Kalium: Referenzmenge, Höchstmenge, drei Wortlaute
Kalium ist ein Mengenelement mit dem Symbol K und der Ordnungszahl 19. In der Schweiz gelten für Nahrungsergänzungsmittel drei feste Zahlen: Die Referenzmenge beträgt 2000 mg, die Höchstmenge je Tagesportion 2250 mg, und als Kaliumquelle gilt ein Erzeugnis ab 300 mg — also ab 15 Prozent der Referenzmenge.
Dieser Lexikoneintrag beschreibt den Nährstoff und die Rechtslage. Er gehört zu keiner Ware und führt selbst keine gesundheitsbezogene Angabe.
Drei Zahlen, drei Bedeutungen
Die drei Werte stammen aus zwei Verordnungen und meinen Verschiedenes. Sie werden regelmässig verwechselt.
Die Referenzmenge von 2000 mg steht in der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16).1 Sie ist ein Bezugswert für die Kennzeichnung — mit ihr wird der Prozentsatz auf der Packung berechnet. Eine persönliche Empfehlung ist sie nicht.
Die Höchstmenge von 2250 mg je Tagesportion steht in der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14), Anhang 1 Teil A.2 Teil A ist abschliessend: Was dort als Vitamin oder Mineralstoff nicht aufgeführt ist, darf einem Nahrungsergänzungsmittel auch nicht als solcher zugesetzt werden.
Die Schwelle für eine Angabe liegt bei 15 Prozent der Referenzmenge, also bei 300 mg je Tagesportion. Erst darüber darf einer der zugelassenen Wortlaute verwendet werden.1
Warum Kalium in fast jedem pflanzlichen Lebensmittel steckt
Kalium ist das häufigste positiv geladene Teilchen im Inneren pflanzlicher wie tierischer Zellen. Die Pflanze braucht es unter anderem, um den Innendruck ihrer Zellen zu halten und die Spaltöffnungen der Blätter zu steuern.
Deshalb findet sich das Element überall dort, wo viel Zellmasse steckt: in Hülsenfrüchten, Kartoffeln, Nüssen, Trockenobst, Gemüse und Vollkorngetreide. Ein Nahrungsergänzungsmittel ist bei diesem Element also selten der mengenmässig entscheidende Beitrag.
Ein warenkundlicher Hinweis dazu: Kalium ist wasserlöslich. Beim Kochen in reichlich Wasser geht ein Teil in das Kochwasser über — beim Dämpfen oder Garen im eigenen Saft weniger. Das ist ein Zubereitungs-, kein Qualitätsunterschied.
Steckbrief
| Element | Kalium, Symbol K, Ordnungszahl 19, Alkalimetall |
| Stoffdaten | PubChem CID 5462222, 39,0983 g/mol3 |
| Referenzmenge (LIV) | 2000 mg1 |
| Höchstmenge je Tagesportion (VNem) | 2250 mg, Anhang 1 Teil A2 |
| Schwelle für eine Angabe | 300 mg = 15 % der Referenzmenge |
| Zugelassene Angaben | drei Wortlaute in LIV Anhang 141 |
| Vorkommen | verbreitet in pflanzlichen Lebensmitteln |
Die drei zugelassenen Wortlaute
Anhang 14 der LIV zählt die zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben abschliessend auf, jeweils im festgelegten Wortlaut.1 Zu Kalium stehen dort drei Einträge, alle mit derselben Bedingung von mindestens 15 Prozent der Referenzmenge je Tagesportion:
- Kalium trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei.
- Kalium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei.
- Kalium trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks bei.
Diese Seite führt keinen dieser Wortlaute als Angabe. Sie gehört zu keinem Erzeugnis, also fehlt der Nachweis der 15 Prozent. Die Sätze stehen hier als Rechtsinhalt. Umformulieren ist nicht erlaubt — der Wortlaut ist festgelegt. Wer «senkt den Blutdruck» schreibt, verlässt den zugelassenen Satz und macht daraus eine unzulässige Aussage.
Warum der dritte Wortlaut so vorsichtig formuliert ist
Der Zusammenhang zwischen Kaliumzufuhr und Blutdruck ist umfangreich untersucht. Eine Auswertung kontrollierter Studien beschrieb ihn als Dosis-Wirkungs-Beziehung und fand die deutlichsten Unterschiede nicht über den gesamten Bereich hinweg, sondern in einem mittleren Zufuhrbereich.4
Der zugelassene Satz spricht deshalb von der Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks — nicht von einer Senkung. Der Unterschied ist juristisch entscheidend: Eine Senkungsaussage wäre eine Aussage über einen krankhaften Zustand und damit dem Arzneimittelrecht zuzuordnen.
Die Verbindung ist nicht das Element
Auf Etiketten steht selten «Kalium», sondern eine Verbindung — Kaliumcitrat, Kaliumchlorid, Kaliumcarbonat. Deren Masse ist nicht die Masse des Kaliums.
In Kaliumchlorid mit der Formel KCl entfallen auf das Kaliumatom rund 39 der insgesamt etwa 75 Masseeinheiten. Aus 1000 mg Kaliumchlorid werden also etwa 520 mg Kalium. Bei Kaliumcitrat, einem deutlich schwereren Molekül, liegt der Anteil erheblich tiefer.
Massgeblich für Kennzeichnung wie Höchstmenge ist immer der Elementgehalt, nicht die eingewogene Verbindung. Wer beides verwechselt, verschätzt sich um den Faktor zwei oder mehr.
Häufige Fragen
Wie viel Kalium darf ein Nahrungsergänzungsmittel enthalten?
Höchstens 2250 mg je Tagesportion. Der Wert steht in Anhang 1 Teil A der VNem. Teil A ist abschliessend, sowohl was die Stoffe als auch was die Mengen betrifft.2
Was bedeutet die Referenzmenge von 2000 mg?
Sie ist ein Bezugswert für die Kennzeichnung, mit dem der Prozentsatz auf der Packung berechnet wird. Sie ist weder eine persönliche Empfehlung noch mit der Höchstmenge zu verwechseln.1, 2
Ab wann gilt ein Erzeugnis als Kaliumquelle?
Ab 15 Prozent der Referenzmenge je Tagesportion, also ab 300 mg. Erst ab dieser Schwelle darf einer der drei zugelassenen Wortlaute verwendet werden.1
Darf man schreiben, dass Kalium den Blutdruck senkt?
Nein. Der zugelassene Wortlaut lautet «Kalium trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks bei». Eine Senkungsaussage bezieht sich auf einen krankhaften Zustand und ist auf einem Lebensmittel unzulässig.1
Quellen
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16 — Referenzmenge Kalium 2000 mg; Anhang 14 «Zulässige gesundheitsbezogene Angaben» mit drei Einträgen zu Kalium. ↩
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14, Anhang 1 Teil A — Kalium, Höchstmenge 2250 mg je Tagesportion. ↩
- PubChem, National Library of Medicine: Kalium CID 5462222, 39,0983 g/mol. ↩
- Filippini T., Naska A., Kasdagli M. et al.: «Potassium Intake and Blood Pressure: A Dose-Response Meta-Analysis of Randomized Controlled Trials», Journal of the American Heart Association, Band 9, Heft 12 (2020). DOI 10.1161/jaha.119.015719 (doi.org), PMID 32500831 (PubMed). ↩
Redaktion Sanasis AG. Stoffdaten nach PubChem, Studienangaben nach der zitierten Fachliteratur, rechtliche Einordnung nach VNem und LIV im geprüften Wortlaut. Dieser Eintrag beschreibt einen Nährstoff und die Rechtslage; er ist keiner Ware zugeordnet und führt keine gesundheitsbezogene Angabe.