Glutamin: Chemie, Abgrenzung und Rechtslage
Glutamin ist eine proteinogene Aminosäure, also ein Baustein von Eiweiss. Für Lebensmittel massgeblich ist die L-Form, chemisch (2S)-2,5-Diamino-5-oxopentansäure. In der Schweiz ist L-Glutamin ein zugelassener Stoff für Nahrungsergänzungsmittel, mit einer Höchstmenge von 10 g je empfohlener täglicher Verzehrsmenge für Erwachsene. Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben gibt es dazu keine.
Dieser Lexikoneintrag beschreibt den Stoff chemisch, warenkundlich und rechtlich. Er beschreibt keine Wirkung und keine Anwendung.
Was Glutamin chemisch ist
Aminosäuren sind die Bausteine von Eiweiss. Zwanzig von ihnen setzt der Körper zu Eiweissketten zusammen. Fachleute nennen diese zwanzig proteinogen, also eiweissbildend.
Glutamin gehört dazu. Die Stoffdatenbank PubChem führt L-Glutamin unter der Nummer CID 5961 ausdrücklich als proteinogene Aminosäure.
Die Summenformel lautet C5H10N2O3, die molare Masse 146,14 g/mol. Der IUPAC-Name lautet (2S)-2,5-diamino-5-oxopentanoic acid.
Das Molekül trägt zwei Stickstoffatome. Eines sitzt in der üblichen Aminogruppe nahe der Säuregruppe. Das zweite sitzt am anderen Ende der Kohlenstoffkette, in einer Amidgruppe.
Genau diese Amidgruppe macht Glutamin aus. Sie ist der einzige bauliche Unterschied zur Glutaminsäure.
Steckbrief
| Gebräuchlicher Name | Glutamin, als Handelsform L-Glutamin |
| IUPAC-Name | (2S)-2,5-diamino-5-oxopentanoic acid |
| Summenformel | C5H10N2O3 |
| Molare Masse | 146,14 g/mol |
| PubChem-Nummer | CID 5961 |
| Stoffklasse | proteinogene Aminosäure, L-Form |
| Zugelassen für Nahrungsergänzung (CH) | ja, Höchstmenge 10 g pro Tag |
| Vorgeschriebener Warnhinweis | keiner |
| Zugelassene Angaben | keine |
| Handelsformen | Pulver, Kapseln |
Glutamin ist nicht Glutaminsäure
Kaum ein Begriffspaar wird häufiger verwechselt. Die beiden Namen klingen ähnlich, und die Stoffe sind chemisch eng verwandt. Es sind trotzdem zwei verschiedene Stoffe.
PubChem führt sie getrennt. L-Glutaminsäure trägt die Nummer CID 33032. Ihre Summenformel lautet C5H9NO4, ihre molare Masse 147,13 g/mol.
Die beiden Massen liegen also nur etwa ein Gramm pro Mol auseinander. Auch die Kohlenstoffkette ist bei beiden gleich lang.
Der Unterschied steckt am Ende dieser Kette. Bei der Glutaminsäure sitzt dort eine zweite Säuregruppe. Bei Glutamin ist an derselben Stelle eine Amidgruppe eingebaut.
Glutamat ist wiederum die Salz- und Anionenform der Glutaminsäure. Sie begegnet Ihnen als Würzmittel und in Zutatenlisten. Mit Glutamin hat sie nur die Verwandtschaft gemeinsam, nicht die Identität.
Wo Glutamin in Lebensmitteln vorkommt
Glutamin ist Bestandteil des Eiweisses in Lebensmitteln. Sein Anteil hängt davon ab, welche Eiweisse ein Lebensmittel enthält.
Eine Auswertung von 131 Lebensmitteln aus der Nurses' Health Study beziffert diese Spannweite. Der Glutamingehalt reichte von 0,01 bis 9,49 g je 100 g Lebensmittel.
Am gesamten Eiweiss machte Glutamin zwischen 1 und 33 Prozent aus. Bei Fleisch lag der Anteil je nach Berechnungsverfahren bei 4,8 beziehungsweise 4,4 Prozent.
Die mittlere tägliche Zufuhr der 70'356 ausgewerteten Teilnehmerinnen betrug 6,84 g, bei einer Standardabweichung von 2,19 g. Nachzulesen in DOI 10.1038/ejcn.2009.110 (doi.org), PMID 19756030 (PubMed).
Glutamin steckt entsprechend in eiweisshaltigen Lebensmitteln:
- Fleisch und Geflügel
- Fisch
- Eier
- Milch und Milchprodukte
- Hülsenfrüchte und Getreideerzeugnisse
Diese Zahlen beschreiben Gehalte und Zufuhrmengen. Sie beschreiben keine Wirkung. Aus einem Gehalt lässt sich rechtlich keine gesundheitsbezogene Aussage ableiten.
Was «bedingt unentbehrlich» bedeutet
Der Körper bildet Glutamin selbst. Deshalb zählt es zu den nicht unentbehrlichen Aminosäuren. Man muss es nicht zwingend über die Nahrung zuführen.
Daneben kursiert der Begriff «bedingt unentbehrlich», englisch conditionally essential. Er stammt aus der Fachdiskussion und hat eine nachvollziehbare Herkunft.
1990 erschien in der Zeitschrift Nutrition Reviews ein Beitrag von Janet M. Lacey und Douglas W. Wilmore unter dem Titel «Is glutamine a conditionally essential amino acid?». Er ordnet Glutamin den nicht unentbehrlichen Aminosäuren zu und stellt den Begriff zugleich zur Diskussion. Siehe DOI 10.1111/j.1753-4887.1990.tb02967.x (doi.org), PMID 2080048 (PubMed).
Wichtig ist die Einordnung des Begriffs. Er ist eine fachliche Sprechweise, keine rechtliche Kategorie. Im Schweizer Lebensmittelrecht kommt er nicht vor.
Rechtliche Einordnung in der Schweiz
Was ein Nahrungsergänzungsmittel enthalten darf, regelt Artikel 2 Absatz 3 VNem (SR 817.022.14). Für Vitamine und Mineralstoffe ist Anhang 1 Teil A abschliessend; für sonstige Stoffe nennt Teil B Höchstmengen und zulässige Verbindungen.
Im Abschnitt Aminosäuren ist L-Glutamin aufgeführt. Die Höchstmenge beträgt 10 g je empfohlener täglicher Verzehrsmenge für Erwachsene. Ein Warnhinweis ist nicht vorgeschrieben.
Das ist die mit Abstand höchste Menge dieses Abschnitts. Die anderen Aminosäuren liegen deutlich darunter.
Davon getrennt zu betrachten sind gesundheitsbezogene Angaben. Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16) listet die zulässigen Angaben abschliessend auf.
Zu Glutamin steht dort kein Eintrag. Damit gibt es keinen Wortlaut, den man verwenden dürfte.
Zwei Fragen, zwei Antworten. Darf der Stoff zugesetzt werden? Ja, bis 10 g pro Tag. Darf man über ihn eine gesundheitsbezogene Aussage machen? Nein.
Dass ein Stoff in der VNem steht, ist eine Zulassung des Stoffes. Es ist keine Erlaubnis für eine Aussage. Beide Listen sind unabhängig voneinander zu prüfen.
Häufige Fragen
Ist Glutamin dasselbe wie Glutaminsäure?
Nein. Es sind zwei getrennt geführte Stoffe. Glutamin trägt am Kettenende eine Amidgruppe, Glutaminsäure an derselben Stelle eine zweite Säuregruppe. Die Summenformeln lauten C5H10N2O3 und C5H9NO4.
Ist Glutamin dasselbe wie Glutamat?
Nein. Glutamat ist die Salz- und Anionenform der Glutaminsäure und wird als Würzmittel eingesetzt. Glutamin ist ein eigener Stoff mit einer Amidgruppe statt einer zweiten Säuregruppe.
Darf Glutamin einem Nahrungsergänzungsmittel zugesetzt werden?
Ja. L-Glutamin ist in Anhang 1 der VNem im Abschnitt Aminosäuren aufgeführt. Die Höchstmenge beträgt 10 g je empfohlener täglicher Verzehrsmenge für Erwachsene. Ein Warnhinweis ist nicht vorgeschrieben.
Gibt es zugelassene gesundheitsbezogene Angaben zu Glutamin?
Nein. Anhang 14 der LIV enthält keinen Eintrag zu Glutamin. Aussagen über eine gesundheitliche Wirkung von Glutamin sind in der Werbung deshalb nicht zulässig.
In welchen Lebensmitteln kommt Glutamin vor?
In eiweisshaltigen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Eiern, Milchprodukten, Hülsenfrüchten und Getreideerzeugnissen. Die ausgewerteten Gehalte reichten von 0,01 bis 9,49 g je 100 g Lebensmittel.
Warum liest man «bedingt unentbehrlich»?
Der Begriff stammt aus einer Fachdiskussion von 1990. Er ist eine fachliche Sprechweise und keine Kategorie des Schweizer Lebensmittelrechts. Für die Beurteilung eines Erzeugnisses zählen allein die Verordnungen.
Quellen
- PubChem, National Library of Medicine: L-Glutamine, CID 5961 — Summenformel C5H10N2O3, molare Masse 146,14 g/mol, IUPAC-Name (2S)-2,5-diamino-5-oxopentanoic acid, proteinogene Aminosäure.
- PubChem, National Library of Medicine: L-Glutamic acid, CID 33032 — Summenformel C5H9NO4, molare Masse 147,13 g/mol, IUPAC-Name (2S)-2-aminopentanedioic acid.
- Lacey JM, Wilmore DW: Is glutamine a conditionally essential amino acid? Nutrition Reviews, 1990. DOI 10.1111/j.1753-4887.1990.tb02967.x (doi.org), PMID 2080048 (PubMed).
- Lenders CM, Liu S, Wilmore DW, Sampson L, Dougherty LW, Spiegelman D, Willett WC: Evaluation of a novel food composition database that includes glutamine and other amino acids derived from gene sequencing data. European Journal of Clinical Nutrition, 2009. DOI 10.1038/ejcn.2009.110 (doi.org), PMID 19756030 (PubMed).
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14, Anhang 1, Abschnitt Aminosäuren — L-Glutamin aufgeführt, Höchstmenge 10 g, kein Warnhinweis.
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Anhang 14 «Zulässige gesundheitsbezogene Angaben» — kein Eintrag zu Glutamin.
Redaktion Sanasis AG. Stoffdaten nach PubChem, rechtliche Einordnung nach VNem und LIV im geprüften Wortlaut. Dieser Eintrag beschreibt einen Stoff und keine Anwendung am Menschen.