Guarana: Botanik, Coffein und Rechtslage
Guarana ist der Samen einer südamerikanischen Kletterpflanze (Paullinia cupana Kunth). Sein kennzeichnender Stoff ist Coffein. Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben gibt es — sie gehören jedoch dem Coffein und nicht der Pflanze, und sie sind an eine Mindestmenge und an Pflichthinweise gebunden.
Dieser Lexikoneintrag beschreibt die Pflanze botanisch, warenkundlich und rechtlich. Er beschreibt keine Anwendung am Menschen.
Die Pflanze und ihr Samen
Guarana ist eine verholzende Kletterpflanze aus dem Amazonasgebiet. Botanisch heisst sie Paullinia cupana Kunth und gehört zu den Seifenbaumgewächsen.
Diese Familie führt eine bemerkenswert gemischte Gesellschaft. Zu ihr zählen die Litschi (Litchi chinensis) ebenso wie der bei uns heimische Bergahorn (Acer pseudoplatanus).
Auffällig ist die Frucht. Die reife Kapsel springt rot auf und gibt einen schwarzen Samen frei, der von einem weissen Samenmantel umgeben ist. Der Anblick erinnert an ein Auge und prägt bis heute die Bildsprache rund um die Pflanze.
Verarbeitet wird ausschliesslich der Samen. Er wird geröstet und vermahlen. In Brasilien entsteht daraus traditionell ein harter Riegel, von dem zum Gebrauch etwas abgerieben wird.
Steckbrief
| Wissenschaftlicher Name | Paullinia cupana Kunth, GBIF usageKey 3189949 |
| Familie / Ordnung | Seifenbaumgewächse (Sapindaceae) / Sapindales |
| Verwandte Arten | Litschi, Bergahorn |
| Herkunft | Amazonasgebiet, angebaut vor allem in Brasilien |
| Verwendeter Teil | Samen, geröstet und vermahlen |
| Kennzeichnender Stoff | Coffein (PubChem CID 2519, C8H10N4O2, 194,19 g/mol) |
| Zugelassene Angaben | zwei — auf Coffein bezogen, nicht auf Guarana |
«Guaranin» ist nichts anderes als Coffein
In der Vermarktung taucht regelmässig der Ausdruck «Guaranin» auf, manchmal mit dem Zusatz, er sei etwas anderes als Coffein. Das trifft nicht zu.
Die Stoffdatenbank PubChem führt «Guaranine» als Synonym zu Coffein unter derselben Kennnummer CID 2519. Dasselbe gilt für «Thein», die alte Bezeichnung des Coffeins aus Tee.
Chemisch handelt es sich immer um denselben Stoff: 1,3,7-Trimethylpurin-2,6-dion. Unterschiede zwischen Guarana, Kaffee und Tee liegen in der Zusammensetzung der übrigen Bestandteile und in der Menge, nicht in der Art des Coffeins.
Warenkunde und Etikett
Der Samen wird nach der Ernte von seinem Samenmantel befreit, getrocknet und geröstet. Erst danach entsteht das bräunliche Pulver, das in den Handel gelangt.
- Pulver: die gebräuchlichste Form. Es schmeckt deutlich bitter und adstringierend.
- Riegel: die traditionelle brasilianische Form. Der harte Riegel wird zum Gebrauch abgerieben.
- Extrakt: eingeengter Auszug. Das Verhältnis von Ausgangsware zu Extrakt gehört auf die Deklaration.
- Getränke: Guarana ist Namensgeber und Zutat verschiedener Limonaden, meist in geringen Mengen.
- Die entscheidende Zahl: Nicht die Menge Guarana zählt rechtlich, sondern die Menge Coffein je Portion. Nur sie lässt sich mit den Vorgaben vergleichen.
- Verwechslung: «Guarana-Extrakt» und «Guarana-Pulver» sind nicht dasselbe. Der Coffeingehalt kann sich deutlich unterscheiden.
Was erlaubt ist und wo die Grenze liegt
Zwei Regelwerke greifen hier ineinander. Das eine sagt, was ausgesagt werden darf. Das andere setzt eine Obergrenze für Nahrungsergänzungsmittel.
Die Angabenliste kennt zwei Wortlaute zu Coffein. Der erste betrifft Konzentrationsfähigkeit, Leistungsfähigkeit, Wachheit und Aufmerksamkeit. Der zweite betrifft die kurzfristige körperliche Leistungsfähigkeit.
Beide dürfen nur verwendet werden, wenn je Portion mindestens 75 Milligramm Coffein aufgenommen werden. Und beide sind nur im festgelegten Wortlaut zulässig.
Die Stofflisten für Nahrungsergänzungsmittel setzen daneben eine Höchstmenge. Für Coffein beträgt sie 200 Milligramm täglich oder 3 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht. Guarana als Pflanze ist in diesen Listen nicht eigens aufgeführt.
Die Pflichthinweise, die zu beiden Angaben gehören:
«Enthält Coffein.» Dazu der Hinweis «Für Kinder und schwangere Frauen nicht empfohlen», der im gleichen Sichtfeld wie die Sachbezeichnung anzubringen ist.
Die Angabe zur Sichtbarkeit ist Teil der Bedingung. Ein Hinweis auf der Rückseite genügt nicht, wenn die Sachbezeichnung vorne steht.
Häufige Fragen
Was ist Guarana botanisch?
Guarana ist der Samen von Paullinia cupana Kunth, einer verholzenden Kletterpflanze aus dem Amazonasgebiet. Die Art gehört zu den Seifenbaumgewächsen.
Ist Guaranin etwas anderes als Coffein?
Nein. «Guaranine» ist in der Stoffdatenbank PubChem ein Synonym zu Coffein und trägt dieselbe Kennnummer CID 2519. Es handelt sich um denselben Stoff.
Gibt es zugelassene gesundheitsbezogene Angaben zu Guarana?
Zu Guarana als Pflanze nicht. Zugelassen sind zwei Angaben zu Coffein. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn je Portion mindestens 75 Milligramm Coffein aufgenommen werden, und nur im festgelegten Wortlaut.
Wie viel Coffein ist in einem Nahrungsergänzungsmittel zulässig?
Die Höchstmenge liegt bei 200 Milligramm täglich oder bei 3 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht. Diese Grenze gilt für den Stoff Coffein, unabhängig davon, aus welcher Pflanze er stammt.
Warum steht auf coffeinhaltigen Erzeugnissen ein Hinweis für Schwangere?
Weil die Verordnung ihn zwingend vorschreibt, sobald eine der Coffein-Angaben verwendet wird. Der Hinweis «Für Kinder und schwangere Frauen nicht empfohlen» muss im gleichen Sichtfeld wie die Sachbezeichnung stehen.
Quellen
- Global Biodiversity Information Facility (GBIF), Backbone Taxonomy: Paullinia cupana Kunth, usageKey 3189949, Familie Sapindaceae, Ordnung Sapindales. Zum Vergleich Litchi chinensis Sonn. (3190002) und Acer pseudoplatanus L. (3189870), beide ebenfalls Sapindaceae.
- PubChem, National Library of Medicine: Coffein CID 2519, C8H10N4O2, 194,19 g/mol, IUPAC-Name 1,3,7-Trimethylpurin-2,6-dion. Die Synonymliste dieses Eintrags führt «Guaranine» und «Theine».
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Anhang 14 «Zulässige gesundheitsbezogene Angaben», zwei Einträge zu Coffein — Wortlaute, Verwendungsbedingung von 75 mg je Portion und die Pflichthinweise wörtlich übernommen.
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14, Anhang 1 — Coffein mit einer Höchstmenge von 200 mg beziehungsweise 3 mg je kg Körpergewicht. Guarana ist in den Stofflisten nicht eigens aufgeführt.
Redaktion Sanasis AG. Botanische Angaben nach GBIF, chemische Angaben nach PubChem, rechtliche Einordnung nach LIV und VNem. Die Wortlaute der zugelassenen Angaben, die Mengenbedingung und die Pflichthinweise sind der Verordnung wörtlich entnommen. Dieser Eintrag beschreibt eine Pflanze und keine Anwendung am Menschen.