Salvestrol®: was hinter dem Markennamen steht
Salvestrol® ist eine Handelsbezeichnung für Zubereitungen aus Pflanzenextrakten. Es ist kein amtlich definierter Stoff und keine anerkannte Stoffklasse. In dieser Kategorie führen wir ein Erzeugnis in Kapselform.
Ein Markenname, kein Stoffname
Die meisten Kategorien in diesem Shop tragen den Namen eines Stoffes. Selen, Magnesium oder L-Lysin sind amtlich definiert. Für sie gibt es eine festgelegte Bezeichnung, zulässige Verbindungen und eine Höchstmenge je Tagesdosis. Salvestrol gehört nicht in diese Reihe.
Der Begriff stammt aus der Vermarktung. Anbieter benutzen ihn für bestimmte Extraktmischungen aus Obst und Gemüse. Eine Vorschrift, die festlegt, welche Verbindungen darunterfallen, gibt es nicht. Ebenso fehlt eine amtliche Methode, mit der sich ein Gehalt überhaupt bestimmen liesse.
Das hat eine praktische Folge. Zwei Erzeugnisse verschiedener Anbieter können denselben Namen tragen und trotzdem unterschiedlich zusammengesetzt sein. Zuverlässig vergleichen lässt sich nur, was deklariert ist: die Ausgangsstoffe, die Menge je Kapsel und die Kapselzahl je Packung.
Salvestrol ist weder ein Vitamin noch ein Mineralstoff noch eine Aminosäure. Es besteht daher auch keine Referenzmenge, auf die sich eine Prozentangabe beziehen könnte. Diese Klarstellung ist der eigentliche Zweck dieser Seite.
Die Salvestrol-Punkte
In der Vermarktung solcher Erzeugnisse ist eine Angabe in «Punkten» üblich. Diese Punkte sind eine herstellereigene Masseinheit. Sie stehen in keiner Verordnung, ihnen liegt keine amtliche Referenz zugrunde, und eine einheitliche Messvorschrift dafür gibt es nicht.
Auch die Zahl im Namen Salvestrol® 2000 Premium ist eine solche Punktangabe. Eine Milligrammangabe ist sie nicht: Eine Kapsel enthält insgesamt 460 mg. Wer die Punktzahlen zweier Anbieter nebeneinanderstellt, vergleicht zwei Hausmasse und keine geprüfte Grösse.
Herkunft und Gewinnung
Gewonnen wird die Zubereitung aus Früchten und aus Fruchtgemüse. Den grössten Anteil stellt eine Pulvermischung aus Zitrusfrüchten. Dazu kommen ein Extrakt aus Kürbis und ein Extrakt aus Trauben.
Ein Extrakt ist ein Auszug. Aus dem Pflanzenmaterial werden Bestandteile mit einem Lösungsmittel herausgelöst; danach wird das Lösungsmittel entfernt. Zurück bleibt ein konzentriertes Pulver. Eine Pulvermischung entsteht anders, nämlich durch Trocknen und Vermahlen der Frucht.
Alle drei Ausgangspflanzen sind seit langem gebräuchliche Lebensmittel. Sie werden weltweit angebaut, Zitrusfrüchte vor allem im Mittelmeerraum und in Übersee, Kürbis und Trauben auch in Europa.
Darreichung, Einnahme und Lagerung
Die Ware liegt als Kapsel vor. Die Hülle besteht aus Cellulose und ist damit pflanzlich. Eine Packung enthält 60 Kapseln mit je 460 mg Inhalt.
Die Einnahmeempfehlung lautet: täglich eine Kapsel zum Essen, mit etwas Flüssigkeit. Wer Kapseln nicht schlucken kann, öffnet sie und rührt den Inhalt in fetthaltigen Joghurt ein. Lagern Sie die Packung kühl und trocken.
Das Sortiment
Diese Kategorie führt ein aktives Erzeugnis. Salvestrol® 2000 Premium ist die beschriebene Kapsel-Zubereitung aus Zitrusfrüchten, Kürbis und Trauben, abgepackt zu 60 Stück à 460 mg. Weitere Füllmengen, andere Darreichungsformen und eine Bio-Variante führen wir hier nicht. Ein Vergleich mehrerer Erzeugnisse entfällt deshalb.
| Art der Bezeichnung | Handelsmarke, kein amtlicher Stoffname |
| Ausgangsstoffe | Zitrusfrüchte, Kürbis, Trauben |
| Darreichungsform | Kapsel, Hülle aus Cellulose |
| Packung | 60 Kapseln à 460 mg |
| Einnahmeempfehlung | eine Kapsel täglich, zum Essen |
| «Punkte» | herstellereigene Masseinheit, nicht amtlich |
| VLpH Anhang 1 | kein Eintrag der drei Ausgangspflanzen |
| VNem Anhang 1 | kein Eintrag, keine Höchstmenge |
| Zugelassene Angabe | keine |
Rechtliche Einordnung
Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (SR 817.022.17) führt die Pflanzen und Pflanzenteile auf, deren Verwendung in Lebensmitteln nicht zulässig ist. Erfasst sind auch die daraus hergestellten Zubereitungen. Zitrusfrüchte, Kürbis und Traube stehen nicht in dieser Liste.
Anhang 1 der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (SR 817.022.14) legt Höchstmengen fest: Teil A für Vitamine und Mineralstoffe, Teil B für weitere Stoffe. Ein Eintrag zu Salvestrol fehlt. Teil B ist jedoch nicht abschliessend. Aus dem Fehlen lässt sich deshalb nichts ableiten, in keine Richtung.
Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (SR 817.022.16) zählt die zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben abschliessend auf. Weder für Salvestrol noch für die drei Ausgangspflanzen enthält der Anhang einen Eintrag. Diese Seite bleibt deshalb ohne jede Aussage zu einer Wirkung.
Eine Verbotsliste ist kein Freibrief. Sie regelt, was nicht verwendet werden darf. Darüber, was ausgesagt werden darf, sagt sie nichts. Zulässig ist allein, was in Anhang 14 wortgetreu steht. Fehlt der Wortlaut, entfällt die Aussage.
Häufige Fragen
Ist Salvestrol ein amtlich definierter Stoff?
Nein. Der Name ist eine Handelsbezeichnung für Extraktmischungen aus Obst und Gemüse. Keine Verordnung legt fest, was er umfasst. Vitamine, Mineralstoffe und Aminosäuren sind dagegen benannt und mit Mengen hinterlegt.
Was bedeutet die Zahl 2000 im Produktnamen?
Sie steht für eine Punktzahl in der Masseinheit des Herstellers. Milligramm sind nicht gemeint, denn eine Kapsel wiegt insgesamt 460 mg. Amtlich ist diese Einheit nicht, und zwischen Anbietern ist sie nicht vergleichbar.
Woraus wird die Zubereitung gewonnen?
Aus Zitrusfrüchten, Kürbis und Trauben. Die Zitrusfrüchte liegen als Pulvermischung vor, Kürbis und Trauben als Extrakt. Alle drei sind übliche Lebensmittelpflanzen.
Warum nennt diese Seite keine Wirkung?
Weil die Schweizer Angabenliste für diesen Fall keinen Wortlaut vorsieht. Gesundheitsbezogene Angaben sind nur zulässig, wenn sie so in Anhang 14 stehen. Alles andere wäre unzulässig, auch wenn es vorsichtig formuliert wäre.
Wie bewahre ich die Kapseln auf?
Kühl und trocken. Halten Sie die Packung ausserhalb der Reichweite von kleinen Kindern. Verschliessen Sie sie nach jeder Entnahme.
Nahrungsergänzungsmittel. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Dieses Erzeugnis ist kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Kühl, trocken und ausserhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Redaktionell verfasst und geprüft durch die Redaktion der Sanasis AG. Zuletzt geprüft am 12.08.2026.