Johanniskraut: warum es in Lebensmitteln nicht zulässig ist
Johanniskraut ist eine mehrjährige Pflanze aus der Familie der Hartheugewächse, wissenschaftlich Hypericum perforatum L. In der Schweiz ist es keine Lebensmittelzutat: Kraut und Blüte stehen auf der Liste der Pflanzen, deren Verwendung in Lebensmitteln nicht zulässig ist. Erlaubt bleibt allein die Verwendung als Aroma in alkoholischen Getränken.
Dieser Lexikoneintrag beschreibt die Pflanze botanisch, stofflich und rechtlich. Er beschreibt keine Anwendung und keine Wirkung am Menschen.
Die Rechtslage in einem Satz
Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH, SR 817.022.17) führt die Pflanzen auf, deren Verwendung in Lebensmitteln nicht zulässig ist. Hypericum perforatum L. steht dort — mit den Pflanzenteilen Kraut und Blüte und der Bemerkung «Nur als Aroma in alkoholischen Getränken».
Die Aromenverordnung (SR 817.022.41) sagt dasselbe aus der anderen Richtung. In ihrem Anhang 4 unter Ziffer 2.3 heisst es, dass aus dieser Pflanze hergestellte Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften nur zur Herstellung alkoholischer Getränke verwendet werden dürfen.
Zwei Verordnungen, dieselbe Schranke. Ein Nahrungsergänzungsmittel mit Johanniskraut ist in der Schweiz deshalb kein Grenzfall, sondern schlicht nicht verkehrsfähig.
Zubereitungen aus Johanniskraut werden in der Schweiz als Arzneimittel in Verkehr gebracht. Dafür gilt das Heilmittelrecht mit eigenem Zulassungsverfahren, eigener Fachinformation und Abgabe über die Fachperson — nicht das Lebensmittelrecht. Sanasis führt keine Johanniskraut-Erzeugnisse.
Steckbrief
| Wissenschaftlicher Name | Hypericum perforatum L. |
| GBIF-Schlüssel | 3189486, Status akzeptiert |
| Familie / Ordnung | Hypericaceae / Malpighiales |
| Kennzeichnende Stoffe | Hypericin, Hyperforin, Flavonoide |
| VLpH Anhang 1 | Eintrag: Kraut, Blüte — nur als Aroma in alkoholischen Getränken |
| Aromenverordnung Anhang 4 | Ziffer 2.3 — nur alkoholische Getränke |
| Zugelassene Angaben | keine |
Woher der Name kommt, und was die Punkte sind
Die Pflanze blüht um den Johannistag am 24. Juni. Daher der deutsche Name.
Der Artname perforatum heisst «durchlöchert». Hält man ein Blatt gegen das Licht, sieht man helle Punkte. Es sind keine Löcher, sondern Öldrüsen im Blattgewebe. An den Blüten sitzen zusätzlich dunkle Drüsen; zerreibt man sie, färben sie die Finger rot.
Der Stoff, der die Wechselwirkungen erklärt
Zwei Inhaltsstoffe werden am häufigsten genannt. Hypericin führt die Stoffdatenbank PubChem unter CID 3663, Summenformel C30H16O8, molare Masse 504,4 g/mol. Hyperforin steht unter CID 441298 mit C35H52O4 und 536,8 g/mol.
Hyperforin ist der Grund, warum die Pflanze pharmakologisch so genau untersucht ist. Die Kette wurde in drei voneinander unabhängigen Arbeiten Schritt für Schritt aufgeklärt.
Am Anfang steht ein Kernrezeptor namens PXR. Er schaltet in der Leber Gene an, die Fremdstoffe abbauen. Eine Arbeitsgruppe legte 2003 die Kristallstruktur des menschlichen PXR mit gebundenem Hyperforin bei einer Auflösung von 2,1 Ångström vor — der direkte Nachweis, dass der Stoff an diesen Schalter bindet. DOI 10.1021/bi0268753 (doi.org), PMID 12578355 (PubMed).
Was der angeschaltete Schalter bewirkt, hat eine Gruppe am Universitätsspital Zürich am Menschen gemessen: Die Einnahme eines Johanniskraut-Auszugs erhöhte den Gehalt des Enzyms CYP3A4 in Darm und Leber sowie den des Transportproteins P-Glykoprotein im Darm. DOI 10.1067/mcp.2000.112240 (doi.org), PMID 11180019 (PubMed).
Die Folge lässt sich an einem einzelnen Arzneistoff ablesen. Bei gleichzeitiger Einnahme sank der Blutspiegel von Digoxin messbar ab. DOI 10.1053/cp.1999.v66.a101944 (doi.org), PMID 10546917 (PubMed).
Zusammen ergibt das den Punkt, auf den es hier ankommt: Ein Pflanzenauszug kann den Abbau anderer Substanzen beschleunigen. Genau deshalb gehört diese Pflanze in die Hand einer Fachperson und nicht in ein frei verkäufliches Lebensmittel.
Häufige Fragen
Darf Johanniskraut in der Schweiz in Lebensmitteln verwendet werden?
Nein. Hypericum perforatum L. steht mit Kraut und Blüte in Anhang 1 der VLpH. Zulässig ist nach der Bemerkungsspalte allein die Verwendung als Aroma in alkoholischen Getränken. Die Aromenverordnung bestätigt diese Einschränkung in Anhang 4 Ziffer 2.3.
Gibt es zugelassene gesundheitsbezogene Angaben zu Johanniskraut?
Nein. Anhang 14 der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16) enthält keinen Eintrag zu Johanniskraut oder Hypericum perforatum. Ohne festgelegten Wortlaut ist jede Aussage über eine gesundheitliche Wirkung unzulässig.
Warum gilt Johanniskraut als wechselwirkungsträchtig?
Weil sein Inhaltsstoff Hyperforin an den Kernrezeptor PXR bindet und dadurch das Enzym CYP3A4 sowie den Transporter P-Glykoprotein vermehrt bilden lässt. Beide bauen Fremdstoffe ab oder schleusen sie aus. Am Beispiel Digoxin wurde ein Absinken des Blutspiegels gemessen.
Warum heisst die Pflanze «durchlöchert»?
Wegen der hellen Punkte im Blatt, die man gegen das Licht sieht. Es sind keine Löcher, sondern Öldrüsen im Gewebe. Der Artname perforatum nimmt diesen Eindruck auf.
Führt Sanasis Erzeugnisse mit Johanniskraut?
Nein. Zubereitungen aus dieser Pflanze unterstehen in der Schweiz dem Heilmittelrecht. Sie werden als Arzneimittel zugelassen und über Fachpersonen abgegeben, nicht als Nahrungsergänzungsmittel.
Quellen
- Global Biodiversity Information Facility (GBIF), Backbone Taxonomy: Hypericum perforatum L., usageKey 3189486, Status akzeptiert, Hypericaceae, Malpighiales, Magnoliopsida, Tracheophyta.
- PubChem, National Library of Medicine: Hypericin CID 3663 (C30H16O8, 504,4 g/mol), Hyperforin CID 441298 (C35H52O4, 536,8 g/mol).
- Watkins RE., Maglich JM., Moore LB. et al.: «2.1 Å Crystal Structure of Human PXR in Complex with the St. John's Wort Compound Hyperforin», Biochemistry, Band 42, Heft 6 (2003), S. 1430–1438. DOI 10.1021/bi0268753 (doi.org), PMID 12578355 (PubMed).
- Dürr D., Stieger B., Kullak-Ublick GA. et al.: «St John's Wort induces intestinal P-glycoprotein/MDR1 and intestinal and hepatic CYP3A4», Clinical Pharmacology & Therapeutics, Band 68, Heft 6 (2000), S. 598–604. DOI 10.1067/mcp.2000.112240 (doi.org), PMID 11180019 (PubMed).
- Johne A., Brockmöller J., Bauer S. et al.: «Pharmacokinetic interaction of digoxin with an herbal extract from St John's wort (Hypericum perforatum)», Clinical Pharmacology & Therapeutics, Band 66, Heft 4 (1999), S. 338–345. DOI 10.1053/cp.1999.v66.a101944 (doi.org), PMID 10546917 (PubMed).
- Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH), SR 817.022.17, Anhang 1 — Eintrag Hypericum perforatum L., Pflanzenteile «Kraut, Blüte», Bemerkung «Nur als Aroma in alkoholischen Getränken».
- Verordnung des EDI über Aromen (SR 817.022.41), Anhang 4 Ziffer 2.3 — Hypericum perforatum L.: Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften nur zur Herstellung alkoholischer Getränke.
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Anhang 14 «Zulässige gesundheitsbezogene Angaben» — kein Eintrag zu Johanniskraut.
Redaktion Sanasis AG. Taxonomie nach GBIF, Stoffdaten nach PubChem, pharmakologische Angaben nach der zitierten Fachliteratur, rechtliche Einordnung nach VLpH, Aromenverordnung und LIV im geprüften Wortlaut. Dieser Eintrag beschreibt eine Pflanze und keine Anwendung am Menschen.