Glycin: die kleinste Aminosäure und ihre Rechtslage
Glycin ist die kleinste und einfachste der proteinogenen Aminosäuren. Ihr chemischer Name lautet 2-Aminoessigsäure. Sie ist die einzige proteinogene Aminosäure ohne Spiegelbildform. In der Schweiz ist Glycin für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen, mit einer Höchstmenge von 5 g je empfohlener täglicher Verzehrsmenge. Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben gibt es zu Glycin dagegen keine.
Dieser Lexikoneintrag beschreibt den Stoff chemisch, warenkundlich und rechtlich. Er beschreibt keine Wirkung und keine Anwendung.
Die einzige Aminosäure ohne Spiegelbild
Zwanzig Aminosäuren setzt der Körper zu Eiweissketten zusammen. Fachleute nennen sie proteinogen, also eiweissbildend. Glycin ist die kleinste davon.
Alle diese Aminosäuren teilen denselben Grundbau. In der Mitte sitzt ein Kohlenstoffatom. Daran hängen eine Aminogruppe, eine Säuregruppe, ein Wasserstoffatom und ein Rest.
Dieser Rest unterscheidet die Aminosäuren voneinander. Bei Glycin besteht er aus einem einzigen Wasserstoffatom. Das zentrale Kohlenstoffatom trägt damit zwei gleiche Gruppen.
Genau daraus folgt eine Besonderheit. Bei allen anderen proteinogenen Aminosäuren sind vier verschiedene Gruppen gebunden. Ein solches Molekül und sein Spiegelbild lassen sich nicht zur Deckung bringen. Es gibt deshalb zwei Formen, die L-Form und die D-Form.
Bei Glycin entfällt dieser Unterschied. Molekül und Spiegelbild sind identisch. Fachleute nennen einen solchen Stoff achiral. PubChem führt Glycin ausdrücklich als die einzige achirale proteinogene Aminosäure.1
Deshalb trägt der Name keine Vorsilbe. Es gibt kein L-Glycin und kein D-Glycin, sondern nur Glycin. Auch die Schweizer Verordnung schreibt den Stoff genau so, während sie daneben L-Arginin oder L-Leucin führt.2
Steckbrief
| Chemischer Name | 2-Aminoessigsäure |
| Summenformel | C2H5NO2 |
| Molare Masse | 75,07 g/mol |
| PubChem-Kennung | CID 750 |
| Stoffklasse | proteinogene Aminosäure, achiral, nicht essenziell |
| Geschmack | süss |
| Löslichkeit in Wasser | 25,0 g je 100 ml bei 25 °C |
| Nummer als Zusatzstoff | E 640, Glycin und sein Natriumsalz |
| Zugelassen für Nahrungsergänzung (CH) | ja, Höchstmenge 5 g je empfohlener täglicher Verzehrsmenge |
| Vorgeschriebener Warnhinweis | keiner |
| Zugelassene Angaben | keine |
Woher der Name kommt
Der Name geht auf das griechische Wort für süss zurück. PubChem führt für Glycin die Geschmacksangabe süss.1 Der Name beschreibt also eine Stoffeigenschaft, nicht eine Herkunft.
Unter Aminosäuren ist das keine Selbstverständlichkeit. Kawai und Mitautoren liessen den Geschmack proteinogener Aminosäuren von geschulten Personen bewerten. Der Eindruck hing von Grösse, Ladung, Seitenkette und Chiralität ab.3
Der Geschmack sagt nichts über eine Wirkung aus. Er ist eine Stoffeigenschaft wie die Löslichkeit.
Glycin im Kollagen: jede dritte Position
Kollagen ist ein Struktureiweiss. Shoulders und Raines beschreiben es als das häufigste Eiweiss im Tierreich. Sein Bau ist ungewöhnlich: Drei Ketten winden sich zu einer Tripelhelix.4
Damit die drei Ketten so eng zusammenrücken können, muss im Inneren Platz gespart werden. Genau dort sitzt Glycin.
Brodsky und Persikov beschreiben für die Kollagenhelix ein festes Muster mit der Kurzform Gly-X-Y. An jeder dritten Position der Kette steht ein Glycin. X und Y stehen für wechselnde andere Aminosäuren.5
Der Grund ist die Grösse. Nur Glycin trägt einen Rest aus einem einzigen Wasserstoffatom. Jede andere Aminosäure wäre an dieser Stelle zu sperrig.
Dieser Abschnitt beschreibt ausschliesslich den Bau eines Moleküls. Aus der Struktur eines Eiweisses lässt sich keine Aussage über eine Wirkung ableiten.
Vorkommen und Handelsformen
PubChem nennt als Hauptquellen für Glycin die Gelatine und das Seidenfibroin.1
- Gelatine, gewonnen aus Kollagen
- Seidenfibroin, das Faserprotein der Seide
- Eiweisshaltige Lebensmittel allgemein, als Bestandteil der Eiweissketten
PubChem beziffert die durchschnittliche tägliche Aufnahme einer erwachsenen Person mit drei bis fünf Gramm.1 Diese Zahl beschreibt die übliche Ernährung und ist keine Empfehlung.
Im Handel erscheint Glycin als weisses, kristallines Pulver und in Kapseln. Die Schweizer Verordnung erlaubt bei zugelassenen Aminosäuren zusätzlich die Natrium-, Kalium-, Calcium- und Magnesiumsalze sowie die Hydrochloride.2
Glycin als Zusatzstoff E 640
Neben der Rolle als Nährstoff hat Glycin eine zweite rechtliche Rolle. Die Schweizer Zusatzstoffverordnung führt es unter der Nummer E 640, dort bezeichnet als Glycin und sein Natriumsalz.6
Diese Zulassung ist eng gefasst. Glycin erscheint in den Listen jener Stoffe, die anderen Lebensmittelzusatzstoffen und Nährstoffzubereitungen beigegeben werden dürfen. Als Mengenangabe steht dort GHP, also gute Herstellungspraxis.6
Ein frei verwendbarer Zusatzstoff für beliebige Lebensmittel ist E 640 nach diesen Listen nicht.6
Rechtliche Einordnung in der Schweiz
Was ein Nahrungsergänzungsmittel enthalten darf, regelt Artikel 2 Absatz 3 VNem (SR 817.022.14). Für Vitamine und Mineralstoffe ist Anhang 1 Teil A abschliessend; für sonstige Stoffe nennt Teil B Höchstmengen und zulässige Verbindungen.2
Glycin steht in diesen Listen, und zwar im Abschnitt Aminosäuren. Die zugelassene Höchstmenge für Erwachsene beträgt 5 g je empfohlener täglicher Verzehrsmenge. Ein Warnhinweis ist nicht vorgeschrieben, und auch eine Beschränkung auf eine Zielgruppe fehlt.2
Davon streng zu trennen ist eine zweite Frage: Darf man über den Stoff etwas aussagen? Zulässig ist nur, was in der amtlichen Liste steht, und nur im festgelegten Wortlaut.7
Zu Glycin steht dort kein Eintrag.7 Damit gilt für den Stoff eine klare Doppellage: zulässiger Stoff, aber keine zugelassene Angabe.
Ein Nahrungsergänzungsmittel mit Glycin darf also hergestellt und verkauft werden. Über eine gesundheitliche Wirkung darf es nichts behaupten.
Diese beiden Ebenen werden häufig verwechselt. Dass ein Stoff in der Verordnung steht, ist eine Aussage über die Zulässigkeit des Zusatzes und über die zulässige Menge.
Es ist keine Bestätigung einer Wirkung und keine Erlaubnis, mit einer Wirkung zu werben.
Häufige Fragen
Warum heisst es nicht L-Glycin?
Weil es keine zweite Form gibt, von der man Glycin abgrenzen müsste. Der Rest des Moleküls ist nur ein Wasserstoffatom. Molekül und Spiegelbild sind deshalb identisch, und die Vorsilbe entfällt.
Wie viel Glycin darf ein Nahrungsergänzungsmittel in der Schweiz enthalten?
Höchstens 5 g je empfohlener täglicher Verzehrsmenge für Erwachsene. Diese Höchstmenge steht im Abschnitt Aminosäuren der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel.2
Gibt es zugelassene gesundheitsbezogene Angaben zu Glycin?
Nein. In der amtlichen Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben ist Glycin nicht aufgeführt.7 Aussagen über eine gesundheitliche Wirkung sind daher in der Werbung nicht zulässig.
Ist Glycin eine essenzielle Aminosäure?
Nein. PubChem führt Glycin als nicht essenzielle Aminosäure.1 Der Körper kann sie also selbst herstellen und ist nicht auf die Zufuhr über die Nahrung angewiesen.
Wofür steht die Nummer E 640?
E 640 ist die Zusatzstoffnummer für Glycin und sein Natriumsalz. In den Listen der Schweizer Zusatzstoffverordnung erscheint sie für den Zusatz zu anderen Lebensmittelzusatzstoffen und zu Nährstoffzubereitungen.6
Quellen
- PubChem, National Library of Medicine: Glycine, CID 750 — IUPAC-Name 2-aminoacetic acid, C2H5NO2, 75,07 g/mol, Geschmack süss, Wasserlöslichkeit 25,0 g je 100 ml bei 25 °C, einzige achirale proteinogene Aminosäure, nicht essenziell, Gelatine und Seidenfibroin, Aufnahme drei bis fünf Gramm täglich. ↩
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14, Anhang 1 — Glycin im Abschnitt Aminosäuren, Höchstmenge 5 g je empfohlener täglicher Verzehrsmenge, kein Warnhinweis; Vergleichswerte L-Glutamin 10 g, L-Arginin 2500 mg, L-Leucin 2400 mg, L-Isoleucin 1200 mg, L-Citrullin 1000 mg, L-Histidin 600 mg; Anmerkung zu Salzen und Hydrochloriden. ↩
- Kawai M, Sekine-Hayakawa Y, Okiyama A, Ninomiya Y: Gustatory sensation of L- and D-amino acids in humans. Amino Acids, 2012. DOI 10.1007/s00726-012-1315-x (doi.org), PMID 22588481 (PubMed) ↩
- Shoulders MD, Raines RT: Collagen structure and stability. Annual Review of Biochemistry, 2009. DOI 10.1146/annurev.biochem.77.032207.120833 (doi.org), PMID 19344236 (PubMed) ↩
- Brodsky B, Persikov AV: Molecular structure of the collagen triple helix. Advances in Protein Chemistry, 2005. DOI 10.1016/s0065-3233(05)70009-7 (doi.org), PMID 15837519 (PubMed) ↩
- Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln (ZuV), SR 817.022.31 — E 640 «Glycin und sein Natriumsalz», zulässig in Lebensmittelzusatzstoffen und in Nährstoffzubereitungen nach guter Herstellungspraxis. ↩
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Anhang 14 «Zulässige gesundheitsbezogene Angaben» — kein Eintrag zu Glycin. ↩
Redaktion Sanasis AG. Stoffdaten nach PubChem, Strukturangaben nach der zitierten Fachliteratur, rechtliche Einordnung nach VNem, LIV und ZuV im geprüften Wortlaut. Dieser Eintrag beschreibt einen Stoff und keine Anwendung am Menschen.