Klettenwurzelöl: ein Auszug, kein gepresstes Öl
Klettenwurzelöl ist kein gepresstes Öl. Es ist ein Mazerat: Wurzeln der Grossen Klette (Arctium lappa L.) werden in einem Trägeröl ausgezogen. Der grösste Teil des Erzeugnisses ist deshalb Trägeröl. Es ist ein kosmetischer Rohstoff mit dem INCI-Namen «Arctium Lappa Root Extract» neben dem verwendeten Öl.
Dieser Lexikoneintrag beschreibt den Rohstoff botanisch, warenkundlich und rechtlich. Er beschreibt keine Wirkung und keine Anwendung am Menschen.
Pressen und Ausziehen sind zwei Verfahren
Bei einem gepressten Öl — Oliven-, Raps-, Mandelöl — stammt das Fett aus der Pflanze selbst. Der Rohstoff enthält es, und die Presse holt es heraus.
Die Klettenwurzel enthält kaum Fett. Ein Öl lässt sich aus ihr nicht pressen. Stattdessen wird sie ausgezogen: zerkleinert, getrocknet und über Tage oder Wochen in einem Trägeröl belassen, oft unter Wärme. Die fettlöslichen Bestandteile wandern dabei in das Trägeröl; anschliessend wird abfiltriert.
Für die Beurteilung eines Erzeugnisses folgt daraus dreierlei. Erstens bestimmt das Trägeröl die Eigenschaften mit — Sonnenblumenöl verhält sich anders als Olivenöl. Zweitens sagt der Name nichts über die eingesetzte Wurzelmenge aus. Drittens gehört beides auf ein Datenblatt: welches Trägeröl, welches Verhältnis.
Steckbrief
| Wissenschaftlicher Name | Arctium lappa L. |
| GBIF-Schlüssel | 7353729, Status akzeptiert |
| Familie / Ordnung | Asteraceae / Asterales |
| Verwendeter Pflanzenteil | Wurzel des ersten Jahres |
| Herstellung | Mazerat — Auszug in einem Trägeröl |
| Kennzeichnende Stoffe | Inulin, Arctiin (CID 100528, C27H34O11, 534,6 g/mol) |
| INCI-Bezeichnung | Arctium Lappa Root Extract (+ Trägeröl) |
| Rechtsrahmen | Kosmetikrecht — LGV Art. 53, VKos |
Die Pflanze, die den Klettverschluss erfunden hat
Die Grosse Klette ist ein zweijähriger Korbblütler. Im ersten Jahr bildet sie eine Blattrosette und eine kräftige Pfahlwurzel, im zweiten Jahr den Blütenstand — danach stirbt sie ab. Geerntet wird die Wurzel des ersten Jahres, solange sie ihre Reservestoffe noch gespeichert hat.
Ihr wichtigster Speicherstoff ist Inulin, ein Vielfachzucker aus Fruchtzuckerbausteinen — derselbe Stoff, den auch Topinambur und Chicorée einlagern. Daneben steht Arctiin, ein Lignan, das PubChem unter CID 100528 mit C27H34O11 und 534,6 g/mol führt.
Bekannt ist die Pflanze durch ihre Fruchtstände. Deren Hüllblätter enden in feinen Widerhaken und bleiben an Fell und Kleidung hängen. Der Schweizer Ingenieur George de Mestral untersuchte diese Haken unter dem Mikroskop und entwickelte daraus in den 1940er-Jahren den Klettverschluss — ein Beispiel dafür, wie ein technisches Prinzip aus der Botanik abgeleitet wurde.
Die Klette als Gemüse
In Ostasien ist die Wurzel derselben Art ein gewöhnliches Gemüse. In Japan heisst sie Gobō und wird als lange, dünne, dunkel berindete Stange gehandelt.
Verarbeitet wird sie geschabt statt geschält und anschliessend gewässert, weil sich die Schnittflächen an der Luft rasch dunkel verfärben. Der Geschmack ist erdig und leicht süsslich — eine Folge des eingelagerten Inulins.
Für die Einordnung des Rohstoffs ist das ein nützlicher Hinweis: Es handelt sich um eine gewöhnliche Kulturpflanze, nicht um einen Sonderfall. Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH, SR 817.022.17) — die Liste der in Lebensmitteln nicht zulässigen Pflanzen — führt Arctium lappa nicht auf.
Rechtliche Einordnung: Kosmetikrecht
Klettenwurzelöl kommt im Handel als kosmetischer Rohstoff vor, überwiegend für Haar- und Kopfhautpflege. Damit gilt ein anderes Regelwerk als bei Lebensmitteln.
Artikel 53 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02) zählt abschliessend auf, worauf ein kosmetisches Mittel einwirken darf — Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen, äussere intime Regionen sowie Zähne und Mundschleimhaut — und zu welchem Zweck: reinigen, parfümieren, das Aussehen verändern, schützen, in gutem Zustand halten, den Körpergeruch beeinflussen.
Das Behaarungssystem steht ausdrücklich darunter. Zulässig sind deshalb Aussagen über Pflege und Aussehen des Haars. Nicht mehr zulässig ist der Schritt darüber hinaus: Aussagen über Haarwachstum, Haarausfall oder eine Einwirkung auf die Haarwurzel betreffen keinen kosmetischen Zweck mehr.
Artikel 4 des Heilmittelgesetzes (HMG, SR 812.21) knüpft die Einstufung als Arzneimittel ausdrücklich auch an die Anpreisung — der Text allein kann die Kategorie ändern. Für kosmetische Mittel gelten die Anforderungen der Kosmetikverordnung (VKos, SR 817.023.31) an Wahrheitstreue und Belegbarkeit. Eine Nährwertangabe auf einem Erzeugnis zum Auftragen ist doppelt unzutreffend: Sie beschreibt eine Eigenschaft ohne Bedeutung für die Anwendung und greift auf ein Regelwerk zu, das hier nicht gilt.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Mazerat haltbar?
Es hält so lange wie sein Trägeröl. Wer die Haltbarkeit beurteilen will, schaut deshalb auf das verwendete Öl und dessen Empfindlichkeit gegenüber Luft, Licht und Wärme — nicht auf den Pflanzenauszug.
Wird Klettenwurzelöl gepresst?
Nein. Die Wurzel enthält kaum Fett. Das Erzeugnis ist ein Mazerat: Die zerkleinerte Wurzel wird in einem Trägeröl ausgezogen und anschliessend abfiltriert.
Welches Trägeröl wird verwendet?
Das unterscheidet sich je nach Hersteller — häufig Sonnenblumen-, Oliven- oder Mandelöl. Da es den grössten Teil des Erzeugnisses ausmacht, gehört die Angabe auf das Datenblatt.
Welche Wurzel wird geerntet?
Die des ersten Jahres. Die Klette ist zweijährig; im zweiten Jahr verbraucht sie ihre Reservestoffe für den Blütenstand.
Was hat die Klette mit dem Klettverschluss zu tun?
Ihre Fruchtstände tragen Hüllblätter mit feinen Widerhaken. Der Schweizer Ingenieur George de Mestral untersuchte sie unter dem Mikroskop und leitete daraus den Klettverschluss ab.
Quellen
- Global Biodiversity Information Facility (GBIF), Backbone Taxonomy: Arctium lappa L., usageKey 7353729, Status akzeptiert, Asteraceae, Asterales, Magnoliopsida, Tracheophyta.
- PubChem, National Library of Medicine: Arctiin CID 100528 (C27H34O11, 534,6 g/mol).
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), SR 817.02, Artikel 53 — Begriff des kosmetischen Mittels mit abschliessender Aufzählung der Wirkorte und Zwecke; Heilmittelgesetz (HMG), SR 812.21, Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a.
- Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos), SR 817.023.31 — Anforderungen an die Auslobung.
Redaktion Sanasis AG. Taxonomie nach GBIF, Stoffdaten nach PubChem, rechtliche Einordnung nach LGV, HMG und VKos im geprüften Wortlaut. Dieser Eintrag beschreibt einen Rohstoff und keine Anwendung am Menschen.