Kolostrum: die erste Milch nach der Geburt
Kolostrum — auch Erstmilch oder Biestmilch — ist das Sekret, das die Milchdrüse in den ersten Tagen nach einer Geburt abgibt. Es unterscheidet sich in der Zusammensetzung deutlich von reifer Milch und geht innerhalb weniger Tage in diese über. Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben gibt es zu Kolostrum keine.
Dieser Lexikoneintrag beschreibt das Erzeugnis warenkundlich und rechtlich. Er beschreibt keine Wirkung und keine Anwendung.
Ein Übergangszustand, kein Dauerprodukt
Kolostrum ist keine eigene Milchsorte, sondern ein Zustand auf Zeit. Die Milchdrüse gibt es unmittelbar nach der Geburt ab; über wenige Tage verschiebt sich die Zusammensetzung, bis reife Milch vorliegt.
Genau deshalb ist der Begriff im Handel unscharf. Ein Erzeugnis kann ausschliesslich aus dem ersten Gemelk stammen oder aus einer Mischung mehrerer Tage — beides wird als Kolostrum bezeichnet, unterscheidet sich aber messbar.
Dieser Übergang ist fliessend. Es gibt keinen Zeitpunkt, an dem aus Kolostrum plötzlich Milch wird — die Anteile verändern sich schrittweise. Deshalb ist der Melkzeitpunkt die entscheidende Grösse für ein Erzeugnis: Ware aus dem ersten Gemelk unterscheidet sich messbar von Ware des dritten Tages.
Auch die Menge unterscheidet sich: Ein Muttertier gibt in den ersten Gemelken deutlich weniger ab als später. Der Anteil, der über den Bedarf des Jungtiers hinausgeht, ist entsprechend klein.
Äusserlich zeigt sich der Unterschied sofort. Kolostrum ist dickflüssiger als reife Milch und meist gelblich. Die Farbe stammt von Carotinoiden, die in den ersten Gemelken angereichert sind.
Ein zweiter Punkt betrifft die Verarbeitung: Kolostrum gerinnt beim Erhitzen deutlich leichter als reife Milch, weil sein Eiweissmuster anders zusammengesetzt ist. Übliche Erhitzungsverfahren lassen sich deshalb nicht unverändert übertragen.
Steckbrief
| Was es ist | Sekret der Milchdrüse in den ersten Tagen nach der Geburt |
| Andere Namen | Erstmilch, Biestmilch, Vormilch |
| Herkunft im Handel | überwiegend vom Rind |
| Unterschied zu reifer Milch | dickflüssiger, gelblicher, anderes Eiweissmuster |
| Massgebliche Grösse | Melkzeitpunkt — die Zusammensetzung ändert sich täglich |
| Verarbeitung | gerinnt beim Erhitzen leichter als reife Milch |
| LIV Anhang 14 | keine zugelassene Angabe |
Der Punkt, an dem die Werbung regelmässig kippt
Kolostrum wird fast durchweg mit einem Verweis auf seine Rolle beim neugeborenen Kalb beworben. Genau dort liegt der rechtliche Fehler.
Die Bedeutung der Erstmilch für ein neugeborenes Kalb ist ein Faktum der Tierhaltung. Daraus folgt nichts für einen erwachsenen Menschen — weder biologisch noch rechtlich. Der Verdauungstrakt eines Neugeborenen unterscheidet sich grundlegend von dem eines Erwachsenen.
Lebensmittelrechtlich ist die Lage eindeutig: Anhang 14 der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16) zählt die zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben abschliessend auf. Zu Kolostrum steht dort kein Eintrag.
Unzulässig sind damit alle Aussagen, die einen Nutzen behaupten — auch mittelbar. Dazu gehört der Verweis auf die Rolle beim Jungtier ebenso wie die Nennung enthaltener Eiweisse in einem Zusammenhang, der eine Wirkung nahelegt. Zulässig bleiben reine Sachangaben: Tierart, Melkzeitpunkt, Verarbeitung, Nährwerte nach den Regeln der Deklaration.
Was vor dem Einsatz zu klären ist
Neben der Frage der Auslobung stehen zwei weitere, die vor jedem Einsatz zu beantworten sind.
Erstens der Status als neuartiges Lebensmittel. Nach Artikel 15 und 16 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung braucht ein neuartiges Lebensmittel eine Bewilligung oder eine Verordnung des EDI; der Anhang der Verordnung über neuartige Lebensmittel (NLV, SR 817.022.2) übernimmt den europäischen Stand. Für Kolostrum-Zubereitungen ist dieser Status für die konkrete Form zu belegen — die Nachweispflicht liegt beim Inverkehrbringer.
Zweitens die Herkunft. Kolostrum ist ein Erzeugnis tierischen Ursprungs und unterliegt damit den hygienerechtlichen Anforderungen an Gewinnung, Kühlung und Rückverfolgbarkeit. Da es in der Tierhaltung vorrangig dem Jungtier zusteht, gehört auch die Frage dazu, aus welchem Überschuss die Ware stammt.
Woher der Name kommt
«Kolostrum» geht auf ein lateinisches Wort für die erste Milch zurück. Die deutschen Bezeichnungen sind älter und anschaulicher: Biestmilch und Vormilch.
«Biest» hat dabei nichts mit dem Tier zu tun. Das Wort geht auf einen alten Ausdruck für dick oder geronnen zurück und beschreibt die Beschaffenheit — dieselbe Eigenschaft, die das Erhitzen erschwert.
In der bäuerlichen Küche wurde Biestmilch früher zu einer festen Speise verarbeitet, die beim Erwärmen von selbst stockt. Auch hier nutzte man also genau jene Eigenschaft, die in der industriellen Verarbeitung zum Problem wird.
Häufige Fragen
Woher kommt der Name «Biestmilch»?
Nicht vom Tier. Das Wort geht auf einen alten Ausdruck für dick oder geronnen zurück und beschreibt die Beschaffenheit der Erstmilch.
Warum ist Kolostrum gelblich?
Wegen Carotinoiden, die in den ersten Gemelken angereichert sind. Mit fortschreitendem Übergang zu reifer Milch nimmt die Färbung ab.
Was ist Kolostrum genau?
Das Sekret der Milchdrüse in den ersten Tagen nach einer Geburt. Es ist ein Übergangszustand, der innerhalb weniger Tage in reife Milch übergeht.
Warum ist der Melkzeitpunkt so wichtig?
Weil sich die Zusammensetzung täglich verschiebt. Ware aus dem ersten Gemelk unterscheidet sich messbar von Ware des dritten Tages. Ein Datenblatt sollte den Zeitpunkt ausweisen.
Darf man mit der Bedeutung für das Kalb werben?
Nein. Die Rolle beim Jungtier ist ein Faktum der Tierhaltung; ein Nutzen für erwachsene Menschen folgt daraus nicht. Anhang 14 der LIV enthält zu Kolostrum keinen Eintrag.
Warum lässt sich Kolostrum schlechter erhitzen?
Weil sein Eiweissmuster anders zusammengesetzt ist als das reifer Milch. Es gerinnt beim Erhitzen leichter, weshalb übliche Verfahren angepasst werden müssen.
Quellen
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Anhang 14 «Zulässige gesundheitsbezogene Angaben» — kein Eintrag zu Kolostrum.
- Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel (NLV), SR 817.022.2, Anhang; Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), SR 817.02, Artikel 15 und 16.
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), SR 817.02 — Täuschungsverbot als Massstab für Sachbezeichnung und Auslobung.
Redaktion Sanasis AG. Rechtliche Einordnung nach LIV, NLV und LGV im geprüften Wortlaut, warenkundliche Angaben nach der Gewinnungspraxis. Dieser Eintrag beschreibt ein Erzeugnis und keine Anwendung am Menschen.