Spirulina Premium "Tabletten" 100g
CHF 19.50*
| Menge | Stückpreis | Ersparnis |
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| Bis 1 |
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Spirulina Premium «Tabletten» 100 g ist ein Nahrungsergänzungsmittel aus gepresstem Spirulina-Pulver. Verwendet wird die Mikroalgen-Art Spirulina platensis. Angebaut, weiterverarbeitet und kontrolliert wird die Ware in Deutschland. Die Packung enthält 100 Gramm und ist damit die kleinste Füllmenge dieser Linie.
Was in den Presslingen steckt
Ausgangsstoff ist getrocknetes Spirulina-Pulver. Es wird zu Presslingen verpresst, und zwar ohne Bindemittel. Ein Bindemittel wäre eine zusätzliche Zutat. Hier hält das Pulver allein durch den Pressdruck zusammen. Zusatz-, Farb- und Konservierungsstoffe sind nicht enthalten.
Der Produktname nennt «Tabletten». Gemeint sind Presslinge aus einem Lebensmittelrohstoff. Eine Arzneiform ist damit nicht verbunden. Dieselbe Alge gibt es in der Kategorie Spirulina auch als Pulver und als Flakes.
Die Art gehört auf die Packung
Auf der Packung steht nicht nur der Sammelname Spirulina, sondern die Algenart. Für dieses Erzeugnis ist das Spirulina platensis. Artikel 29 der Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (SR 817.022.17) verlangt diese Angabe für Mikroalgen auf Packung und Etikett. Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b derselben Verordnung führt die Arten auf, die als Lebensmittel geeignet sind. Spirulina platensis gehört dazu.
Beim Vergleich zweier Erzeugnisse ist die Art deshalb die aussagekräftigere Angabe als der Handelsname. Zu beachten ist dabei: Die Artikel 28 und 29 gelten für Mikroalgen. Makroalgen, also Seetang, fallen unter eine andere Bestimmung derselben Verordnung. Wer Angaben zu Seetang auf Spirulina überträgt, zitiert die falsche Norm.
Verzehrsempfehlung
Täglich bis zu 10 Tabletten (ca. 4 g) mit reichlich Wasser einnehmen. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Bei voller Tagesmenge reichen 100 Gramm rund 25 Tage. Wer länger plant, findet dieselbe Ware als 350-Gramm-Packung und als 1000-Gramm-Packung.
Rechtliche Einordnung
In Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (SR 817.022.16) ist für Spirulina keine gesundheitsbezogene Angabe verzeichnet. Deshalb steht hier keine Aussage über eine Wirkung. Das gilt auch für einzelne Inhaltsstoffe der Alge.
Zulässig bleiben Sachangaben: die Art, die Herkunft, die Zusammensetzung, die Füllmenge und die Verzehrsempfehlung. Genau diese Angaben führt dieser Text.
Fragen und Antworten
Warum steht «Tabletten» im Produktnamen in Anführungszeichen?
Weil es Presslinge sind. Sie entstehen durch Verpressen von Spirulina-Pulver, ohne Bindemittel und ohne weitere Zutat.
Wie lange reicht die 100-Gramm-Packung?
Rund 25 Tage bei der vollen Tagesmenge von bis zu 10 Tabletten. Bei kleinerer Tagesmenge entsprechend länger.
Unterscheidet sich der Inhalt von den grösseren Packungen?
Nein. Art, Herkunft, Zusammensetzung und Verzehrsempfehlung sind gleich. Es unterscheiden sich allein Füllmenge und Reichweite.
Sind Zusatzstoffe enthalten?
Nein. Die Presslinge enthalten keine Zusatz-, Farb- und Konservierungsstoffe. Auch ein Bindemittel kommt nicht dazu, denn die Presslinge halten durch den Pressdruck.
Gilt für Seetang dieselbe Deklarationspflicht?
Nein, für Seetang gilt eine andere Bestimmung. Makroalgen zählen nach Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung zu den Gemüsearten, und ihre Kennzeichnung richtet sich nach Artikel 25 Absatz 2. Spirulina ist eine Mikroalge und fällt unter die Artikel 28 und 29.
Hinweis zu Sulfiten: Spirulina enthält von Natur aus Sulfite. Die Schwankungsbreite liegt zwischen unter 10 mg/kg und ca. 30 mg/kg. Sulfite werden dem Produkt nicht zugesetzt.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Ausserhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Redaktionell verfasst und geprüft durch die Redaktion der Sanasis AG. Zuletzt geprüft am 13.08.2026.
Spirulina enthält natürlicherweise Sulfite. Die Schwankungsbreite liegt zwischen <10mg/kg – ca. 30mg/kg. Sulfite werden dem Produkt nicht zugesetzt.
100% Spirulina platensis Pulver, angebaut, weiterverarbeitet und kontrolliert in Deutschland. (Frei von Zusatz-, Farb- und jeglichen Konservierungsstoffen)
Was ist Spirulina?
Spirulina ist eine Mikroalge aus der Gattung Arthrospira. Streng genommen handelt es sich nicht um eine Alge im botanischen Sinn, sondern um ein Cyanobakterium — früher wurden diese Organismen wegen ihrer Farbe als Blaualgen bezeichnet. Der Name Spirulina geht auf die schraubenförmig gewundenen Zellfäden zurück, die unter dem Mikroskop sichtbar sind.
Welche Arten sind in der Schweiz als Lebensmittel zugelassen?
Artikel 28 der Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (SR 817.022.17) zählt die als Lebensmittel geeigneten einzelligen Mikroalgen abschliessend auf. Für Spirulina sind dies Spirulina platensis, Spirulina pacifica und Spirulina maxima. Daneben nennt die Bestimmung die Chlorella-Arten Chlorella vulgaris und Chlorella pyrenoidosa sowie die Alge Aphanizomenon flos-aquae. Andere Arten sind nicht erfasst.
Warum steht die Algenart auf der Packung?
Weil Artikel 29 derselben Verordnung es vorschreibt: Auf Packungen und Etiketten von Mikroalgen ist die Algenart anzugeben. Diese Erzeugnisse bestehen zu 100 Prozent aus Spirulina platensis; die Angabe steht in der Zutatenliste.
Woher kommt die Farbe?
Spirulina enthält mehrere Farbstoffe nebeneinander. Phycocyanin ist ein blauer Farbstoff, Chlorophyll ein grüner, dazu kommen gelb-orange Carotinoide. In der Summe ergibt das den charakteristischen dunkelgrünen bis blaugrünen Farbton. Die Farbstoffe sind licht- und wärmeempfindlich, weshalb Spirulina-Erzeugnisse dunkel und kühl gelagert werden.
Wie wird Spirulina angebaut?
Der Anbau erfolgt in Wasserbecken oder in geschlossenen Systemen unter Licht. Geerntet wird die Biomasse durch Filtration, anschliessend wird sie gewaschen und getrocknet. Aus dem getrockneten Pulver entstehen die weiteren Darreichungsformen: Presslinge durch Verpressen ohne Bindemittel, Flakes durch schonendes Trocknen auf beheizten Walzen.
Worin unterscheiden sich Pulver, Presslinge und Flakes?
Im Ausgangsmaterial nicht — es ist in allen drei Fällen dieselbe getrocknete Biomasse. Unterschiedlich sind Handhabung und Dosierung: Pulver lässt sich frei abmessen und einrühren, Presslinge sind portioniert und geschmacksneutraler in der Anwendung, Flakes lassen sich über Speisen streuen.
Was ist bei der Herkunft zu beachten?
Mikroalgen nehmen Stoffe aus dem umgebenden Wasser auf. Herkunft, Anbaubedingungen und Analytik sind deshalb wesentliche Qualitätsmerkmale. Die hier angebotene Ware wird in Deutschland angebaut, weiterverarbeitet und kontrolliert und enthält keine Zusatz-, Farb- oder Konservierungsstoffe.
Warum stehen hier keine Angaben zu einer Wirkung?
Weil für Spirulina keine gesundheitsbezogene Angabe zugelassen ist. Zulässig sind allein die Wortlaute aus Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (SR 817.022.16); für Spirulina ist dort keine Angabe verzeichnet. Ohne einen solchen Wortlaut ist jede Aussage über eine Wirkung unzulässig — auch als Umschreibung und auch dann, wenn sie sich auf einen einzelnen Inhaltsstoff bezieht.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
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