Kupfer: Referenzmenge 1 mg, acht Wortlaute
Kupfer ist ein Spurenelement mit dem Symbol Cu und der Ordnungszahl 29. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt in der Schweiz eine Höchstmenge von 1,6 mg je Tagesportion; die Referenzmenge beträgt 1 mg, die Schwelle für eine Angabe damit 0,15 mg. Anhang 14 der LIV führt acht zugelassene Wortlaute.
Dieser Lexikoneintrag beschreibt den Nährstoff und die Rechtslage. Er gehört zu keiner Ware und führt selbst keine gesundheitsbezogene Angabe.
Ein enger Rahmen
Bei Kupfer liegen die drei massgeblichen Zahlen nahe beieinander — enger als bei den meisten anderen Mineralstoffen.
Die Referenzmenge von 1 mg steht in der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16). Die Höchstmenge von 1,6 mg je Tagesportion steht in Anhang 1 Teil A der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14). Zwischen beiden liegt weniger als das Doppelte.
Die Schwelle für eine Angabe beträgt 15 Prozent der Referenzmenge, also 0,15 mg je Tagesportion. Sie ist damit früh erreicht — was die genaue Einhaltung der Obergrenze umso wichtiger macht.
Teil A ist abschliessend, sowohl bei den Stoffen als auch bei den Mengen. Die zulässigen Verbindungen nennt die Verordnung eigens; für Kupfer sind das unter anderem Kupfercarbonat, Kupfercitrat und Kupfergluconat.
Steckbrief
| Element | Kupfer, Symbol Cu, Ordnungszahl 29, Übergangsmetall |
| Stoffdaten | PubChem CID 23978, 63,55 g/mol |
| Referenzmenge (LIV) | 1 mg |
| Höchstmenge je Tagesportion (VNem) | 1,6 mg, Anhang 1 Teil A |
| Schwelle für eine Angabe | 0,15 mg = 15 % der Referenzmenge |
| Zulässige Verbindungen (VNem) | u. a. Kupfercarbonat, Kupfercitrat, Kupfergluconat |
| Zugelassene Angaben | acht Wortlaute in LIV Anhang 14 |
Die acht zugelassenen Wortlaute
Anhang 14 der LIV zählt die zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben abschliessend auf, jeweils im festgelegten Wortlaut. Zu Kupfer stehen dort acht Einträge, alle mit derselben Bedingung von mindestens 15 Prozent der Referenzmenge je Tagesportion:
- Kupfer trägt zur Erhaltung von normalem Bindegewebe bei.
- Kupfer trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.
- Kupfer trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei.
- Kupfer trägt zu einer normalen Haarpigmentierung bei.
- Kupfer trägt zu einem normalen Eisentransport im Körper bei.
- Kupfer trägt zu einer normalen Hautpigmentierung bei.
- Kupfer trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.
- Kupfer trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen.
Diese Seite führt keinen dieser Wortlaute als Angabe. Sie gehört zu keinem Erzeugnis, also fehlt der Nachweis der 15 Prozent. Die Sätze stehen hier als Rechtsinhalt. Umformulieren ist unzulässig — der Wortlaut ist festgelegt, einschliesslich des Wortes «normal», das die Aussage auf den gesunden Zustand begrenzt.
Warum Kupfer und Eisen zusammengehören
Einer der acht Wortlaute fällt aus der Reihe: Er nennt nicht eine Funktion des Kupfers selbst, sondern den Eisentransport.
Der Hintergrund ist ein chemischer. Eisen liegt im Körper in zwei Ladungszuständen vor, und für den Transport im Blut muss es in den höheren überführt werden. Diesen Schritt übernehmen kupferhaltige Eiweisse — ohne Kupfer stockt er.
Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum Nährstoffe nicht einzeln zu betrachten sind. Der zugelassene Wortlaut bildet diesen Zusammenhang ab, ohne ihn zu überdehnen: Er spricht vom Beitrag zu einem normalen Transport — nicht davon, dass Kupfer einen Eisenmangel behebt.
Wo Kupfer in Lebensmitteln vorkommt
Vergleichsweise viel enthalten Innereien, Schalen- und Krustentiere, Nüsse, Samen, Hülsenfrüchte, Vollkorngetreide und Kakaoerzeugnisse. In Milch und Milchprodukten findet sich dagegen wenig. Bei Getreide sitzt der grössere Teil in den Randschichten des Korns, weshalb Vollkornerzeugnisse höher liegen als Auszugsmehle.
Ein Punkt für die Warenkunde: Kupfer und Zink nutzen im Darm teilweise dieselben Aufnahmewege. Sehr hohe Zinkgaben können deshalb die Kupferaufnahme beeinträchtigen — ein Grund, warum Kombinationspräparate ihr Mengenverhältnis nicht beliebig wählen.
Ausserhalb der Ernährung ist Kupfer vor allem ein technischer Werkstoff: Es leitet Strom und Wärme sehr gut und ist Bestandteil von Bronze und Messing. Auch die grüne Patina alter Kupferdächer gehört hierher — sie entsteht durch Reaktion mit Luft und Feuchtigkeit und schützt das Metall darunter. Mit der ernährungsphysiologischen Frage hat das nichts zu tun — es erklärt aber, warum das Element auch ausserhalb von Stofflisten geregelt ist.
Häufige Fragen
Warum steht Kupfer in Teil A und nicht in Teil B?
Weil Teil A die Vitamine und Mineralstoffe führt, Teil B die sonstigen Stoffe. Kupfer ist ein Mineralstoff, genauer ein Spurenelement, und gehört damit in Teil A — der abschliessend ist.
Wie viel Kupfer darf ein Nahrungsergänzungsmittel enthalten?
Höchstens 1,6 mg je Tagesportion nach Anhang 1 Teil A der VNem. Teil A ist abschliessend, sowohl bei den Stoffen als auch bei den Mengen.
Ab wann darf eine Kupfer-Angabe geführt werden?
Ab 15 Prozent der Referenzmenge je Tagesportion, also ab 0,15 mg — und nur im festgelegten Wortlaut aus Anhang 14 der LIV.
Warum nennt ein Wortlaut den Eisentransport?
Weil kupferhaltige Eiweisse den Ladungszustand des Eisens ändern, der für seinen Transport im Blut nötig ist. Der Satz beschreibt einen Beitrag zu einem normalen Vorgang, keine Behebung eines Mangels.
Zählt die Masse der Kupferverbindung?
Nein, massgeblich ist der Elementgehalt. In Kupfergluconat etwa macht das Kupfer nur einen kleinen Teil der Molekülmasse aus; die eingewogene Menge der Verbindung ist entsprechend höher.
Quellen
- PubChem, National Library of Medicine: Kupfer CID 23978, 63,55 g/mol.
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14, Anhang 1 Teil A — Kupfer, Höchstmenge 1,6 mg je Tagesportion; zulässige Verbindungen unter anderem Kupfercarbonat, Kupfercitrat, Kupfergluconat.
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16 — Referenzmenge Kupfer 1 mg; Anhang 14 «Zulässige gesundheitsbezogene Angaben» mit acht Einträgen zu Kupfer.
Redaktion Sanasis AG. Stoffdaten nach PubChem, rechtliche Einordnung nach VNem und LIV im geprüften Wortlaut. Dieser Eintrag beschreibt einen Nährstoff und die Rechtslage; er ist keiner Ware zugeordnet und führt keine gesundheitsbezogene Angabe.