwei Teilen und einem Autorenkürzel. Das Kürzel nennt die Person, die den Namen veröffentlicht hat. Es sieht nach Beiwerk aus, entscheidet hier aber über die Art.
Denn den Namen Garcinia cambogia haben drei Botaniker unabhängig voneinander an drei verschiedene Bäume vergeben. Erst das Kürzel löst auf, welcher gemeint ist.
In der Fachliteratur wird der Handelsname deshalb konsequent aufgelöst. Wer sauber arbeitet, schreibt Garcinia gummi-gutta und führt Garcinia cambogia nur als Synonym mit.
Steckbrief
| Gültiger Name | Garcinia gummi-gutta (L.) N.Robson |
| Synonym im Handel | Garcinia cambogia (Gaertn.) Desr. |
| Familie | Clusiaceae (Guttiferae) |
| Ordnung / Klasse | Malpighiales / Magnoliopsida |
| Deutsche Namen | Malabar-Tamarinde, Gummigutt-Baum |
| Verwendeter Teil | Fruchtschale, meist getrocknet |
| Kennzeichnende Stoffe | Hydroxyzitronensäure, Garcinol, Xanthochymol |
| Zugelassene Angaben | keine |
Hydroxyzitronensäure und ihr Spiegelbild
Der Stoff, um den sich alles dreht, heisst Hydroxyzitronensäure, abgekürzt HCA. Sie ist eine Zitronensäure mit einer zusätzlichen Hydroxygruppe, also einer angehängten Sauerstoff-Wasserstoff-Gruppe.
Von dieser Säure gibt es mehrere räumliche Varianten. Sie haben dieselbe Summenformel, unterscheiden sich aber in der Anordnung im Raum wie linke und rechte Hand. Zwei davon tragen eigene Namen.
| Garcinia-Säure | (1S,2S)-Form, PubChem CID 185620 — die Variante aus Garcinia gummi-gutta |
| Hibiscussäure | (1S,2R)-Form, PubChem CID 9856782 — die Variante aus Hibiskusblüten |
| Gemeinsame Formel | C6H8O8, molare Masse 208,12 g/mol |
Neben der Säure enthält die Fruchtschale weitere Stoffgruppen. Dazu zählen die Benzophenone Garcinol, Xanthochymol und Guttiferon sowie Flavonoide und Gerbstoffe.
Extrakte für den technischen Einsatz werden auf die Säure eingestellt. Ein von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit begutachteter Trockenextrakt war auf mindestens 60 Prozent Hydroxyzitronensäure spezifiziert. Rund ein Viertel seiner Zusammensetzung blieb dabei unbestimmt.
Verwendung in der Küche
- Herkunft: Der Baum wächst in den tropischen Regionen Asiens. In Indien allein sind rund 30 Arten der Gattung beschrieben.
- Südindische Küche: Die getrocknete Fruchtschale würzt Fischgerichte, vor allem in Kerala und Karnataka. Sie gibt eine saure, leicht rauchige Note.
- Form: Verkauft werden dunkle, lederartige Schalenstücke. Sie werden mitgekocht und vor dem Servieren entfernt.
- Nicht dasselbe wie Kokum: Kokum stammt von Garcinia indica, einer anderen Art derselben Gattung.
- Nicht dasselbe wie Tamarinde: Die echte Tamarinde ist Tamarindus indica und gehört zu den Hülsenfrüchtlern.
Was zu Leberschäden dokumentiert ist
Im Ausland werden Erzeugnisse mit Garcinia als Schlankheitsmittel vermarktet. Genau dazu liegt eine Auswertung von 2025 vor, die Meldungen über Leberschäden zusammengetragen hat.
Die Autoren durchsuchten mehrere Meldedatenbanken und die Fachliteratur. Sie fanden über 200 gemeldete Fälle von Leberschädigung nach dem Verzehr solcher Erzeugnisse.
Aus dieser Menge waren 34 Fälle ausführlich beschrieben. Darunter waren ein Todesfall und neun Lebertransplantationen. Bei 17 Fällen ergab die Bewertung nach dem RUCAM-Schema einen möglichen bis sehr wahrscheinlichen Zusammenhang. In einem Fall trat die Schädigung nach erneuter Einnahme wieder auf.
Als mögliche Ursache diskutiert die Arbeit unter anderem eine erbliche Veranlagung. Menschen mit dem Gewebemerkmal HLA-B*35:01 reagieren demnach eher mit einer Abwehrreaktion der Leber.
Die amerikanische Arzneibuchbehörde USP hat ihre Monographien zu Garcinia daraufhin überarbeitet. Sie enthalten heute einen Warnhinweis auf das Risiko einer Leberschädigung.
Rechtliche Einordnung in der Schweiz
Gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln sind amtlich festgelegt. Zulässig ist nur, was in der Liste steht, und nur im festgelegten Wortlaut. Zu Garcinia und zu Hydroxyzitronensäure steht dort kein Eintrag.
Damit sind die im Ausland üblichen Aussagen hier nicht erlaubt. Das betrifft die Bewerbung als Appetitzügler ebenso wie Angaben zur Fettverbrennung oder zum Körpergewicht.
Getrennt davon regelt eine zweite Verordnung, welche Vitamine, Mineralstoffe und sonstigen Stoffe einem Nahrungsergänzungsmittel zugesetzt werden dürfen und in welcher Höchstmenge. Für Vitamine und Mineralstoffe ist diese Liste abschliessend; für die übrigen Stoffe legt sie Höchstmengen und zulässige Verbindungen fest. Garcinia ist darin nicht aufgeführt.
Eine Verwechslung, die in Datenbanken regelmässig auftaucht:
Sucht man Garcinia in der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, erscheint ein Treffer. Er betrifft aber Garcinia indica und steht in Anhang 7, der Liste der in Schokolade zulässigen Pflanzenfette. Das ist eine andere Art in einem anderen Zusammenhang.
Garcinia gummi-gutta steht nicht auf der Liste der Pflanzenteile, die in Lebensmitteln nicht zulässig sind. Sanasis führt kein Erzeugnis mit Garcinia.
Häufige Fragen
Ist Garcinia cambogia ein botanischer Artname?
Nein, im heutigen Sprachgebrauch ist es ein Handelsname. Botanisch ist Garcinia cambogia (Gaertn.) Desr. ein Synonym zu Garcinia gummi-gutta (L.) N.Robson. Denselben Namen tragen zudem zwei andere Arten mit anderem Autorenkürzel.
Was ist HCA?
HCA steht für Hydroxyzitronensäure. Sie ist die kennzeichnende Fruchtsäure der Schale und hat die Summenformel C6H8O8. Die Variante aus Garcinia heisst Garcinia-Säure.
Darf Garcinia in der Schweiz einem Nahrungsergänzungsmittel zugesetzt werden?
Nein. Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel zählt die zulässigen Stoffe abschliessend auf. Garcinia und Hydroxyzitronensäure sind dort nicht aufgeführt.
Ist Garcinia dasselbe wie Kokum?
Nein. Kokum ist die Frucht von Garcinia indica. Beide gehören zur selben Gattung, sind aber verschiedene Arten mit verschiedenem Einsatzgebiet.
Gibt es zugelassene gesundheitsbezogene Angaben zu Garcinia?
Nein. In der amtlichen Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben ist Garcinia nicht aufgeführt. Aussagen über eine gesundheitliche Wirkung sind in der Werbung daher nicht zulässig.
Quellen
- Global Biodiversity Information Facility (GBIF), Backbone Taxonomy: Garcinia gummi-gutta (L.) N.Robson, usageKey 7330311, Familie Clusiaceae, Ordnung Malpighiales. Synonyme unter dem Namen Garcinia cambogia: (Gaertn.) Desr. zu G. gummi-gutta, Roxb. zu G. cowa, Boerl. zu G. hanburyi.
- van Breemen RB, Roe AL, Akhtar N.: «Hepatotoxicity of dietary supplements containing Garcinia gummi-gutta (L.) N. Robson», Pharmaceutical Biology, Band 63, Heft 1 (2025), S. 912–924. DOI 10.1080/13880209.2025.2591467 (doi.org), PMID 41262061 (PubMed).
- Anilkumar AT, Manoharan S, Balasubramanian S, Perumal E.: «Garcinia gummi-gutta: Phytochemicals and pharmacological applications», BioFactors, Band 49, Heft 3 (2023), S. 584–599. DOI 10.1002/biof.1943 (doi.org), PMID 36785888 (PubMed).
- EFSA-Gremium FEEDAP: «Safety and efficacy of a feed additive consisting of a dried extract from Garcinia gummi-gutta (L.) Roxb. for use in cats and dogs», EFSA Journal, Band 19, Heft 3 (2021), e06444. DOI 10.2903/j.efsa.2021.6444 (doi.org).
- PubChem, National Library of Medicine: Garcinia-Säure CID 185620, Hibiscussäure CID 9856782, Hydroxyzitronensäure CID 123908.
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Anhang 14 «Zulässige gesundheitsbezogene Angaben» — kein Eintrag zu Garcinia oder Hydroxyzitronensäure.
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14, Anhänge 1 und 2 — Garcinia ist in den Stofflisten nicht aufgeführt.
- Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH), SR 817.022.17, Anhang 7 Ziffer 2 (Garcinia indica als Kakaobutteräquivalent) und Anhang 1 (Pflanzenteile, die in Lebensmitteln nicht zulässig sind) — dort kein Eintrag zu Garcinia gummi-gutta.
Redaktion Sanasis AG. Botanische Angaben nach GBIF, chemische Angaben nach PubChem, rechtliche Einordnung nach LIV, VNem und VLpH. Die Angaben zu gemeldeten Leberschäden geben den Inhalt der zitierten Auswertung wieder. Dieser Eintrag beschreibt eine Pflanze und keine Anwendung am Menschen.