Mönchspfeffer: Vitex agnus-castus zwischen Botanik und Heilmittelrecht
Mönchspfeffer ist ein Handelsname für die Früchte von Vitex agnus-castus L., einem Strauch aus dem Mittelmeerraum. Der Trockenextrakt dieser Früchte ist in der Schweiz ein zugelassener Arzneimittelwirkstoff — nicht ein Stoff des Nahrungsergänzungsrechts.
Dieser Eintrag beschreibt den Stoff und die Rechtslage. Er ist keiner Ware zugeordnet und führt keine gesundheitsbezogene Angabe.
Welche Pflanze gemeint ist
Vitex agnus-castus L. ist ein sommergrüner Strauch. Er wächst rund um das Mittelmeer, häufig an Bach- und Flussufern. Die Blätter sind handförmig geteilt, die Blüten stehen in schmalen, aufrechten Rispen.
In der GBIF-Backbone-Taxonomie steht die Art unter dem usageKey 2925562, die Gattung Vitex L. unter 2925556. Die World Flora Online führt denselben Namen in ihrer Fassung 2026-06 unter der Kennung wfo-0000332916.
Im Handel begegnen mehrere Namen für dieselbe Pflanze: Mönchspfeffer, Keuschlamm, Keuschbaum und englisch chasteberry. Deshalb ist für jede Beurteilung der botanische Name massgeblich.
Ein Familienwechsel, der noch nicht überall angekommen ist
Wer in einem älteren Bestimmungsbuch nachschlägt, findet Vitex bei den Eisenkrautgewächsen (Verbenaceae). In den heutigen Referenzregistern steht die Gattung bei den Lippenblütlergewächsen (Lamiaceae) — derselben Familie wie Salbei, Thymian und Minze.
Beide Angaben sind in Umlauf, und das lässt sich nachprüfen: Die GBIF-Backbone-Taxonomie und die World Flora Online stellen die Art zu den Lamiaceae, während bei GBIF weiterhin Checklisten liegen, die sie unter den Verbenaceae führen. Die Ordnung ist in allen Fällen dieselbe: Lamiales.
Das ist kein akademischer Streit. Verordnungen und Zutatenlisten knüpfen an Namen an, und Namen verschieben sich. Wer eine Pflanze rechtlich beurteilt, prüft deshalb auch die Familie und die Synonyme, unter denen die Art anderswo geführt wird.
Die Frucht und die Namen, die sie hervorgebracht hat
Die Frucht ist eine Steinfrucht: aussen ein dünnes Fruchtfleisch, innen ein harter Kern. Getrocknet ist sie dunkelbraun bis schwarz, rundlich, würzig riechend und etwa so gross wie ein Pfefferkorn.
Daher rührt der Handelsname. Botanisch hat die Pflanze mit dem echten Pfeffer (Piper nigrum) nichts zu tun; der gehört einer ganz anderen Ordnung an.
Der zweite Name stammt aus dem Artnamen. Lateinisch agnus castus heisst wörtlich «keusches Lamm». Daraus ist im Deutschen Keuschlamm geworden — eine Übersetzung, die als Warenbezeichnung weiterlebt.
Was in den Früchten steckt
Eine Analytikarbeit aus Innsbruck hat 2013 ein Verfahren geprüft, das alle nichtflüchtigen Stoffklassen der Früchte in einem Lauf bestimmt. Genannt werden drei Gruppen:
- Iridoidglykoside. Leitsubstanz ist das Agnusid (PubChem CID 442416, C22H26O11). Es baut auf dem Iridoid Aucubin auf (CID 91458, C15H22O9): Der Unterschied der beiden Summenformeln entspricht genau einer 4-Hydroxybenzoyl-Gruppe, und der systematische Name des Agnusids weist diesen Ester ausdrücklich aus.
- Flavonoide. Dazu zählen Casticin, Isovitexin und ein mehrfach methylierter Kaempferol-Abkömmling.
- Diterpene. Aus dieser Gruppe wurde unter anderem Vitetrifolin D als Bezugssubstanz gewonnen.
Welche dieser Verbindungen in welcher Menge vorliegt, hängt von Herkunft, Erntezeitpunkt und Aufbereitung ab.
Der rechtliche Kern: Heilmittelrecht statt Lebensmittelrecht
Swissmedic veröffentlicht eine Liste der zugelassenen Wirkstoffe. Darin steht der Eintrag «agni casti fructus extractum siccum» — der Trockenextrakt aus der Keuschlammfrucht — mit der Abgabekategorie D für Humanarzneimittel. Kategorie D bedeutet nach der Legende derselben Liste: Abgabe nach Fachberatung. Stand der ausgewerteten Fassung ist der 31. Juli 2026.
Beachten Sie die Bezeichnung. Die Liste verwendet nicht den botanischen Namen Vitex agnus-castus, sondern den pharmazeutischen Drogennamen in lateinischer Form. Wer nur unter «Vitex» sucht, findet den Eintrag nicht.
Das Heilmittelgesetz erklärt in Artikel 4, was ein Arzneimittel ist: ein Produkt chemischen oder biologischen Ursprungs, das zur medizinischen Einwirkung auf den Organismus bestimmt ist oder angepriesen wird. Dasselbe Gesetz kennt eine eigene Kategorie für Arzneimittel mit ausschliesslich pflanzlichen Wirkstoffen: Phytoarzneimittel mit Indikationsangabe.
Im Lebensmittelrecht findet sich zu diesem Stoff nichts. Die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel führt ihn in Anhang 1 nicht auf; Anhang 14 der Lebensmittelinformationsverordnung enthält keine zugelassene Angabe zu Vitex agnus-castus. Ein Erzeugnis, das mit einer Wirkung wirbt, wechselt damit nicht bloss die Rechtsgrundlage — es fällt in ein Zulassungsverfahren.
Woran Sie ein Erzeugnis prüfen
Wie unterschiedlich Erzeugnisse mit demselben Pflanzennamen ausfallen, hat eine japanische Untersuchung 2019 gezeigt. Geprüft wurden elf Erzeugnisse: ein Arzneimittel und zehn Nahrungsergänzungsmittel, die alle Keuschlammfrucht-Extrakt enthalten sollten.
Das Arzneimittel entsprach im Chromatogramm dem europäischen Referenzstandard. Bei den Nahrungsergänzungsmitteln fielen die Muster weit auseinander. Die Gehalte der Leitsubstanzen Agnusid und Casticin schwankten stark; in zwei Erzeugnissen war mindestens eine der beiden nicht nachweisbar. Bei einem weiteren wies das Markerverhältnis auf eine andere Art hin, Vitex negundo. Zwei fielen zudem im Zerfallstest durch.
Was daraus folgt. Der Pflanzenname auf der Packung sagt für sich genommen wenig. Prüfbar sind die botanische Bezeichnung der verwendeten Art, der benannte Pflanzenteil, die Extraktangabe samt Droge-Extrakt-Verhältnis und ein Analysenzeugnis mit Leitsubstanz. Fehlt davon etwas, lässt sich eine Charge nicht beurteilen.
Eckdaten
| Wissenschaftlicher Name | Vitex agnus-castus L. |
| Handelsnamen | Mönchspfeffer, Keuschlamm, Keuschbaum, chasteberry |
| Familie, Ordnung | Lamiaceae (Lippenblütlergewächse), Lamiales; ältere Zuordnung Verbenaceae |
| GBIF usageKey | 2925562 (Art), 2925556 (Gattung) |
| Verwendeter Pflanzenteil | Frucht (Steinfrucht), getrocknet |
| Stoffgruppen | Iridoidglykoside, Flavonoide, Diterpene, ätherisches Öl |
| Leitsubstanzen | Agnusid (CID 442416), Casticin |
| Swissmedic-Wirkstoffliste | «agni casti fructus extractum siccum», Abgabekategorie D (Stand 31.07.2026) |
| VNem Anhang 1 · LIV Anhang 14 | kein Eintrag · keine zugelassene Angabe |
Häufige Fragen
Ist Mönchspfeffer ein Nahrungsergänzungsmittel?
In der Schweiz ist der Trockenextrakt der Frucht ein zugelassener Arzneimittelwirkstoff: Swissmedic führt ihn als «agni casti fructus extractum siccum» mit der Abgabekategorie D. In Anhang 1 der VNem steht er nicht.
Was bedeutet Abgabekategorie D?
Nach der Legende der Swissmedic-Liste: Abgabe nach Fachberatung.
Hat Mönchspfeffer mit Pfeffer zu tun?
Nein. Der Name beschreibt das Aussehen der getrockneten Frucht. Der echte Pfeffer, Piper nigrum, gehört einer ganz anderen Pflanzengruppe an.
Woher kommt der Name Keuschlamm?
Aus dem wissenschaftlichen Artnamen. Lateinisch agnus castus heisst wörtlich «keusches Lamm».
Verbenaceae oder Lamiaceae?
Die GBIF-Backbone-Taxonomie und die World Flora Online führen die Gattung heute unter den Lamiaceae. Ältere Werke und einzelne bei GBIF hinterlegte Checklisten nennen die Verbenaceae. Die Ordnung Lamiales ist in beiden Fällen dieselbe.
Was ist ein Iridoidglykosid?
Ein Pflanzenstoff, bei dem ein Iridoid-Grundgerüst mit einem Zucker verknüpft ist. Agnusid ist ein solches Glykosid und leitet sich vom Aucubin ab.
Warum findet man den amtlichen Eintrag nicht unter «Vitex»?
Weil die Wirkstoffliste den pharmazeutischen Drogennamen verwendet, «agni casti fructus». Bei der Prüfung eines Stoffs ist deshalb immer auch unter dem lateinischen Drogennamen zu suchen.
Was heisst «kein Eintrag in Anhang 14»?
Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel führt die gesundheitsbezogenen Angaben auf, die verwendet werden dürfen, samt ihrem festgelegten Wortlaut und ihrer Bedingung. Fehlt ein Stoff dort, gibt es zu ihm keine zulässige Angabe — und zwar auch keine umschriebene, angedeutete oder in eine Frage gekleidete.
Wozu dient dieser Glossareintrag?
Er ordnet einen Stoff sachlich ein: Botanik, Stoffgruppen, Handelsnamen und die Rechtslage in der Schweiz. Er ist keiner Ware zugeordnet, spricht keine Empfehlung aus und führt keine gesundheitsbezogene Angabe.
Quellen
- GBIF Backbone Taxonomy: Vitex agnus-castus usageKey 2925562, L., Familie Lamiaceae, Ordnung Lamiales, abgerufen 2026.
- GBIF Backbone Taxonomy: Vitex usageKey 2925556, L., Gattung, Familie Lamiaceae, abgerufen 2026.
- World Flora Online, Fassung 2026-06: Vitex agnus-castus L., wfo-0000332916, Stellung Lamiales/Lamiaceae.
- Swissmedic, Liste der zugelassenen Wirkstoffe («Stoffliste»), Stand 31.07.2026, Eintrag «agni casti fructus extractum siccum», Abgabekategorie Humanarzneimittel D. Verzeichnis abrufbar über Swissmedic, Listen und Verzeichnisse.
- Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG), SR 812.21, Art. 4 Abs. 1 Bst. a und Bst. aquinquies — Begriff des Arzneimittels und des Phytoarzneimittels.
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14, Anhang 1 — Vitex agnus-castus ist dort nicht aufgeführt.
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Anhang 14 — kein Eintrag zu Vitex agnus-castus.
- PubChem, National Library of Medicine: Agnusid CID 442416, C22H26O11, abgerufen 2026.
- PubChem, National Library of Medicine: Aucubin CID 91458, C15H22O9, abgerufen 2026.
- Högner C, Sturm S, Seger C, Stuppner H. Development and validation of a rapid ultra-high performance liquid chromatography diode array detector method for Vitex agnus-castus. Journal of Chromatography B. 2013;927:181–190. DOI: 10.1016/j.jchromb.2013.02.037 · PMID: 23522912
- Sogame M, Naraki Y, Sasaki T, Seki M, Yokota K, Masada S, Hakamatsuka T. Quality Assessment of Medicinal Product and Dietary Supplements Containing Vitex agnus-castus by HPLC Fingerprint and Quantitative Analyses. Chemical and Pharmaceutical Bulletin. 2019;67(6):527–533. DOI: 10.1248/cpb.c18-00725 · PMID: 31155557
Redaktion Sanasis AG. Namen nach GBIF und World Flora Online, Stoffdaten nach PubChem, rechtliche Einordnung nach VNem, LIV und HMG im geprüften Wortlaut, Wirkstoffstatus nach der amtlichen Wirkstoffliste von Swissmedic. Dieser Eintrag beschreibt einen Stoff und die Rechtslage; er ist keiner Ware zugeordnet und führt keine gesundheitsbezogene Angabe.