Lycopin: Carotinoid, Tomate und Rechtslage
Lycopin ist das rote Carotinoid der Tomate. Es ist keine Vitamin-A-Vorstufe, und es steht als isolierter Stoff in keiner der schweizerischen Stofflisten.
Dieser Eintrag beschreibt den Stoff und die Rechtslage. Er ist keiner Ware zugeordnet und führt keine gesundheitsbezogene Angabe.
Der Farbstoff und seine Besonderheit
Lycopin besteht wie alle Carotinoide aus vierzig Kohlenstoffatomen.1 Anders als Beta-Carotin ist seine Kette nicht zu einem Ring geschlossen — sie bleibt offen. Genau daraus folgt die tiefrote Farbe, und daraus folgt auch, dass der Körper aus Lycopin kein Vitamin A bilden kann.
Ausser in Tomaten kommt es in Hagebutten, Wassermelonen, rosa Grapefruit und Guaven vor. In der Tomate steckt es überwiegend in der Schale und in den Zellwänden.
Deshalb eine Beobachtung aus der Küche: Aus erhitzten und zerkleinerten Tomatenerzeugnissen — Mark, Passata, Sauce — ist Lycopin besser zugänglich als aus der rohen Frucht, weil Hitze die Zellwände aufbricht. Zusammen mit Öl ist die Aufnahme höher, weil der Stoff fettlöslich ist.
Was in der Verordnung steht — und was nicht
Anhang 1 Teil B der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel führt «Wasserlösliches Tomatenkonzentrat» auf, und Anhang 2 nennt als zulässige Quellen die wasserlöslichen Tomatenkonzentrate WSTC I und II.2
Lycopin als isolierter Stoff steht dort nicht.2 Das ist ein wichtiger Unterschied: Geregelt ist ein bestimmtes Konzentrat, nicht der Farbstoff. Wer beides gleichsetzt, liest die Verordnung falsch.
Für Teil B gilt, dass die Liste nicht abschliessend ist; das Fehlen ist deshalb kein Verbot. Es bedeutet aber, dass keine Höchstmenge festgelegt ist und die Zulässigkeit eines isolierten Lycopins über das Novel-Food-Recht zu beurteilen ist — eine Frage, die je nach Herstellungsverfahren verschieden ausfällt und in die Selbstkontrolle gehört.
Was gesagt werden darf
In Anhang 14 ist Lycopin nicht eingetragen.3 Eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe gibt es nicht — insbesondere keine zum Zellschutz, keine zu freien Radikalen und keine zur Vorbeugung irgendeiner Erkrankung.
Zulässig sind Sachangaben: die Herkunft, die Zugehörigkeit zu den Carotinoiden, die Farbe, das Verhalten beim Erhitzen. Das genügt für einen brauchbaren Text und ist zugleich alles, was das Recht zulässt.
Wie das Novel-Food-Recht funktioniert
Das Novel-Food-Recht fragt nicht, ob ein Stoff schädlich ist, sondern ob er vor Mai 1997 in nennenswertem Umfang als Lebensmittel verwendet wurde. Wo diese Verwendung fehlt, ist eine Zulassung erforderlich, bevor das Erzeugnis in Verkehr gebracht werden darf.
Entscheidend ist dabei die Erzeugnisform, nicht der Stoffname. Eine Pflanze kann als Lebensmittel gebräuchlich sein, während ein daraus gewonnener isolierter oder hoch angereicherter Auszug es nicht ist. Beide sind getrennt zu beurteilen.
Die Prüfung gehört in die Selbstkontrolle des Inverkehrbringers und stützt sich auf Nachweise über die frühere Verwendung. Ohne solche Nachweise lässt sich die Frage nicht beantworten — und eine Behauptung ersetzt sie nicht.
Farbstoff und Zusatzstoff
Lycopin begegnet in Zutatenlisten auch als Lebensmittelfarbstoff. Als solcher trägt es die Nummer E 160d und wird eingesetzt, um Erzeugnissen einen roten Ton zu geben.
Diese Verwendung ist von der Zugabe als Nährstoff zu unterscheiden. Ein Farbstoff wird in sehr kleinen Mengen eingesetzt und mit seiner Funktion im Zutatenverzeichnis genannt — «Farbstoff: Lycopin» oder mit der E-Nummer.
Für die Beurteilung eines Erzeugnisses heisst das: Die blosse Nennung von Lycopin sagt nicht, in welcher Rolle es enthalten ist. Auskunft gibt die Funktionsbezeichnung im Zutatenverzeichnis und, falls vorhanden, die Nährwertdeklaration.
Woran Sie ein Erzeugnis prüfen
Zuerst die Rolle im Erzeugnis: Farbstoff oder deklarierter Bestandteil. Die Funktionsbezeichnung im Zutatenverzeichnis gibt Auskunft.
Dann die Stoffbezeichnung. «Wasserlösliches Tomatenkonzentrat» ist etwas anderes als isoliertes Lycopin — nur das Erste ist in der Verordnung als Stoff geführt.2
Zuletzt die Aussagen. Zu Lycopin ist keine zugelassen; Formulierungen über Zellschutz oder Vorbeugung sind unzulässig.3
Häufige Fragen
Kann der Körper aus Lycopin Vitamin A bilden?
Nein. Dafür braucht es einen geschlossenen Ring im Molekül, den Lycopin nicht hat.
Warum ist Tomatenmark ergiebiger als eine rohe Tomate?
Weil Hitze und Zerkleinerung die Zellwände aufbrechen und den fettlöslichen Farbstoff zugänglich machen. Mit etwas Öl ist die Aufnahme höher.
Ist Lycopin in Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen?
Die Verordnung nennt wasserlösliches Tomatenkonzentrat, nicht isoliertes Lycopin.2 Für den isolierten Stoff ist die Zulässigkeit über das Novel-Food-Recht zu klären.
Warum steht hier nichts über Zellschutz?
Weil Anhang 14 zu Lycopin keinen Eintrag führt.3
Was bedeutet E 160d?
Die Nummer des Lebensmittelfarbstoffs Lycopin. In dieser Rolle wird er in sehr kleinen Mengen eingesetzt.
Woran erkennt man die Rolle im Erzeugnis?
An der Funktionsbezeichnung im Zutatenverzeichnis und, falls vorhanden, an der Nährwertdeklaration.
Warum sind manche Tomaten röter als andere?
Weil der Lycopingehalt mit Sorte, Reife und Lichtangebot schwankt. Vollreif geerntete Früchte enthalten mehr als früh geerntete.
Was heisst «kein Eintrag in Anhang 14»?
Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel führt die gesundheitsbezogenen Angaben auf, die verwendet werden dürfen, samt ihrem festgelegten Wortlaut und ihrer Bedingung.3 Fehlt ein Stoff dort, gibt es zu ihm keine zulässige Angabe — und zwar auch keine umschriebene, angedeutete oder in eine Frage gekleidete.
Wozu dient dieser Glossareintrag?
Er ordnet einen Stoff sachlich ein: Herkunft, Stoffform, Vorkommen und die Rechtslage in der Schweiz. Er ist keiner Ware zugeordnet, spricht keine Empfehlung aus und führt keine gesundheitsbezogene Angabe. Für Angaben zu einem konkreten Erzeugnis gelten dessen Kennzeichnung und Produktseite.
Quellen
- PubChem, National Library of Medicine: Lycopin CID 446925, C40H56, 536,9 g/mol. ↩
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14, Anhang 1 Teil B — «Wasserlösliches Tomatenkonzentrat»; Anhang 2 — WSTC I und II. Lycopin als isolierter Stoff ist nicht aufgeführt. ↩
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Anhang 14 — kein Eintrag zu Lycopin. ↩
Redaktion Sanasis AG. Stoffdaten nach PubChem und GBIF, rechtliche Einordnung nach VNem, LIV und VLpH im geprüften Wortlaut. Dieser Eintrag beschreibt einen Stoff und die Rechtslage; er ist keiner Ware zugeordnet und führt keine gesundheitsbezogene Angabe.