Omega-3: warum vom Methylende her gezählt wird
Omega-3-Fettsäuren sind ungesättigte Fettsäuren, bei denen die erste Doppelbindung drei Kohlenstoffatome vom Methylende der Kette entfernt beginnt. Die Zahl im Namen ist eine Ortsangabe, keine Mengenangabe.
Diese Kategorieseite beschreibt den Stoff und die Rechtslage. Die Rezepturen stehen auf den Produktseiten. Eine gesundheitsbezogene Angabe wird hier nicht geführt.
Die Zahl bezeichnet eine Position
Eine Fettsäure ist eine Kette aus Kohlenstoffatomen. An einem Ende sitzt eine Säuregruppe (Carboxylgruppe, geschrieben COOH), am anderen eine Methylgruppe, also ein Kohlenstoffatom mit drei Wasserstoffatomen. In der Chemie wird meist von der Säuregruppe her gezählt. Die Omega-Zählung dreht die Richtung um und beginnt am Methylende. Omega ist der letzte Buchstabe des griechischen Alphabets und steht hier für das letzte Kohlenstoffatom.
Liegt die erste Doppelbindung, vom Methylende her gezählt, zwischen dem dritten und dem vierten Kohlenstoffatom, gehört die Fettsäure zur Familie n-3. Die Schreibweisen n-3 und Omega-3 meinen dasselbe. In Verordnungstexten steht die Kurzform n-3, etwa bei «Alpha-Linolensäure (n-3)».
Die zweite Zählrichtung hat einen praktischen Grund. Der Stoffwechsel verlängert Fettsäuren am Säureende. Vom Methylende her bleibt der Abstand zur ersten Doppelbindung dabei unverändert. Eine n-3-Fettsäure bleibt also eine n-3-Fettsäure, auch wenn die Kette wächst.
ALA, EPA und DHA — drei Vertreter, drei Kettenlängen
Drei Fettsäuren dieser Familie sind lebensmittelrechtlich von Bedeutung. Alpha-Linolensäure, kurz ALA, hat 18 Kohlenstoffatome und drei Doppelbindungen. Sie kommt in Pflanzenölen vor, etwa in Leinöl, Rapsöl und Walnussöl. Eicosapentaensäure (EPA) hat 20 Kohlenstoffatome und fünf Doppelbindungen, Docosahexaensäure (DHA) deren 22 und sechs. Beide gelten als langkettig und stammen aus Meeresorganismen und aus Mikroalgen.
Zwischen ALA und den beiden langkettigen Vertretern besteht ein Stoffwechselweg. Zwei Enzymtypen arbeiten dabei abwechselnd: Desaturasen setzen zusätzliche Doppelbindungen, Elongasen hängen je zwei Kohlenstoffatome an die Kette. Über mehrere Zwischenstufen entsteht so aus ALA zunächst EPA und daraus DHA.
Dieser Weg hat eine feste Kapazität. Dieselben Enzyme bearbeiten auch die n-6-Reihe, beide Familien teilen sich also denselben Apparat. Der Umsatz von ALA zu DHA ist deshalb begrenzt — das ist eine Eigenschaft des Stoffwechselwegs und beschreibt keinen Zustand einer einzelnen Person.
Woran die Verordnung ihre Angaben knüpft
Anhang 14 der Lebensmittelinformationsverordnung (SR 817.022.16) führt für diese Fettsäuren neun zugelassene gesundheitsbezogene Angaben. Der aufschlussreiche Teil ist nicht der Wortlaut, sondern die Bedingungsspalte:
- Eine Schwelle für die Quelle. Anhang 13 Ziffer 6 verlangt mindestens 0,3 g Alpha-Linolensäure je 100 g und je 100 kcal oder zusammengenommen mindestens 40 mg EPA und DHA je 100 g und je 100 kcal.
- Eine absolute Tagesmenge. Je nach Angabe sind es 250 mg, 2 g oder 3 g täglich — keine Prozentschwelle, sondern eine feste Menge.
- Eine Informationspflicht. Wer die Angabe führt, muss die Menge nennen, bei der sich die beschriebene Wirkung einstellt.
- Eigene Bedingungen für eigene Zielgruppen. Drei der neun Angaben betreffen Schwangere, Stillende und Säuglinge und sind enger gefasst.
Ob ein einzelnes Erzeugnis diese Bedingungen erfüllt, entscheidet sich an seiner Zusammensetzung und an seiner Verzehrsempfehlung. Diese Kategorieseite führt deshalb keine solche Angabe.
Zwei Arten von Angaben, die oft verwechselt werden
Das Lebensmittelrecht kennt zwei Gruppen von Aussagen, und sie stehen in verschiedenen Anhängen. Eine nährwertbezogene Angabe sagt etwas über den Gehalt. Anhang 13 Ziffer 6 regelt, ab wann ein Erzeugnis überhaupt als Quelle von Omega-3-Fettsäuren bezeichnet werden darf. Ziffer 7 setzt für die Steigerungsform die doppelten Werte an: 0,6 g Alpha-Linolensäure beziehungsweise 80 mg EPA und DHA je 100 g und je 100 kcal.
Eine gesundheitsbezogene Angabe dagegen verknüpft einen Stoff mit einer Körperfunktion. Sie steht in Anhang 14 und ist nur im dort abgedruckten Wortlaut zulässig. Die Verbindung zwischen beiden Gruppen ist eng: Zwei der neun Angaben verweisen ausdrücklich auf die Schwelle aus Anhang 13 Ziffer 6, zwei weitere nennen dieselbe Menge von 40 mg je 100 g und je 100 kcal direkt in ihrer eigenen Bedingung. Wer die Mengenschwelle verfehlt, darf auch den Funktionssatz nicht führen.
Höchstmengen, Warnhinweise und zulässige Quellen
Anhang 1 Teil B der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (SR 817.022.14) setzt Höchstmengen je empfohlener täglicher Verzehrsmenge und schreibt dazu Hinweise vor. Diese Hinweise sind wortgetreu zu führen:
| DHA | 1000 mg. Hinweis: «Ab einer Tagesdosis von >450 mg: Für schwangere und stillende Frauen nicht geeignet.» Für schwangere und stillende Frauen: 450 mg. |
| EPA + DHA als Summe (langkettige n-3) | 5000 mg. Hinweis: «Für schwangere und stillende Frauen nicht geeignet.» Für schwangere und stillende Frauen: 450 mg. |
| Alpha-Linolensäure (n-3) | 2000 mg, ohne vorgeschriebenen Hinweis |
| Zulässige Quellen, Anhang 2 | «Omega-3-Fettsäuren aus Pflanzenölen, Fischölen und Algenölen» |
Anhang 2 trägt die Überschrift «Zulässige Verbindungen der Vitamine, Mineralstoffe und sonstigen Stoffe». Algenöl ist dort ausdrücklich genannt und steht neben Pflanzenöl und Fischöl gleichrangig.
Die Erzeugnisse dieser Kategorie
Aus Mikroalgen stammen zwei Erzeugnisse: Omega 3 «Vegan» in Kapselform und das flüssige Omega 3 Algenöl «Zitrone». Aus mariner Quelle kommt das Krill-Öl. Als Öl mit Zitrusnote geführt werden Zinzino BalanceOil + Zitrone und Zinzino BalanceOil + Orange Zitrone Minze, in pflanzlicher Ausführung Zinzino BalanceOil+ Vegan. Dazu kommen Zinzino Essent + Premium und Zinzino Collagen Boozt. Die Systematik der Fettsäurefamilien erklärt die Themenseite Omega-Fettsäuren.
Verzehrsempfehlung, Zutatenliste und Nährwertangaben stehen auf jeder Produktseite in den separaten Feldern unterhalb des Textes.
Pflichthinweise
- Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
- Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.
- Ausserhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Redaktion Sanasis AG · zuletzt geprüft am 12.08.2026. Diese Seite beschreibt den Stoff und die Rechtslage und führt keine gesundheitsbezogene Angabe.