Luteolin: Flavonoid, Vorkommen und Rechtslage
Luteolin ist ein Flavonoid, ein gelber Pflanzenfarbstoff. Es kommt in Sellerie, Petersilie, Thymian, Artischocke und Kamille vor — und ist in keiner der schweizerischen Stofflisten aufgeführt.
Dieser Eintrag beschreibt den Stoff und die Rechtslage. Er ist keiner Ware zugeordnet und führt keine gesundheitsbezogene Angabe.
Flavonoid, nicht Carotinoid
Die Namensähnlichkeit zu Lutein führt regelmässig in die Irre. Beide Namen gehen auf das lateinische luteus für gelb zurück, doch die Stoffe gehören zu verschiedenen Klassen.
Lutein ist ein Carotinoid aus vierzig Kohlenstoffatomen, fettlöslich. Luteolin ist ein Flavonoid mit einem Grundgerüst aus fünfzehn Kohlenstoffatomen in drei Ringen. Chemisch haben die beiden nichts gemeinsam ausser der Farbe.
Flavonoide sind eine grosse Gruppe pflanzlicher Farb- und Gerbstoffe; zu ihr gehört auch Quercetin, dem Luteolin im Bau sehr ähnlich ist.
Vorkommen in Lebensmitteln
Luteolin kommt in vielen Küchenkräutern und Gemüsen vor. Ergiebig sind Sellerie und Selleriegrün, Petersilie, Thymian, Oregano, Pfefferminze, Artischocke und die Blüten der Echten Kamille.
Wie bei Flavonoiden üblich liegt es in der Pflanze meist an Zucker gebunden vor, als Glykosid. Erst im Verdauungsapparat wird der Zuckerrest abgespalten. Deshalb unterscheiden sich Angaben über den Gehalt je nachdem, ob sie das Glykosid oder das freie Luteolin meinen.
Die Gehalte schwanken stark mit Sorte, Standort und Zubereitung. Getrocknete Kräuter enthalten bezogen auf das Gewicht mehr als frische, weil ihnen das Wasser fehlt.
Was rechtlich gilt
Luteolin ist in Anhang 1 der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel nicht aufgeführt. Für sonstige Stoffe ist das Fehlen kein Verbot — Teil B ist nicht abschliessend. Es bedeutet aber, dass keine Höchstmenge festgelegt ist und die Zulässigkeit eines isolierten Stoffes über das Novel-Food-Recht zu beurteilen ist. Diese Prüfung gehört in die Selbstkontrolle des Inverkehrbringers.
Als natürlicher Bestandteil von Kräutern und Gemüsen ist Luteolin davon unberührt: Wer Sellerie oder Petersilie verwendet, bringt kein isoliertes Flavonoid in Verkehr.
In Anhang 14 ist Luteolin nicht eingetragen. Eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe gibt es nicht — auch keine zu freien Radikalen oder zum Zellschutz.
Wie das Novel-Food-Recht funktioniert
Das Novel-Food-Recht fragt nicht, ob ein Stoff schädlich ist, sondern ob er vor Mai 1997 in nennenswertem Umfang als Lebensmittel verwendet wurde. Wo diese Verwendung fehlt, ist eine Zulassung erforderlich, bevor das Erzeugnis in Verkehr gebracht werden darf.
Entscheidend ist dabei die Erzeugnisform, nicht der Stoffname. Eine Pflanze kann als Lebensmittel gebräuchlich sein, während ein daraus gewonnener isolierter oder hoch angereicherter Auszug es nicht ist. Beide sind getrennt zu beurteilen.
Die Prüfung gehört in die Selbstkontrolle des Inverkehrbringers und stützt sich auf Nachweise über die frühere Verwendung. Ohne solche Nachweise lässt sich die Frage nicht beantworten — und eine Behauptung ersetzt sie nicht.
Warum Gehaltsangaben schwanken
Angaben über den Luteolingehalt eines Lebensmittels sind mit Vorsicht zu lesen. Drei Umstände verschieben die Zahlen erheblich.
Erstens die Bezugsform: Wird das Glykosid gemessen oder das freigesetzte Luteolin? Die Molekülmassen unterscheiden sich, die Zahlen entsprechend. Zweitens der Wassergehalt: Getrocknete Kräuter enthalten bezogen auf das Gewicht ein Vielfaches der frischen — ohne dass mehr Stoff vorhanden wäre.
Drittens Sorte, Standort und Erntezeitpunkt. Flavonoide sind Anpassungsstoffe der Pflanze; ihre Bildung schwankt mit Licht, Trockenheit und Alter des Gewebes. Ein einzelner Messwert beschreibt deshalb eine Probe, nicht die Art.
Woran Sie ein Erzeugnis prüfen
Zuerst die Erzeugnisform: ein Kräuterauszug oder ein isolierter Stoff. Nur die zweite Form wirft die Novel-Food-Frage in voller Schärfe auf.
Dann die Bezugsform der Mengenangabe — Glykosid oder freies Luteolin. Ohne diese Angabe ist eine Zahl nicht vergleichbar.
Zuletzt die Aussagen. Zu Luteolin ist keine zugelassen; Formulierungen über freie Radikale oder Zellschutz sind unzulässig.
Häufige Fragen
Ist Luteolin dasselbe wie Lutein?
Nein. Luteolin ist ein Flavonoid, Lutein ein Carotinoid. Die Namen ähneln sich, die Stoffe nicht.
Worin steckt am meisten Luteolin?
In Sellerie und Selleriegrün, Petersilie, Thymian, Oregano, Artischocke und Kamillenblüten. Die Gehalte schwanken stark.
Was ist ein Glykosid?
Eine Verbindung, in der ein Stoff an einen Zuckerrest gebunden ist. Flavonoide liegen in Pflanzen meist so vor.
Warum steht hier keine gesundheitsbezogene Angabe?
Weil Anhang 14 zu Luteolin keinen Eintrag führt.
Warum schwanken Gehaltsangaben so stark?
Wegen der Bezugsform (Glykosid oder freies Luteolin), des Wassergehalts und der Unterschiede zwischen Sorten, Standorten und Erntezeitpunkten.
Ist Luteolin aus Sellerie anders als isoliertes?
Der Stoff ist derselbe. Rechtlich unterscheiden sich aber ein Lebensmittel und ein isolierter Stoff — Letzterer ist über das Novel-Food-Recht zu beurteilen.
Kommt Luteolin auch in Getränken vor?
In Kräutertees, etwa aus Kamillenblüten oder Pfefferminze. Wie viel in den Aufguss übergeht, hängt von Ziehzeit und Temperatur ab.
Was heisst «kein Eintrag in Anhang 14»?
Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel führt die gesundheitsbezogenen Angaben auf, die verwendet werden dürfen, samt ihrem festgelegten Wortlaut und ihrer Bedingung. Fehlt ein Stoff dort, gibt es zu ihm keine zulässige Angabe — und zwar auch keine umschriebene, angedeutete oder in eine Frage gekleidete.
Wozu dient dieser Glossareintrag?
Er ordnet einen Stoff sachlich ein: Herkunft, Stoffform, Vorkommen und die Rechtslage in der Schweiz. Er ist keiner Ware zugeordnet, spricht keine Empfehlung aus und führt keine gesundheitsbezogene Angabe. Für Angaben zu einem konkreten Erzeugnis gelten dessen Kennzeichnung und Produktseite.
Quellen
- PubChem, National Library of Medicine: Luteolin CID 5280445, C15H10O6, 286,24 g/mol.
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14, Anhang 1 — Luteolin ist dort nicht aufgeführt.
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Anhang 14 — kein Eintrag zu Luteolin.
Redaktion Sanasis AG. Stoffdaten nach PubChem und GBIF, rechtliche Einordnung nach VNem, LIV und VLpH im geprüften Wortlaut. Dieser Eintrag beschreibt einen Stoff und die Rechtslage; er ist keiner Ware zugeordnet und führt keine gesundheitsbezogene Angabe.