Kakadu-Pflaume: warum eine feste Zahl nicht trägt
Die Kakadu-Pflaume ist die Frucht eines nordaustralischen Baumes, wissenschaftlich Terminalia ferdinandiana Exell. Sie wird für ihren hohen Ascorbinsäuregehalt gehandelt. Gerade dieser Wert ist jedoch der unsicherste Punkt der Frucht: Die Messwerte schwanken zwischen einzelnen Bäumen um ein Vielfaches. Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben gibt es zur Kakadu-Pflaume keine.
Dieser Lexikoneintrag beschreibt die Pflanze botanisch, analytisch und rechtlich. Er beschreibt keine Wirkung und keine Anwendung.
Die Zahl, die überall steht
Zur Kakadu-Pflaume kursiert eine feste Angabe: rund 3000 mg Ascorbinsäure je 100 g. Sie wird von Anbieter zu Anbieter weitergereicht, als handle es sich um eine Konstante wie einen Schmelzpunkt.
Das ist sie nicht. Eine Untersuchung an 45 verschiedenen Herkünften derselben Art fand erhebliche Unterschiede in der Zusammensetzung — zwischen Bäumen, Standorten und Erntejahren. DOI 10.1016/j.foodchem.2013.11.049 (doi.org), PMID 24423529 (PubMed).
Eine zweite Arbeit sah sich die organischen Säuren der Frucht genauer an und trug den Befund schon im Titel: die gute (Ellagsäure), die schlechte (Oxalsäure) und die unsichere — gemeint war die Ascorbinsäure. Unsicher deshalb, weil der Messwert stark davon abhängt, wie die Frucht behandelt und mit welchem Verfahren gemessen wird. DOI 10.1016/j.foodres.2016.08.004 (doi.org), PMID 28460910 (PubMed).
Dieselbe Arbeit nennt einen zweiten Stoff, der in der Werbung selten vorkommt: Oxalsäure. Sie gehört zur natürlichen Ausstattung der Frucht und ist bei der Beurteilung einer Zutat mitzubedenken.
Wer eine Zutat einkauft, braucht deshalb einen chargenbezogenen Analysenwert. Eine aus dem Internet übernommene Zahl trägt weder eine Kennzeichnung noch eine Angabe.
Steckbrief
| Wissenschaftlicher Name | Terminalia ferdinandiana Exell |
| GBIF-Schlüssel | 3699413, Status akzeptiert |
| Familie / Ordnung | Combretaceae / Myrtales |
| Herkunft | Nordaustralien, überwiegend Wildsammlung |
| Weitere Namen | Gubinge, Billygoat Plum |
| Kennzeichnende Stoffe | Ascorbinsäure (CID 54670067), Ellagsäure, Oxalsäure |
| Verbotsliste VLpH Anhang 1 | kein Eintrag |
| Zugelassene Angaben | keine zur Frucht |
Vermarktungsbegriffe ersetzen keine Angabe
Für exotische Früchte sind pauschal aufwertende Sammelbegriffe verbreitet. Lebensmittelrechtlich sind sie nicht definiert und beschreiben keine geprüfte Eigenschaft. Sie dürfen eine Aussage über einen gesundheitlichen Nutzen deshalb nicht ersetzen.
Zulässig wäre es, auf den Nährstoff selbst abzustellen — nicht auf die Frucht. Zu Vitamin C führt Anhang 14 der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16) mehrere festgelegte Wortlaute. Sie hängen an einer Bedingung: Das Erzeugnis muss mindestens 15 Prozent der Referenzmenge je Tagesportion liefern. Die Referenzmenge für Vitamin C beträgt 80 mg, die Schwelle also 12 mg.
Der entscheidende Punkt: Die Angabe gehört dann dem Vitamin, nicht der Frucht. Sie setzt einen belegten Gehalt in der konkreten Ware voraus — und genau dieser Gehalt ist bei der Kakadu-Pflaume die unsicherste Grösse. Diese Seite gehört zu keinem Erzeugnis und führt deshalb keine Angabe.
Rechtliche Einordnung in der Schweiz
Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH, SR 817.022.17) führt Terminalia ferdinandiana nicht auf. Die Pflanze steht also nicht auf der Verbotsliste.
Anhang 14 der LIV enthält zur Frucht selbst keinen Eintrag. Angaben sind damit nur über einen enthaltenen Nährstoff möglich, unter den oben genannten Bedingungen.
Offen bleibt die dritte Frage: der Status als neuartiges Lebensmittel. Nach Artikel 15 und 16 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung braucht ein neuartiges Lebensmittel eine Bewilligung oder eine Verordnung des EDI; der Anhang der Verordnung über neuartige Lebensmittel (NLV, SR 817.022.2) erklärt in seiner ersten Zeile das für verkehrsfähig, was nach der Verordnung (EU) 2015/2283 verkehrsfähig ist. Für eine Frucht aus australischer Wildsammlung ist dieser Status vor dem Einsatz zu belegen; das Fehlen in einer Stoffliste ersetzt den Nachweis nicht.
Häufige Fragen
Stimmt die Angabe von 3000 mg Vitamin C je 100 g?
Sie ist als feste Zahl nicht belastbar. Eine Untersuchung an 45 Herkünften fand deutliche Unterschiede in der Zusammensetzung, und der Ascorbinsäurewert hängt zusätzlich von Behandlung und Messverfahren ab. Massgeblich ist ein Analysenwert der konkreten Charge.
Tragen aufwertende Sammelbegriffe eine Aussage?
Nein. Solche Begriffe sind lebensmittelrechtlich nicht definiert und beschreiben keine geprüfte Eigenschaft. Eine gesundheitsbezogene Angabe können sie nicht ersetzen.
Welche Stoffe enthält die Frucht ausser Ascorbinsäure?
Vor allem Ellagsäure, wie bei anderen Vertretern ihrer Verwandtschaft, sowie Oxalsäure. Letztere wird in der Werbung selten genannt, gehört bei der Beurteilung einer Zutat aber dazu.
Darf man mit Vitamin C werben, wenn die Frucht enthalten ist?
Nur wenn die Tagesportion mindestens 15 Prozent der Referenzmenge liefert — also mindestens 12 mg bei einer Referenzmenge von 80 mg — und nur im festgelegten Wortlaut aus Anhang 14 der LIV. Die Angabe gehört dann dem Vitamin, nicht der Frucht.
Quellen
- Global Biodiversity Information Facility (GBIF), Backbone Taxonomy: Terminalia ferdinandiana Exell, usageKey 3699413, Status akzeptiert, Combretaceae, Myrtales, Magnoliopsida, Tracheophyta.
- PubChem, National Library of Medicine: L-Ascorbinsäure CID 54670067 (C6H8O6, 176,12 g/mol).
- Konczak I., Maillot F., Dalar A.: «Phytochemical divergence in 45 accessions of Terminalia ferdinandiana (Kakadu plum)», Food Chemistry, Band 151 (2014), S. 248–256. DOI 10.1016/j.foodchem.2013.11.049 (doi.org), PMID 24423529 (PubMed).
- Williams DJ., Edwards D., Pun S. et al.: «Organic acids in Kakadu plum (Terminalia ferdinandiana): The good (ellagic), the bad (oxalic) and the uncertain (ascorbic)», Food Research International, Band 89 (2016), S. 237–244. DOI 10.1016/j.foodres.2016.08.004 (doi.org), PMID 28460910 (PubMed).
- Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH), SR 817.022.17, Anhang 1 — kein Eintrag zu Terminalia ferdinandiana.
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16 — Referenzmenge Vitamin C 80 mg; Anhang 14 «Zulässige gesundheitsbezogene Angaben», kein Eintrag zur Kakadu-Pflaume.
- Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel (NLV), SR 817.022.2, Anhang; Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), SR 817.02, Artikel 15 und 16.
Redaktion Sanasis AG. Taxonomie nach GBIF, Stoffdaten nach PubChem, analytische Angaben nach der zitierten Fachliteratur, rechtliche Einordnung nach VLpH, LIV, NLV und LGV im geprüften Wortlaut. Dieser Eintrag beschreibt eine Pflanze und keine Anwendung am Menschen.