Öle: ein Wort, drei Rechtsregime
Ein Öl ist ein Gemisch aus Fettmolekülen, das bei Raumtemperatur flüssig ist. Welche Vorschriften dafür gelten, entscheidet nicht die Flasche, sondern der Zweck: Ein Speiseöl, ein kosmetisches Öl und ein ätherisches Öl unterstehen drei verschiedenen Erlassen.
Diese Sammelkategorie ordnet das Sortiment nach diesen drei Regimen. Rezepturen und Verzehrsempfehlungen stehen auf den Produktseiten. Eine gesundheitsbezogene Angabe wird hier nicht geführt.
Was ein Speiseöl rechtlich ist
Die Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (SR 817.022.17) widmet dem Thema ein eigenes Kapitel. Artikel 5 hält fest: Pflanzliche Speiseöle stammen aus den Samen, den Keimen oder den Früchten von Pflanzen und bestehen vorwiegend aus Glycerinestern der natürlichen Fettsäuren. Der Unterschied zum Speisefett ist rein physikalisch — Öle sind bei Raumtemperatur flüssig, Fette fest.
Artikel 6 setzt Grenzwerte. Der Säuregrad darf je 100 g Speiseöl 10 ml Natronlauge (1 mol/l) nicht übersteigen; er misst, wie viele Fettsäuren bereits aus dem Molekülverband gelöst sind. Die Summe der Trans-Fettsäuren ist auf 2 g je 100 g begrenzt. Beim Frittieren darf der polare Anteil 27 Prozent nicht übersteigen.
Besonders aufschlussreich ist Absatz 5. Er definiert, wann ein Öl «kaltgepresst», «nativ» oder «naturbelassen» heissen darf: Es muss durch Pressung oder Zentrifugierung aus zuvor nicht erhitzten Rohstoffen gewonnen sein, die Temperatur bei der Pressung darf 50 Grad Celsius nicht übersteigen, und es darf keine Raffination stattgefunden haben. Diese Begriffe sind also keine Werbewörter, sondern geschützte Bezeichnungen mit Zahlen dahinter. Nach Artikel 7 muss ausserdem jede Aromatisierung in der Sachbezeichnung erscheinen, etwa als «mit Zitronen-Aroma».
Kosmetisches Öl: die Wirkorte sind aufgezählt
Artikel 53 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02) beschreibt kosmetische Mittel über zwei Listen. Die erste nennt die Körperteile, mit denen sie äusserlich in Berührung kommen: Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen, äussere intime Regionen sowie Zähne und Mundschleimhaut. Die zweite nennt die Zwecke: reinigen, parfümieren, das Aussehen verändern, schützen, in gutem Zustand halten oder den Körpergeruch beeinflussen.
Beide Listen sind abschliessend. Was dort nicht steht, ist kein zulässiger kosmetischer Zweck. Absatz 2 zieht die Grenze zusätzlich von der anderen Seite: Was eingenommen, eingeatmet oder injiziert werden soll, gilt nicht als kosmetisches Mittel. Ein Öl kann deshalb nicht gleichzeitig als Pflege und als Nahrungsergänzung angepriesen werden — es muss sich entscheiden.
Ätherisches Öl: chemisch etwas ganz anderes
Trotz des gemeinsamen Wortes ist ein ätherisches Öl kein Fett. Es besteht aus leicht flüchtigen Verbindungen, meist Terpenen, die beim Wasserdampfdestillieren oder Auspressen aus der Pflanze gewonnen werden. Ein Fettöl hinterlässt auf Papier einen bleibenden Fleck, ein ätherisches Öl verdunstet.
Rechtlich hängt die Einordnung wieder am Zweck. Wird es einem Lebensmittel zugesetzt, greift die Aromenverordnung (SR 817.022.41), die solche Erzeugnisse als Aromaextrakte führt und für einzelne Bestandteile Höchstmengen kennt. Dient es dem Geruch eines Pflegeprodukts, gilt das Kosmetikrecht.
Fettsäuremuster, Sauerstoff und Licht
Jedes Fettöl lässt sich über sein Fettsäuremuster beschreiben. Gesättigte Fettsäuren haben keine Doppelbindung, einfach ungesättigte eine, mehrfach ungesättigte mehrere. Dieses Muster bestimmt, ob ein Öl bei Kühlschranktemperatur flüssig bleibt und wie empfindlich es gegenüber Sauerstoff ist.
Die Doppelbindungen sind die Angriffspunkte. Sauerstoff lagert sich dort an und setzt eine Kettenreaktion in Gang, die Fachleute Autoxidation nennen. Es entstehen kurzkettige Bruchstücke, die man riecht und schmeckt — das ist der ranzige Ton. Wärme, Licht und Spuren von Eisen oder Kupfer beschleunigen den Vorgang. Je mehr Doppelbindungen ein Öl trägt, desto schneller läuft er.
Daraus folgen die üblichen Vorkehrungen: dunkles Glas oder eine Kapselhülle als Lichtschutz, kühle Lagerung, wenig Kopfraum in der Flasche und Zusätze aus der Klasse der Antioxidationsmittel, etwa Tocopherole. Kapseln haben hier einen bauartbedingten Vorteil, weil das Öl kaum mit Luft in Berührung kommt.
| Speiseöl | VLpH Art. 5–8: Herkunft, Säuregrad, Trans-Fettsäuren, geschützte Bezeichnungen |
| Nahrungsergänzungsmittel mit Öl | VNem: Höchstmengen und Pflichthinweise je nach Stoff |
| Kosmetisches Öl | LGV Art. 53: Wirkorte und Zwecke abschliessend aufgezählt |
| Ätherisches Öl | AromV im Lebensmittel, sonst Kosmetikrecht |
Die Erzeugnisse dieser Kategorie
Als Speiseöl geführt werden Bio Schwarzkümmelöl - gefiltert und Bio Schwarzkümmelöl - ungefiltert; der Unterschied liegt allein darin, ob die Schwebstoffe nach dem Pressen abgetrennt wurden. In Kapselform steht dasselbe Öl als Bio Schwarzkümmelöl Kapseln «ungefiltert» zur Verfügung.
Zu den Nahrungsergänzungsmitteln dieser Kategorie zählen das Krill-Öl aus mariner Quelle sowie die Öle mit Zitrusnote Zinzino BalanceOil + Zitrone, Zinzino BalanceOil + Grapefruit Zitrone und Zinzino BalanceOil + Orange Zitrone Minze, dazu die pflanzliche Ausführung Zinzino BalanceOil+ Vegan und Zinzino Essent + Premium.
Dem Kosmetikrecht unterstehen das Moringa Öl, die Toxaprevent® Froxcura Medic© Hautcreme und die Soft-Bartseife. Sie tragen deshalb keine Verzehrsempfehlung und keine Pflichthinweise für Nahrungsergänzungsmittel. Die weiteren Ölquellen der Familie n-3 finden Sie in der Kategorie Omega-3.
Pflichthinweise — nur für die Nahrungsergänzungsmittel dieser Kategorie
- Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
- Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.
- Ausserhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Redaktion Sanasis AG · zuletzt geprüft am 12.08.2026. Diese Seite beschreibt die Warengruppe und die Rechtslage und führt keine gesundheitsbezogene Angabe.