Karottenöl: drei verschiedene Erzeugnisse, ein Name
Karottenöl ist keine einheitliche Ware. Hinter dem Namen stehen drei verschiedene Erzeugnisse aus Daucus carota L.: ein Mazerat aus der Wurzel in einem Trägeröl, ein kaltgepresstes Samenöl und ein ätherisches Samendestillat. Sie unterscheiden sich in Herstellung, Zusammensetzung und Verwendung. Massgeblich ist der INCI-Name auf der Packung, nicht die Handelsbezeichnung.
Dieser Lexikoneintrag beschreibt die Rohstoffe botanisch, warenkundlich und rechtlich. Er beschreibt keine Wirkung und keine Anwendung am Menschen.
Dieselbe Pflanze, drei Wege
Die Karotte liefert für die Kosmetik zwei ganz verschiedene Pflanzenteile: die Speicherwurzel und die Samen. Was daraus entsteht, hat wenig miteinander zu tun.
Das Wurzelmazerat ist streng genommen kein Karottenöl, sondern ein Auszug. Geraspelte oder getrocknete Karotte wird in einem Trägeröl — häufig Sonnenblumen- oder Jojobaöl — ausgezogen. Die fettlöslichen Farbstoffe gehen dabei in das Trägeröl über und färben es kräftig orange. Der Karottenanteil ist mengenmässig klein; der grösste Teil des Erzeugnisses ist Trägeröl.
Das Samenöl wird aus den Samen kalt gepresst. Es ist ein echtes fettes Öl mit einem eigenen Fettsäuremuster und deutlich weniger farbgebend als das Mazerat.
Das ätherische Öl entsteht durch Wasserdampfdestillation der Samen. Es ist kein fettes Öl, sondern ein Gemisch flüchtiger Terpene — hochkonzentriert und in ganz anderen Mengen einzusetzen.
Wer «Karottenöl» einkauft, ohne zu klären, welches der drei gemeint ist, vergleicht Erzeugnisse, die weder chemisch noch preislich vergleichbar sind.
Steckbrief
| Wissenschaftlicher Name | Daucus carota L. |
| GBIF-Schlüssel | 3034742, Status akzeptiert |
| Familie / Ordnung | Apiaceae / Apiales |
| Mazerat (Wurzel) | INCI: Daucus Carota Sativa Root Extract + Trägeröl |
| Samenöl | INCI: Daucus Carota Sativa Seed Oil |
| Ätherisches Öl | Wasserdampfdestillat der Samen |
| Farbgebender Stoff | β-Carotin (CID 5280489, C40H56, 536,9 g/mol) |
| Rechtsrahmen | Kosmetikrecht — LGV Art. 53, VKos |
Woher die orange Farbe kommt
Die Farbe des Mazerats stammt von Carotinoiden, allen voran β-Carotin. PubChem führt es unter CID 5280489 mit der Summenformel C40H56 und 536,9 g/mol.
Der Name der Stoffgruppe geht auf die Karotte zurück, nicht umgekehrt: β-Carotin wurde erstmals aus ihr gewonnen und danach benannt. Es besteht ausschliesslich aus Kohlenstoff und Wasserstoff, enthält also keinen Sauerstoff — ein Kohlenwasserstoff mit einer langen Kette wechselnder Doppelbindungen. Genau diese Kette absorbiert blaues Licht und lässt das Erzeugnis orange erscheinen.
Daraus folgt eine praktische Eigenschaft: Carotinoide sind fettlöslich. Sie gehen deshalb in ein Trägeröl über, nicht in Wasser. Ebenso folgt daraus ihre Empfindlichkeit — die Doppelbindungen reagieren mit Luftsauerstoff, und Licht sowie Wärme beschleunigen das. Ein Mazerat, das seine Farbe verliert, hat sich verändert.
Ein kräftig gefärbtes Erzeugnis kann auf der Haut abfärben — auf heller Kleidung ebenso. Das ist eine Eigenschaft des Rohstoffs, kein Mangel. Und es ist eine Warenkunde-Information, keine Aussage über eine Wirkung.
Rechtliche Einordnung: Kosmetikrecht
Karottenöl kommt im Handel als kosmetischer Rohstoff vor. Damit gilt ein anderes Regelwerk als bei Lebensmitteln.
Artikel 53 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02) zählt abschliessend auf, worauf ein kosmetisches Mittel einwirken darf — Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen, äussere intime Regionen sowie Zähne und Mundschleimhaut — und zu welchem Zweck: reinigen, parfümieren, das Aussehen verändern, schützen, in gutem Zustand halten, den Körpergeruch beeinflussen.
Artikel 4 des Heilmittelgesetzes (HMG, SR 812.21) knüpft die Einstufung als Arzneimittel nicht nur an die Bestimmung, sondern ausdrücklich auch an die Anpreisung. Über den Text kann ein Kosmetikum also die Kategorie wechseln.
Eine Nährwertangabe auf einem Kosmetikum ist doppelt unzutreffend: Sie beschreibt eine Eigenschaft, die für ein Erzeugnis zum Auftragen ohne Bedeutung ist, und sie greift auf ein Regelwerk zu, das hier nicht gilt. Für kosmetische Mittel gelten stattdessen die Anforderungen der Kosmetikverordnung (VKos, SR 817.023.31) an Wahrheitstreue und Belegbarkeit. Ein Vitamingehalt in der Wurzel sagt nichts über ein Erzeugnis zum Auftragen aus.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, welches Erzeugnis ich vor mir habe?
An der Zutatenliste. Steht dort ein Trägeröl an erster Stelle und der Wurzelextrakt dahinter, ist es ein Mazerat. Steht «Seed Oil» ohne Trägeröl, ist es ein gepresstes Samenöl. Ein ätherisches Öl wird als solches gekennzeichnet und in ganz anderen Mengen dosiert.
Ist die wilde Möhre dieselbe Art?
Ja, botanisch. Die Gartenkarotte ist eine Kulturform von Daucus carota L.; die wilde Möhre ist die Wildform derselben Art. Für Rohstoffe wird in der Regel die Kulturform verwendet, für ätherische Öle teils auch die Wildform.
Ist Karottenöl aus der Wurzel oder aus den Samen?
Beides kommt vor. Das orange Mazerat stammt aus der Wurzel und ist ein Auszug in einem Trägeröl. Daneben gibt es ein kaltgepresstes Samenöl und ein ätherisches Öl aus destillierten Samen. Der INCI-Name unterscheidet sie.
Warum ist das Mazerat so kräftig gefärbt?
Wegen der fettlöslichen Carotinoide, vor allem β-Carotin. Sie gehen beim Ausziehen in das Trägeröl über. Die lange Kette wechselnder Doppelbindungen absorbiert blaues Licht — daher der orange Eindruck.
Wie wird es gelagert?
Kühl, dunkel und dicht verschlossen. Die Doppelbindungen der Carotinoide reagieren mit Luftsauerstoff; Licht und Wärme beschleunigen das. Farbverlust ist ein Hinweis auf Veränderung.
Kann Karottenöl abfärben?
Ja. Ein kräftig gefärbtes Mazerat kann auf Haut und heller Kleidung Spuren hinterlassen. Das ist eine Eigenschaft des Rohstoffs und kein Qualitätsmangel.
Quellen
- Global Biodiversity Information Facility (GBIF), Backbone Taxonomy: Daucus carota L., usageKey 3034742, Status akzeptiert, Apiaceae, Apiales, Magnoliopsida, Tracheophyta.
- PubChem, National Library of Medicine: β-Carotin CID 5280489 (C40H56, 536,9 g/mol).
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), SR 817.02, Artikel 53 — Begriff des kosmetischen Mittels mit abschliessender Aufzählung der Wirkorte und Zwecke; Heilmittelgesetz (HMG), SR 812.21, Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a.
- Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos), SR 817.023.31 — Anforderungen an die Auslobung.
Redaktion Sanasis AG. Taxonomie nach GBIF, Stoffdaten nach PubChem, rechtliche Einordnung nach LGV, HMG und VKos im geprüften Wortlaut. Dieser Eintrag beschreibt Rohstoffe und keine Anwendung am Menschen.