Magnesiumöl ist kein Öl, sondern eine fast gesättigte Salzlösung
Magnesiumöl ist die handelsübliche Bezeichnung für eine hochkonzentrierte wässrige Lösung von Magnesiumchlorid. Fett oder Öl enthält sie nicht. Der ölige Eindruck entsteht allein durch die Zähflüssigkeit der nahezu gesättigten Salzlösung.
Dieser Eintrag beschreibt den Stoff und die Rechtslage. Er ist keiner Ware zugeordnet und führt keine gesundheitsbezogene Angabe.
Warum der Name in die Irre führt
Ein Öl ist im Sprachgebrauch wie im Lebensmittelrecht ein fettes Öl: eine Mischung von Fettmolekülen, die sich mit Wasser nicht mischt. «Magnesiumöl» erfüllt keinen dieser Punkte. Es besteht aus Wasser und darin gelöstem Salz.
Das Salz ist Magnesiumchlorid (MgCl2). PubChem gibt für den wasserfreien Stoff eine molare Masse von 95,21 an und eine Löslichkeit von 54,3 Gramm je 100 Milliliter Wasser bei 20 Grad Celsius. In einem Glas Wasser lässt sich also mehr als das halbe Eigengewicht an Salz auflösen.
Eine solche Lösung verhält sich anders als Wasser. Sie ist deutlich dichter, fliesst zäh und fühlt sich auf der Haut schlüpfrig an. Genau dieser Eindruck hat der Bezeichnung «Öl» zu ihrer Verbreitung verholfen — chemisch trifft sie nicht zu.
Woher das Salz stammt
Magnesiumchlorid fällt dort an, wo Meerwasser oder unterirdische Solen eingedampft werden. Zuerst kristallisiert das Kochsalz aus. Was zurückbleibt, ist eine Restsole, in der sich Magnesiumchlorid anreichert. Im japanischen Sprachgebrauch heisst diese Restsole Nigari; sie wird dort seit langem als Gerinnungsmittel für Tofu verwendet, wie Joo und Cavender beschreiben.
Geng und Mitautoren ordnen Magnesiumchlorid in ihrer Übersicht zu den Salzgerinnungsmitteln der Tofuherstellung ein. Es ist dort eines der am besten untersuchten Salze, weil es die Struktur des Erzeugnisses unmittelbar bestimmt.
In fester Form kristallisiert Magnesiumchlorid mit sechs Molekülen Kristallwasser als Bischofit (MgCl2 · 6 H2O, molare Masse 203,30). Thenoux und Vera untersuchten dieses Hexahydrat als chemischen Stabilisator für Kiesstrassen. Dieselbe Eigenschaft, die es dort brauchbar macht, erklärt auch sein Verhalten auf der Haut.
Hygroskopie: warum sich Salzkristalle bilden
Hygroskopisch heisst: der Stoff zieht Wasser aus der Luft. Wie stark, lässt sich beziffern. Greenspan hat für das National Bureau of Standards gemessen, welche Luftfeuchte sich über gesättigten Salzlösungen einstellt. Für Magnesiumchlorid ergibt seine Auswertung rund 33 Prozent relative Luftfeuchte bei 25 Grad Celsius. Deshalb dient diese Lösung in der Messtechnik als Feuchtefixpunkt.
Daraus folgt das ganze Verhalten auf der Haut:
- Raumluft trockener als 33 Prozent: Die Lösung gibt Wasser ab. Das Salz bleibt zurück und bildet einen weissen, körnigen Belag.
- Raumluft feuchter als 33 Prozent: Das Salz zieht Wasser an. Die Schicht bleibt feucht und klebrig.
- Abspülen: Magnesiumchlorid ist sehr gut wasserlöslich, der Belag löst sich mit klarem Wasser wieder auf.
Dasselbe Prinzip nutzt der Strassenbau: Bischofit hält die Deckschicht einer Kiesstrasse feucht und bindet so den Staub. Der Stoff ist derselbe, der Zweck ein völlig anderer.
Aufgetragen ist nicht zugeführt
Als Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels ist Magnesiumchlorid unstrittig: Anhang 2 der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel führt es unter den zulässigen Magnesiumverbindungen. Anhang 1 Teil A setzt für Magnesium eine Höchstmenge von 375 mg je Tagesdosis. Ab einer Tagesdosis über 250 mg ist der Hinweis «Magnesium-Präparate können abführend wirken.» vorgeschrieben.
Anhang 14 der Verordnung über die Information über Lebensmittel führt für Magnesium zehn zugelassene gesundheitsbezogene Angaben. Sie alle stehen unter derselben Bedingung: Das Erzeugnis muss die Mindestanforderung an eine Magnesiumquelle erfüllen, also mindestens 15 Prozent des Nährstoffbezugswerts je Tagesdosis liefern. Der Bezugswert beträgt 375 mg, die Schwelle liegt bei 56,25 mg.
Diese Bedingung knüpft an eine zugeführte Menge an, die deklariert und je Tagesdosis bemessen wird. Eine auf die Haut aufgetragene Lösung hat keine solche Tagesdosis. Damit lässt sich die Bedingung nicht erfüllen, und die zehn Angaben sind bei äusserlicher Anwendung nicht führbar. Das ist keine Frage der Menge, sondern der Rechtssystematik.
Artikel 53 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung zählt abschliessend auf, worauf ein kosmetisches Mittel einwirken darf: Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen, äussere intime Regionen sowie Zähne und Schleimhäute der Mundhöhle. Und wozu: sie zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Was in dieser Aufzählung nicht vorkommt, darf ein kosmetisches Mittel nicht ausloben. Wer darüber hinausgeht, verlässt das Lebensmittelrecht und gerät ins Heilmittelrecht.
Steckbrief
| Was es ist | wässrige Lösung von Magnesiumchlorid, kein Öl |
| Formel, molare Masse | MgCl2, 95,21; Hexahydrat 203,30 |
| Löslichkeit in Wasser | 54,3 g je 100 ml bei 20 Grad Celsius |
| Feuchtegleichgewicht | rund 33 Prozent relative Luftfeuchte bei 25 Grad Celsius |
| Herkunft | Restsole aus Meerwasser und Solen, Bischofit |
| Rechtslage | VNem Anhang 2 als Magnesiumquelle zugelassen; Angaben nur bei zugeführter Tagesdosis |
Häufige Fragen
Ist Magnesiumöl ein Öl?
Nein. Es enthält kein Fett und keine Fettsäuren, sondern Wasser und darin gelöstes Magnesiumchlorid. Der Name beschreibt den Eindruck beim Anfassen, nicht die Zusammensetzung.
Warum fühlt es sich dann ölig an?
Weil eine nahezu gesättigte Salzlösung viel zähflüssiger ist als Wasser. Diese Zähflüssigkeit erzeugt den schlüpfrigen Eindruck.
Warum bilden sich weisse Kristalle auf der Haut?
Weil das Wasser verdunstet, sobald die Umgebungsluft trockener ist als das Feuchtegleichgewicht der Lösung von rund 33 Prozent. Zurück bleibt das Salz. Es lässt sich mit klarem Wasser wieder abspülen.
Was ist Nigari?
Die japanische Bezeichnung für die Restsole, die nach der Gewinnung von Kochsalz aus Meerwasser übrig bleibt. Sie enthält überwiegend Magnesiumchlorid und dient als Gerinnungsmittel bei der Tofuherstellung.
Ist Magnesiumchlorid in Nahrungsergänzungsmitteln zulässig?
Ja. Anhang 2 der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel führt es unter den zulässigen Magnesiumverbindungen. Für Magnesium gilt eine Höchstmenge von 375 mg je Tagesdosis.
Warum gelten die zugelassenen Angaben zu Magnesium hier nicht?
Weil sie an eine zugeführte Menge je Tagesdosis gebunden sind, mindestens 56,25 mg. Bei äusserlicher Anwendung gibt es keine Tagesdosis, die diese Bedingung erfüllen könnte.
Wozu dient dieser Glossareintrag?
Er ordnet eine irreführende Handelsbezeichnung sachlich ein: Zusammensetzung, Herkunft, physikalisches Verhalten und die Rechtslage in der Schweiz. Für Aussagen zu einem konkreten Erzeugnis gelten dessen Kennzeichnung und Produktseite.
Quellen
- PubChem, National Library of Medicine: Magnesium Chloride CID 5360315, MgCl2, 95,21 — Löslichkeit 54,3 g je 100 ml Wasser bei 20 Grad Celsius.
- PubChem, National Library of Medicine: Magnesium chloride hexahydrate CID 24644, MgCl2 · 6 H2O, 203,30.
- Greenspan L. Humidity fixed points of binary saturated aqueous solutions. J Res Natl Bur Stand A Phys Chem. 1977;81A(1):89–96. DOI: 10.6028/jres.081A.011, Volltext beim NIST.
- Thenoux G, Vera S. Evaluation of hexahydrated magnesium chloride (Bischofite) performance as a chemical stabilizer of granular road surfaces. Materiales de Construcción. 2002;52(265):5–22. DOI: 10.3989/mc.2002.v52.i265.341, Volltext beim Verlag.
- Geng Y, Du X, Jia R, Zhu Y, Lu Y, Guan X, Hu Y, Zhu X, Zhang M. Research Progress on Tofu Coagulants and Their Coagulation Mechanisms. Foods. 2024;13(21):3475. DOI: 10.3390/foods13213475, PMID: 39517259, PMC11545762 (freier Volltext).
- Joo KH, Cavender GA. Investigation of tofu products coagulated with trimagnesium citrate as a novel alternative to nigari and gypsum: comparison of physical properties and consumer preference. LWT. 2020;118:108819. DOI: 10.1016/j.lwt.2019.108819, Eintrag bei Europe PMC.
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14, Anhang 1 Teil A — Magnesium 375 mg je Tagesdosis samt Hinweis ab 250 mg; Anhang 2 — Magnesiumchlorid als zulässige Magnesiumverbindung.
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Anhang 14 — zehn zugelassene Angaben zu Magnesium; Anhang 13 Ziffer 28 und Anhang 10 — Bedingung «Magnesiumquelle», Bezugswert 375 mg.
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), SR 817.02, Artikel 53 — Begriff des kosmetischen Mittels mit abschliessender Aufzählung der Körperteile und Zwecke.
Redaktion Sanasis AG. Stoffdaten nach PubChem, physikalische und lebensmitteltechnische Angaben nach den zitierten Arbeiten, rechtliche Einordnung nach VNem, LIV und LGV im geprüften Wortlaut. Dieser Eintrag beschreibt einen Stoff und die Rechtslage; er ist keiner Ware zugeordnet und führt keine gesundheitsbezogene Angabe.