L-Glutamin: Stoff, Formen und Rechtslage
L-Glutamin ist die im menschlichen Körper am häufigsten vorkommende freie Aminosäure. Der Körper bildet sie selbst. Diese Kategorie führt die Erzeugnisse mit L-Glutamin und ordnet ein, was rechtlich dazu gesagt werden darf.
Diese Seite beschreibt Herkunft, Stoffform und Menge — keine Wirkung im Körper.
Gebunden und frei
Aminosäuren kommen in Lebensmitteln fast immer gebunden vor — als Bausteine von Eiweissen. Der Verdauungsapparat zerlegt diese Eiweisse und setzt die einzelnen Bausteine frei.
In Nahrungsergänzungsmitteln liegt L-Glutamin dagegen häufig in freier Form vor, also einzeln und nicht als Teil eines Eiweisses. Das ist eine Angabe zur Stoffform und sagt nichts über eine Wirkung aus.
Gewonnen wird L-Glutamin für Erzeugnisse überwiegend durch Fermentation; das Ergebnis ist pflanzlichen Ursprungs.
Glutamin, Glutamat, Glutaminsäure
Drei ähnlich klingende Namen, drei verschiedene Dinge. Glutaminsäure ist eine eigene Aminosäure, Glutamat deren Salz — bekannt als Geschmacksverstärker. Glutamin ist eine dritte Aminosäure, die sich chemisch von der Glutaminsäure ableitet, aber nicht dasselbe ist.
Wer Erzeugnisse vergleicht, sollte deshalb auf den genauen Namen achten. Auf dem Etikett steht die zutreffende Bezeichnung in der Zutatenliste.
Essenziell, semi-essenziell, nicht essenziell
Aminosäuren werden danach eingeteilt, ob der Körper sie selbst herstellen kann. Essenziell heissen die neun, bei denen er das nicht kann — sie müssen über die Nahrung kommen. Nicht essenziell sind jene, die er aus anderen Bausteinen aufbaut. Dazwischen liegen die semi-essenziellen: Der Körper kann sie bilden, in bestimmten Lebensphasen oder unter Belastung aber nicht immer in ausreichender Menge.
Diese Einteilung beschreibt die Herkunft im Stoffwechsel. Sie sagt weder etwas darüber aus, wie wichtig eine Aminosäure ist, noch begründet sie eine gesundheitsbezogene Angabe. Rechtlich zählt allein, ob ein Stoff in Anhang 14 steht.
In Lebensmitteln liegen Aminosäuren fast immer gebunden vor, als Bausteine von Eiweissen. Die Verdauung zerlegt diese Eiweisse und setzt die einzelnen Bausteine frei. In Nahrungsergänzungsmitteln kommen sie dagegen häufig einzeln vor — als freie Aminosäure oder als Salz. Das ist eine Angabe zur Stoffform.
Für Erzeugnisse mit Aminosäuren gilt ausserdem eine Besonderheit: Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel setzt für jede einzelne eine eigene Höchstmenge fest, und diese Grenzen liegen weit auseinander. Wer zwei Erzeugnisse mit derselben Aminosäure kombiniert, muss die Mengen zusammenzählen.
Was rechtlich gilt
Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel führt L-Glutamin mit einer Höchstmenge von 10 g je Tag für Erwachsene — das ist die höchste Menge, die sie einer Aminosäure zugesteht.
In Anhang 14 ist L-Glutamin nicht eingetragen. Eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe gibt es damit nicht, auch keine zum Sport und keine zur Regeneration.
Die Erzeugnisse dieser Kategorie
Das L-Glutamin ist das Erzeugnis dieser Kategorie: reines Pulver in freier Form, pflanzlich hergestellt, ohne weitere Zutaten.
Verbindlich sind bei jedem Erzeugnis zwei Felder zusammen: die Zusammensetzung, die den Gehalt je Portion nennt, und die Verzehrsempfehlung, die festlegt, worauf sich diese Portion bezieht. Ein Namenszusatz wie «forte», «Base» oder «plus» sagt darüber nichts — er ist Teil des Namens, keine Mengenangabe.
Wer Erzeugnisse vergleicht, rechnet deshalb immer auf die Tagesportion um. Zwei Kapseln zu 250 mg und eine Kapsel zu 500 mg liefern dieselbe Menge; eine Verbindung mit 750 mg Gesamtgewicht kann weniger reinen Stoff enthalten als eine mit 500 mg. Massgeblich ist die deklarierte Menge des Stoffes selbst.
Häufige Fragen
Ist L-Glutamin essenziell?
Nein. Der Körper bildet es selbst. Es gilt als nicht essenzielle Aminosäure, auch wenn der Bedarf unter starker Belastung steigen kann.
Ist Glutamin dasselbe wie Glutamat?
Nein. Glutamat ist das Salz der Glutaminsäure und wird als Geschmacksverstärker verwendet. Glutamin ist eine andere Aminosäure.
Warum steht hier keine Aussage zu Sport oder Regeneration?
Weil Anhang 14 zu L-Glutamin keinen Eintrag führt.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Die angegebene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Ausserhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Redaktion Sanasis AG. Mengenangaben aus der Kennzeichnung der genannten Erzeugnisse. Höchstmengen und zulässige Quellen nach Anhang 1 und 2 der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14; zugelassene gesundheitsbezogene Angaben nach Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16.