Eisenpräparate: Verbindungen und Zubereitungsformen
In dieser Kategorie finden Sie unsere Erzeugnisse mit dem Spurenelement Eisen. Sie unterscheiden sich in der Eisenverbindung und in der Zubereitungsform — beides bestimmt, wie ein Präparat einzunehmen ist und wie es schmeckt.
Eisen gehört zu den Nährstoffen mit amtlich zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Welche das sind und ab welcher Menge sie gelten, steht in unserem Lexikoneintrag Eisen.
Die Erzeugnisse im Überblick
| Eisen (Dragéeperlen) | Liposomales Eisen | |
| Zubereitungsform | kleine Dragées zum Schlucken | flüssige Zubereitung mit Fetthüllen |
| Eisenverbindung | Eisenbisglycinat | siehe Produktangaben |
| Einnahme | mit Flüssigkeit schlucken | abgemessene Menge, flüssig |
| Besonderheit | sehr kleine Einzelportionen, fein dosierbar | Eisen in Fetthüllen eingeschlossen |
Was eine Eisenverbindung ist
Eisen wird einem Präparat nie als blankes Metall zugesetzt. Es liegt immer als Verbindung vor, also chemisch gebunden an einen Partner.
Welche Verbindungen erlaubt sind, ist geregelt. Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel führt sie in einer eigenen Liste. Dazu gehören unter anderem Eisensulfat, Eisenfumarat, Eisengluconat, Eisencitrat, Eisenlactat und Eisenbisglycinat. Eine Verbindung, die nicht auf dieser Liste steht, darf nicht verwendet werden.
Bei Eisenbisglycinat ist das Eisen an die Aminosäure Glycin gebunden — an zwei Glycin-Einheiten, daher die Vorsilbe «bis». Der Name beschreibt also die Bindungsform, nicht eine Eigenschaft.
Was «liposomal» bezeichnet
Ein Liposom ist ein winziges Bläschen aus fettartigen Molekülen. Diese Moleküle ordnen sich in Wasser von selbst zu einer Hülle, weil eine Seite Wasser mag und die andere es meidet. Im Inneren lässt sich ein Stoff einschliessen.
Der Begriff beschreibt damit eine Zubereitungstechnik. Er sagt, wie ein Stoff verpackt ist, und ist keine gesundheitsbezogene Angabe. Für Aussagen über eine Wirkung gilt dieselbe Regel wie bei jeder anderen Form: nur die zugelassenen Wortlaute, nur bei belegter Menge.
Die Mengenvorgaben
| Referenzmenge für die Kennzeichnung | 14 mg pro Tag |
| Schwelle für zugelassene Angaben | 2,1 mg je Tagesdosis (15 %) |
| Höchstmenge im Nahrungsergänzungsmittel | 21 mg je empfohlener Tagesdosis |
Die genaue Menge je Tagesdosis steht bei jedem Erzeugnis in den Produktangaben. Sie entscheidet darüber, ob eine zugelassene Angabe überhaupt verwendet werden darf.
Eisenpräparate gehören nicht in die Hände von Kindern. Bitte bewahren Sie sie ausserhalb der Reichweite kleiner Kinder auf und überschreiten Sie die angegebene Tagesdosis nicht. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
Häufige Fragen
Welche Eisenpräparate führt Sanasis?
Zwei: Eisen als Dragéeperlen mit Eisenbisglycinat und Liposomales Eisen als flüssige Zubereitung. Sie unterscheiden sich in Form und Handhabung.
Was ist Eisenbisglycinat?
Eine zugelassene Eisenverbindung, bei der das Eisen an zwei Einheiten der Aminosäure Glycin gebunden ist. Sie steht in der Liste der zulässigen Verbindungen der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel.
Was bedeutet «liposomal»?
Dass der Stoff in winzigen Bläschen aus fettartigen Molekülen eingeschlossen ist. Der Begriff beschreibt die Zubereitungstechnik und ist keine Aussage über eine Wirkung.
Wie viel Eisen darf ein Präparat enthalten?
Höchstens 21 mg je empfohlener Tagesdosis. Diese Höchstmenge steht in der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel und gilt unabhängig von der verwendeten Verbindung.
Welche Aussagen sind zu Eisen zulässig?
Acht amtlich festgelegte Wortlaute, unter anderem zur normalen Bildung von roten Blutkörperchen und Hämoglobin, zum normalen Sauerstofftransport und zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung. Sie sind ab 2,1 mg je Tagesdosis erlaubt und wortgetreu zu verwenden. Alle acht finden Sie im Lexikoneintrag Eisen.
Redaktion Sanasis AG. Mengenangaben nach der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) und der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16). Verbindliche Angaben zu Zusammensetzung und Verzehrsmenge finden Sie beim jeweiligen Erzeugnis.