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Entzündung & Schmerz: was diese Auswahl zeigt
Diese Übersicht bündelt Erzeugnisse, die Kundinnen und Kunden häufig gemeinsam suchen: Schwefelverbindungen, Pflanzenextrakte, Omega-3-Fettsäuren, Mineralstoffe und Mineralerden. Der Kategoriename ist ein Suchbegriff und beschreibt, wonach gesucht wird — nicht, was die Erzeugnisse bewirken.
Zu «Entzündung» und «Schmerz» gibt es im Schweizer Lebensmittelrecht keine einzige zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Wir dürfen deshalb keine solche Wirkung behaupten — und tun es auf dieser Seite auch nicht.
Warum wir hier offen über Grenzen sprechen
Ein Kategoriename wie dieser weckt eine Erwartung. Viele Seiten erfüllen sie mit Formulierungen, die rechtlich nicht zulässig sind. Wir gehen den anderen Weg und legen offen, was gesagt werden darf und was nicht.
Der Grund ist einfach. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, keine Arzneimittel. Aussagen zu Behandlung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten sind ihnen deshalb verwehrt. Für Beschwerden wie Entzündung oder Schmerz ist die Ärztin oder der Arzt zuständig.
Zulässig sind nur die Wortlaute, die in Anhang 14 der Lebensmittelinformationsverordnung stehen. Es sind 260 Angaben. Wir haben sie durchgesehen.
Die Stoffgruppen in dieser Auswahl
Was bleibt, ist die Sachbeschreibung: Woraus besteht ein Erzeugnis, wie wird es hergestellt, was ist enthalten. Das ist zulässig und für eine Kaufentscheidung meist nützlicher als ein Versprechen.
Schwefelverbindungen
MSM steht für Methylsulfonylmethan, eine organische Schwefelverbindung. Sie kommt natürlich in geringen Mengen in Lebensmitteln vor und wird für Nahrungsergänzungsmittel synthetisch hergestellt. Häufig wird sie mit Glucosamin und Chondroitin kombiniert, zwei Bausteinen, die im Bindegewebe von Tieren vorkommen. Im Sortiment: MSM forte plus Glucosamin & Chondroitin.
Pflanzenextrakte
Kurkuma (Curcuma longa) und Weihrauch (Boswellia) sind traditionell genutzte Pflanzen. Ihre kennzeichnenden Stoffe sind Curcuminoide beziehungsweise Boswelliasäuren. Beide sind fettliebend und wasserscheu, weshalb Rezepturen oft mit Ölen oder besonderen Trägern arbeiten. Im Sortiment: Kurkuma Weihrauch 185 forte.
OPC steht für oligomere Proanthocyanidine, eine Gruppe von Pflanzenstoffen aus Traubenkernen. Sie gehören zu den Polyphenolen. Im Sortiment: OPC forte.
Für alle drei gilt: keine zugelassene Angabe. Die Beurteilung gesundheitsbezogener Angaben für Pflanzenstoffe ist auf europäischer Ebene nicht abgeschlossen. Bis dahin bleiben solche Erzeugnisse in der Beschreibung rein sachlich.
Omega-3-Fettsäuren
Hier ist die Lage anders als bei Pflanzenstoffen: Für EPA und DHA gibt es zugelassene Angaben. Sie betreffen aber Herzfunktion, Sehkraft und Gehirnfunktion — nicht Entzündung oder Schmerz. Sie sind zudem an Mindestmengen je Tagesdosis gebunden. Im Sortiment: Krill-Öl.
Mineralstoffe und Mineralerden
Magnesium ist ein Mineralstoff mit mehreren zugelassenen Angaben, darunter zur Erhaltung normaler Knochen und zur normalen Muskelfunktion. Ab einer Tagesdosis über 250 mg ist der Hinweis mitzuführen, dass Magnesium-Präparate abführend wirken können. Im Sortiment: MagnesiumChlorid Flocken.
Toxaprevent® beruht auf einem gereinigten Klinoptilolith-Zeolith, einem natürlichen Mineral mit Gerüststruktur. Solche Erzeugnisse sind als Medizinprodukte eingestuft und folgen damit anderen Regeln als Nahrungsergänzungsmittel. Massgeblich sind die Angaben des Herstellers und die Gebrauchsinformation. Im Sortiment: Toxaprevent® MEDI Plus.
Woran Sie seriöse Angaben erkennen
- Der Wortlaut ist unverändert. Zugelassene Angaben müssen wortgetreu verwendet werden. «Trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei» ist zulässig, «stärkt die Muskeln» nicht.
- Das Wort «normal» steht dabei. Es begrenzt die Aussage auf die Aufrechterhaltung einer regulären Körperfunktion — eine Steigerung darüber hinaus ist damit nicht gesagt.
- Die Menge ist genannt. Eine Angabe ist erst ab 15 Prozent der Referenzmenge je Tagesdosis erlaubt. Ohne Mengenangabe fehlt die Grundlage.
- Krankheitsnamen fehlen. Wer bei einem Lebensmittel eine Krankheit nennt, überschreitet die Grenze zum Arzneimittel.
- Keine Studienzitate im Verkaufstext. Auf Studien darf sich ein kommerzieller Lebensmitteltext nicht stützen.
Bei anhaltenden oder starken Beschwerden gehört die Beurteilung in medizinische Hände. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ärztliche Abklärung und kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung.
Häufige Fragen
Warum steht hier nicht, wogegen die Erzeugnisse helfen?
Weil Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel sind. Aussagen zu Behandlung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten sind für Lebensmittel nicht zulässig. Zu «Entzündung» und «Schmerz» gibt es zudem keine einzige zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Wieso heisst die Kategorie dann so?
Weil sie die Suche abbildet. Der Name fasst zusammen, unter welchem Stichwort Kundinnen und Kunden diese Erzeugnisse suchen. Er ist eine Navigationshilfe und keine Aussage über eine Wirkung.
Gibt es überhaupt zugelassene Angaben mit Gelenkbezug?
Eine einzige, und sie betrifft Vitamin C: «Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Knorpelfunktion bei.» Zur Erhaltung normaler Knochen gibt es 17 Angaben, unter anderem zu Calcium, Magnesium, Mangan, Vitamin D und Vitamin K.
Warum darf zu Kurkuma und Weihrauch nichts gesagt werden?
Weil für Pflanzenstoffe keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben vorliegen. Ihre Beurteilung ist auf europäischer Ebene nicht abgeschlossen. Solange das so ist, bleiben Texte zu diesen Erzeugnissen rein beschreibend.
Warum gelten für Toxaprevent® andere Regeln?
Weil diese Erzeugnisse als Medizinprodukte eingestuft sind und nicht als Nahrungsergänzungsmittel. Für sie gilt das Medizinprodukterecht. Massgeblich sind die Angaben des Herstellers und die Gebrauchsinformation.
Was ist MSM?
MSM ist die Kurzform für Methylsulfonylmethan, eine organische Schwefelverbindung. Sie kommt in kleinen Mengen natürlich in Lebensmitteln vor und wird für Nahrungsergänzungsmittel synthetisch hergestellt.
Redaktion Sanasis AG. Die Auswertung der zugelassenen Angaben beruht auf Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16). Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.