Liponova® Magnesium forte
CHF 29.50*
| Menge | Stückpreis | Ersparnis |
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| Bis 1 |
CHF 29.50*
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| Bis 3 |
CHF 28.00*
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5% |
| Bis 9 |
CHF 26.55*
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10% |
| Ab 10 |
CHF 25.07*
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15% |
Sofort verfügbar, Lieferzeit 1–4 Tage
Liponova® Magnesium forte ist ein Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform. Zwei Kapseln je Tag liefern 90 mg Magnesium aus Magnesium-Bisglycinat.
Die vollständige Zutatenliste, die Nährwertdeklaration und die Lagerhinweise finden Sie in den Produktangaben unterhalb.
Magnesium und seine Verbindung
Magnesium ist ein Mineralstoff. In der Ernährung liefern es vor allem Vollkorngetreide, Nüsse, Hülsenfrüchte und grünes Gemüse.
In dieser Rezeptur liegt es als Magnesium-Bisglycinat vor — einer Verbindung aus Magnesium und zwei Molekülen der Aminosäure Glycin. Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel führt Magnesiumsalze von Aminosäuren unter den zulässigen Quellen.
Massgeblich ist nicht das Gewicht der Verbindung, sondern der Anteil reinen Magnesiums darin: 90 mg je Tagesdosis, das sind 24 Prozent des Nährstoffbezugswertes. Die Höchstmenge der Verordnung beträgt 375 mg je Tag; ein Warnhinweis ist erst ab mehr als 250 mg vorgeschrieben.
Die zugelassenen Angaben
Magnesium ist in Anhang 14 eingetragen, und die deklarierten 90 mg je Tagesdosis erreichen die verlangten 15 Prozent des Nährstoffbezugswertes. Damit sind unter anderem diese Wortlaute zulässig:
- Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei.
- Magnesium trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei.
- Magnesium trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.
- Magnesium trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.
- Magnesium trägt zur normalen psychischen Funktion bei.
- Magnesium trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.
- Magnesium trägt zum Elektrolytgleichgewicht bei.
Diese Sätze stehen so in der Verordnung und dürfen nicht abgewandelt werden. Aussagen, die darüber hinausgehen, sind nicht zugelassen und stehen hier deshalb nicht.
Wozu Gummi arabicum dient
Die Kapselfüllung liegt in einer Matrix aus Gummi arabicum, einem Polysaccharid aus dem Saft von Akazien, das als Verdickungsmittel zugelassen ist. Die Rezeptur kommt damit ohne Polysorbat aus. Hintergrund in der Kategorie Liponova®.
Angaben zum Erzeugnis
| Kategorie | Nahrungsergänzungsmittel, Kapseln |
| Zubereitungsform | Gummi arabicum, ohne Polysorbat |
| Kapselhülle | Hydroxypropylmethylcellulose, pflanzlich |
| Inhalt | Dose à 60 Kapseln |
| Verzehrsempfehlung | 2 Kapseln je Tag mit etwas Flüssigkeit |
Anwendung
- Verzehrsempfehlung: 2 Kapseln je Tag mit etwas Flüssigkeit.
- Reichweite: bei zwei Kapseln je Tag reicht eine Dose für 30 Tage.
- Aufbewahrung: dunkel, kühl und trocken lagern.
- Kapselhülle: Hydroxypropylmethylcellulose, ein pflanzlicher Stoff.
Häufige Fragen
Was ist Magnesium-Bisglycinat?
Eine Verbindung aus Magnesium und zwei Molekülen Glycin, einer Aminosäure. Es handelt sich um eine Angabe zur Stoffform, nicht um eine Wirkaussage.
Wie viel Magnesium liefert eine einzelne Kapsel?
Die Hälfte der Tagesdosis. Die deklarierten 90 mg beziehen sich auf zwei Kapseln zusammen.
Worin unterscheidet sich das Erzeugnis vom Liposomalen Magnesium?
In der Verbindung und in der Darreichungsform: hier Magnesium-Bisglycinat in einer Kapsel, dort Magnesiumcitrat in einer Flüssigkeit. Zum Vergleich: Liposomales Magnesium.
Woran erkenne ich die tatsächliche Menge je Tag?
An zwei Feldern zusammen: der Nährwertdeklaration in den Produktangaben und der Verzehrsempfehlung, die festlegt, worauf sich die Tagesportion bezieht. Ein Namenszusatz sagt darüber nichts.
Die empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Ausserhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
Redaktion Sanasis AG. Zusammensetzung und Verzehrmenge aus der Kennzeichnung des Erzeugnisses. Zugelassene Angaben nach Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16; Höchstmengen, zulässige Quellen und vorgeschriebene Hinweise nach der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14.
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