Kobalt: Industriemetall, kein Nahrungsergänzungsmittel-Stoff
Kobalt ist ein chemisches Element mit dem Symbol Co und der Ordnungszahl 27. Es ist ein hartes, silbrig-blaugraues Übergangsmetall und vor allem ein Industrierohstoff — für Batterien, Legierungen und Farbpigmente. In der Ernährung spielt es nur als Bestandteil von Vitamin B12 eine Rolle. Als Mineralstoff steht es in keiner der beiden Stofflisten der Schweizer Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel.
Dieser Lexikoneintrag beschreibt das Element chemisch, technisch und rechtlich. Er beschreibt keine Wirkung und keine Anwendung am Menschen.
Der Ausschluss, den man leicht übersieht
Bei Mineralstoffen führt der erste Blick üblicherweise auf die Höchstmenge. Bei Kobalt gibt es keine — und zwar nicht, weil sie unbegrenzt wäre, sondern weil der Stoff gar nicht aufgeführt ist.
Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) regelt in Anhang 1, welche Stoffe einem Nahrungsergänzungsmittel zugesetzt werden dürfen. Teil A nennt die Vitamine und Mineralstoffe samt Höchstmengen und den zulässigen Verbindungen. Kobalt steht dort nicht. Es steht auch nicht in Teil B, der die sonstigen Stoffe führt.
Teil A ist abschliessend. Ein Metall, das dort fehlt, darf einem Nahrungsergänzungsmittel nicht als Mineralstoff zugesetzt werden. Das ist derselbe Mechanismus, der auch bei Fluorid greift: Ein Stoff kann eine Referenzmenge in der Kennzeichnungsverordnung haben und trotzdem kein zulässiger Zusatzstoff für Nahrungsergänzungsmittel sein.
Entsprechend enthält Anhang 14 der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16) keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe zu Kobalt.
Steckbrief
| Element | Kobalt, Symbol Co, Ordnungszahl 27, Übergangsmetall |
| Stoffdaten | PubChem CID 104730, 58,933 g/mol |
| VNem Anhang 1 Teil A | kein Eintrag — Teil A ist abschliessend |
| VNem Anhang 1 Teil B | kein Eintrag |
| LIV Anhang 14 | keine zugelassene Angabe |
| Ernährungsphysiologische Rolle | ausschliesslich als Zentralatom von Vitamin B12 |
| Hauptverwendung | Batterien, Hochleistungslegierungen, Pigmente, Katalysatoren |
Kobalt sitzt im Vitamin, nicht daneben
Dass das Element überhaupt in einem Ernährungslexikon vorkommt, hat einen einzigen Grund: Vitamin B12.
Vitamin B12 gehört zu den Cobalaminen. Der Name sagt es bereits — im Zentrum des Moleküls sitzt ein Kobaltatom, eingefasst in einen ringförmigen Käfig aus Stickstoffatomen. Es ist das einzige bekannte Molekül im menschlichen Stoffwechsel, das Kobalt enthält.
Daraus folgt eine wichtige Unterscheidung. Der Körper verwertet Kobalt ausschliesslich in dieser gebundenen Form. Freies Kobalt als Metall oder Salz ist kein Ersatz und erfüllt diese Rolle nicht.
Wer also einen Beitrag zur Vitamin-B12-Versorgung leisten will, arbeitet mit Vitamin B12 — nicht mit Kobalt. Für Vitamin B12 führt die VNem einen eigenen Eintrag mit Höchstmenge und zulässigen Verbindungen, und Anhang 14 der LIV enthält dazu eigene zugelassene Wortlaute.
Wofür Kobalt tatsächlich gebraucht wird
Der weitaus grösste Teil der Weltproduktion geht in die Technik. Kobalt ist Bestandteil der Kathoden vieler Lithium-Ionen-Akkumulatoren und damit ein Rohstoff der Elektromobilität.
Daneben steht es in Hochleistungslegierungen, die auch bei grosser Hitze fest bleiben — etwa in Turbinen und Werkzeugen. In Hartmetallen dient es als Bindephase zwischen den harten Karbidkörnern.
Historisch bekannt ist das Element als Farbpigment. Kobaltblau prägt Glas und Keramik seit Jahrhunderten. Der Name selbst stammt aus dem Bergbau: «Kobold» nannten sächsische Bergleute die Erze, die sich nicht wie erwartet verhüten liessen.
Kobalt wird überwiegend als Nebenprodukt der Kupfer- und Nickelgewinnung erhalten. Ein grosser Teil des Weltangebots stammt aus wenigen Abbaugebieten, was den Rohstoff politisch und wirtschaftlich empfindlich macht. Recycling aus Altbatterien gewinnt entsprechend an Bedeutung; die Rückgewinnung ist technisch aufwendig, aber deutlich weniger rohstoffintensiv als der Neuabbau.
Kobalt und seine Verbindungen unterliegen im Umgang dem Chemikalienrecht mit eigenen Kennzeichnungs- und Schutzpflichten. Erzeugnisse, die freies Kobalt als Nährstoff anbieten, sind in der Schweiz als Nahrungsergänzungsmittel nicht verkehrsfähig. Sanasis führt keine solchen Erzeugnisse.
Was das Element chemisch auszeichnet
Kobalt steht im Periodensystem zwischen Eisen und Nickel und teilt mit beiden eine Eigenschaft, die unter den Elementen selten ist: Es ist bei Raumtemperatur ferromagnetisch — es lässt sich dauerhaft magnetisieren.
Ungewöhnlich ist dabei die Temperatur, bis zu der dieser Zustand hält. Kobalt verliert seinen Magnetismus erst bei rund 1120 Grad Celsius und damit später als Eisen und Nickel. Genau deshalb steckt es in Dauermagneten, die auch bei Hitze arbeiten müssen.
Chemisch tritt Kobalt bevorzugt zwei- und dreiwertig auf. Seine Verbindungen sind meist kräftig gefärbt — von rosa über violett bis zu dem tiefen Blau, das dem Farbton seinen Namen gegeben hat. Dieselbe Fähigkeit zur Komplexbildung ist der Grund, warum das Element im Vitamin-B12-Molekül sitzen kann: Es lässt sich stabil in einen Ring aus Stickstoffatomen einfassen.
Häufige Fragen
Darf Kobalt einem Nahrungsergänzungsmittel zugesetzt werden?
Nein. Anhang 1 Teil A der VNem führt die zulässigen Vitamine und Mineralstoffe abschliessend auf; Kobalt steht dort nicht. Auch Teil B enthält keinen Eintrag.
Aber Vitamin B12 enthält doch Kobalt?
Ja, als Zentralatom des Moleküls. Verwertet wird es nur in dieser gebundenen Form. Freies Kobalt ersetzt Vitamin B12 nicht.
Gibt es zugelassene gesundheitsbezogene Angaben zu Kobalt?
Nein. Anhang 14 der LIV enthält keinen Eintrag. Zu Vitamin B12 gibt es eigene zugelassene Wortlaute — sie gehören dem Vitamin, nicht dem Metall.
Woher kommt der Name?
Aus dem Bergbau. Sächsische Bergleute nannten Erze, die sich nicht wie erwartet verarbeiten liessen, nach dem Kobold. Aus dieser Bezeichnung wurde der Elementname.
Quellen
- PubChem, National Library of Medicine: Kobalt CID 104730, 58,933 g/mol.
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14, Anhang 1 Teil A und Teil B — kein Eintrag zu Kobalt oder Cobalt; Teil A ist abschliessend.
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Anhang 14 «Zulässige gesundheitsbezogene Angaben» — kein Eintrag zu Kobalt.
Redaktion Sanasis AG. Stoffdaten nach PubChem, rechtliche Einordnung nach VNem und LIV im geprüften Wortlaut. Dieser Eintrag beschreibt ein Element und keine Anwendung am Menschen.