Stress: ein Wort mit zwei Bedeutungen
«Stress» ist bei Sanasis ein Sortimentsbegriff. Der Name ordnet Erzeugnisse einem Themenfeld zu. Er beschreibt keine Wirkung und ist keine amtlich zugelassene Angabe.
In der Schweizer Liste der zugelassenen Angaben taucht das Wort «Stress» nur in einem einzigen Zusammenhang auf, und der stammt aus der Zellchemie. Zur Alltagsbedeutung des Wortes gibt es keinen zugelassenen Wortlaut. Diese Seite erklärt den Unterschied und führt das Sortiment sachlich.
Zwei Bedeutungen, ein Wort
Im Alltag meint «Stress» eine Erfahrung: Termindruck, Anspannung, das Gefühl von zu wenig Zeit. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Werkstoffkunde und bezeichnete dort die Belastung eines Materials. Über die Medizin gelangte er in die Umgangssprache.
In der Biochemie steht «oxidativer Stress» für etwas anderes. Bei der Verwertung von Sauerstoff entstehen in jeder Zelle reaktive Sauerstoffverbindungen. Das sind sehr kurzlebige Teilchen, die leicht mit anderen Molekülen reagieren. Die Zelle verfügt zugleich über eigene Stoffe und Enzyme, die solche Teilchen abfangen. Überwiegen die reaktiven Verbindungen dauerhaft, sprechen Fachleute von oxidativem Stress.
Die beiden Bedeutungen haben nur das Wort gemeinsam. Oxidativer Stress ist ein messbarer Zustand des Zellstoffwechsels. Anspannung ist ein Erleben. Eine Aussage über das eine sagt nichts über das andere aus.
Genau hier entsteht der häufigste Fehler in diesem Themenfeld. Ein Wortlaut aus der Zellchemie wird auf die Alltagsbedeutung umgedeutet. Das ist unzulässig, auch wenn beide Male dasselbe Wort fällt.
Das Sortiment
Die Kategorie versammelt 21 aktive Erzeugnisse aus mehreren Stoffgruppen. Beschrieben werden sie hier nach Stoff, Form und Menge.
Mineralstoffe. Liposomales Magnesium ist flüssig und liefert je zehn Milliliter 70 mg Magnesium aus Magnesiumcitrat. Liponova® Magnesium forte ist die Kapselform mit 90 mg aus Magnesium-Bisglycinat je zwei Kapseln. Die MagnesiumChlorid Flocken 1000g sind kein Lebensmittel, sondern ein Badezusatz aus Magnesiumchlorid. SangoKorallen Pulver und SangoKorallen Kapseln bestehen aus fossilem Korallenmaterial mit Calcium und Magnesium in Carbonatform.
Vitamine. Liposomales Vitamin B12 plus ist flüssig. Vitamin B12 liegt als Methylcobalamin vor, begleitet von weiteren B-Vitaminen, Vitamin C, Zink und Vitamin D3.
Aminosäuren und verwandte Stoffe. L-Tryptophan liefert je Kapsel 240 mg der Aminosäure. L-Glutamin ist ein Pulver aus reinem L-Glutamin in freier Form. PEA enthält je Dragée-Perle 30 mg Palmitoylethanolamid, ein Fettsäureamid und keine Aminosäure.
Pflanzenextrakte. Bio Ashwagandha KSM-66® enthält je Kapsel 500 mg Wurzelextrakt aus biologischem Anbau. Maca forte Bio beruht auf bio-zertifiziertem Wurzelpulver einer schwarzen Maca-Selektion aus Peru, im Verhältnis 6:1 konzentriert. Zinzino Viva+ enthält einen standardisierten Safranextrakt. Der Bitterliebe Hormonbalance Komplex verbindet Mikronährstoffe mit Pflanzenauszügen in Kapselform.
Coenzyme. Q10 Premium liefert 100 mg Coenzym Q10 je Kapsel, gewonnen durch Fermentation mit Hefe. Liposomales Q10 enthält dieselbe Menge je zehn Milliliter Flüssigkeit. NADH Energy ist eine Lutschtablette mit 20 mg Coenzym NADH.
Glutathion und Basenprodukte. Liposomales Glutathion ist flüssig, Liponova® Glutathion forte liefert 200 mg je zwei Kapseln. Beide enthalten das Tripeptid in der reduzierten Form. VitalBase® ist ein Pulver mit basischen Mineralstoffen auf Citratbasis.
«Liposomal» beschreibt dabei die Zubereitung: Der Stoff sitzt in kleinen Bläschen aus Phospholipiden, meist aus Sonnenblumenlecithin. Das ist eine Angabe zur Herstellung, keine Aussage über den Körper.
| Art der Kategorie | Themenkategorie, reiner Sortimentsbegriff |
| Erzeugnisse | 21 aktive, davon ein Badezusatz |
| Darreichungsformen | Kapseln, Tabletten, Pulver, Flüssigkeiten, Dragée-Perlen, Badeflocken |
| Zugelassene Angabe zum Thema | keine |
| Massgebende Erlasse | LIV SR 817.022.16 Anhang 14, VNem SR 817.022.14 |
Rechtliche Einordnung
Über Nährstoffe darf in der Schweiz nur mit amtlich festgelegten Wortlauten geworben werden. Die Liste steht in Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (SR 817.022.16). Sie ist abschliessend: Was nicht darin steht, darf nicht ausgelobt werden.
Wir haben die Liste zu diesem Themenfeld vollständig durchgesehen. Zur Alltagsbedeutung des Wortes findet sich kein einziger Eintrag. Die Einträge, in denen das Wort überhaupt vorkommt, betreffen ausnahmslos den chemischen Sinn und sind an einzelne Vitamine und Mineralstoffe gebunden.
Die Trennlinie läuft damit mitten durch dieses Sortiment. Vitamine und Mineralstoffe tragen Einträge. Die Pflanzenextrakte und die übrigen Stoffe der Kategorie tragen keine.
Jeder Eintrag hängt zudem an einer Menge. Nach Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (SR 817.022.14) muss ein Erzeugnis je empfohlener täglicher Verzehrsmenge mindestens 15 Prozent der Referenzmenge des Nährstoffs enthalten. Ob das erfüllt ist, entscheidet sich am einzelnen Erzeugnis. Die Wortlaute stehen deshalb auf den Produktseiten, nicht hier.
Für den Badezusatz gilt anderes Recht als für die Nahrungsergänzungsmittel: Er wird nicht verzehrt, und die Vorschriften über gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln greifen dort nicht.
Häufige Fragen
Was ist oxidativer Stress?
Ein Fachbegriff der Biochemie. Er bezeichnet ein Ungleichgewicht zwischen reaktiven Sauerstoffverbindungen im Zellstoffwechsel und den Stoffen, welche diese abfangen. Mit der Alltagsbedeutung des Wortes hat er nichts zu tun.
Warum heisst die Kategorie dann «Stress»?
Der Name dient der Navigation im Shop und ordnet ein Themenfeld. Ein Kategoriename ist keine zugelassene Angabe. Wir bauen ihn deshalb auch nicht zu einer aus.
Was bedeutet «Adaptogen»?
Der Begriff stammt aus der Vermarktung von Pflanzenerzeugnissen. Lebensmittelrechtlich ist er nicht definiert und keine zugelassene Angabe. Beschreibbar sind Pflanze, Pflanzenteil, Auszugsart und Menge.
Sind alle Erzeugnisse dieser Kategorie Nahrungsergänzungsmittel?
Nein. Die Magnesiumchlorid-Flocken sind ein Badezusatz. Alle übrigen Erzeugnisse der Kategorie sind Nahrungsergänzungsmittel.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Ausserhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Redaktionell verfasst und geprüft durch die Redaktion der Sanasis AG. Zuletzt geprüft am 12.08.2026.