Dragéeperlen: eine Darreichungsform, keine Stoffgruppe
Diese Kategorie fasst Erzeugnisse nach ihrer Form zusammen, nicht nach ihrem Inhalt. Ein Dragée ist ein Kern mit einer Hülle. Was im Kern steckt, unterscheidet sich von Erzeugnis zu Erzeugnis vollständig.
Was ein einzelnes Erzeugnis enthält und welche Angaben dafür zulässig sind, steht auf der jeweiligen Produktseite. Diese Übersicht schreibt keinem davon eine Wirkung zu.
Was ein Dragée ausmacht
Beim Dragieren wird ein Kern in einem rotierenden Kessel nach und nach mit dünnen Schichten überzogen. Jede Schicht trocknet, bevor die nächste aufgetragen wird. So entsteht eine glatte, runde Hülle.
Diese Hülle hat zwei praktische Aufgaben. Sie schliesst den Kern gegen Luft und Feuchtigkeit ab, und sie macht das Schlucken leichter, weil die glatte Oberfläche wenig Widerstand bietet. Bei Stoffen mit eigenem Geschmack deckt sie diesen zusätzlich ab.
Über die Zusammensetzung sagt die Form nichts aus. Ein Dragée kann einen Mineralstoff enthalten, eine Aminosäureverbindung oder etwas ganz anderes.
Was hier steht
- Eisen und Zink – zwei Mineralstoffe. Für beide gibt es zugelassene gesundheitsbezogene Angaben; ob ein Erzeugnis sie führen darf, hängt an der Menge je Tagesdosis und steht auf der Produktseite.1
- PEA – die Abkürzung steht für Palmitoylethanolamid, eine körpereigene Fettsäureverbindung. Für diesen Stoff ist keine gesundheitsbezogene Angabe zugelassen.1
Die Zutaten stehen jeweils in einem eigenen Feld unterhalb der Produktbeschreibung, zusammen mit den Nährwertangaben. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.
Diese Seite beschreibt eine Darreichungsform. Sie ist keine medizinische Information und keine Empfehlung. Fragen zur eigenen Gesundheit gehören zu einer Fachperson.
Redaktion & Quellen · Fachredaktion der Sanasis AG · zuletzt aktualisiert am 10.08.2026.
1 Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel. Zu Eisen und Zink sind Einträge verzeichnet, zu Palmitoylethanolamid keiner. eur-lex.europa.eu