Spirulina: Mikroalge, Herkunft und Sortiment
Spirulina ist der Handelsname für die getrocknete Biomasse fadenförmiger Cyanobakterien der Gattung Arthrospira. Lebensmittelrechtlich zählt sie in der Schweiz zu den einzelligen Mikroalgen. In dieser Kategorie führen wir sieben Erzeugnisse: Tabletten in fünf Ausführungen, dazu Pulver und Flakes.
Kein Kraut und keine echte Alge
Spirulina ist weder eine Pflanze noch eine Alge im botanischen Sinn. Es handelt sich um ein Cyanobakterium, also um ein Bakterium, das wie Pflanzen Fotosynthese betreibt. Ein Zellkern fehlt. Wegen der Farbe war früher der Ausdruck Blaualge gebräuchlich.
Die Zellen liegen in Ketten hintereinander und bilden Fäden. Diese Fäden winden sich schraubig, und genau darauf geht der Name zurück: spira ist lateinisch für Windung. Mit blossem Auge sind sie kaum zu erkennen, unter dem Mikroskop sofort.
Die für Lebensmittel genutzten Arten wurden später der Gattung Arthrospira zugeordnet. Der Handel blieb beim älteren Namen Spirulina, und das Schweizer Recht führt beide nebeneinander. Auf einer Packung können Spirulina platensis und Arthrospira platensis deshalb denselben Organismus bezeichnen.
Sodaseen, Tschadsee und Mexiko
Der natürliche Lebensraum sind alkalische Sodaseen. Ihr Wasser ist warm, salzhaltig und hat einen hohen pH-Wert, also einen stark basischen Charakter. Nur wenige andere Organismen halten diese Bedingungen aus.
Am Tschadsee schöpfen die Kanembu die Biomasse seit Generationen von der Wasseroberfläche. Sie trocknen sie an der Sonne zu Fladen, die dihé heissen. Aus dem Tal von Mexiko berichteten spanische Chronisten des 16. Jahrhunderts von einer ähnlichen Ware vom Texcoco-See.
Vom Becken zum Pulver
Kultiviert wird auf zwei Wegen. Offene Raceway-Becken sind flache Rundbahnen, in denen ein Schaufelrad das Wasser umwälzt. Sie sind günstig, liegen aber offen gegenüber Staub, Regen und fremden Organismen. Geschlossene Photobioreaktoren führen die Kultur durch Röhren oder Platten und lassen sich enger kontrollieren.
Geerntet wird durch Filtration: Die Fäden sind gross genug, um auf feinen Sieben zurückzubleiben, während das Kulturwasser abläuft. Danach folgt die Trocknung. Bei der Sprühtrocknung wird die feuchte Masse in einen heissen Luftstrom gesprüht und erstarrt binnen Sekunden zu feinem Pulver. Schonendere Verfahren arbeiten kühler und brauchen länger.
Das Verfahren zeigt sich in der Ware. Kräftiges Blaugrün und ein feines, rasch aufschwemmbares Pulver sprechen für eine kurze, kontrollierte Trocknung; ein matter, gräulicher Ton für eine lange Wärmebelastung. Den blauen Anteil der Farbe trägt Phycocyanin, ein hitze- und lichtempfindlicher Farbstoff. Abgetrennt und aufgereinigt färbt er in der Lebensmittelindustrie etwa Zuckerwaren und Speiseeis.
Die Erzeugnisse dieser Kategorie
Tabletten bestehen aus gepresstem Pulver. Sie sind dosiergenau, unterwegs handlich und färben beim Abzählen nichts ein. Spirulina Premium "Tabletten" 100g, Spirulina Premium "Tabletten" 350g und Spirulina Premium "Tabletten" 1000g unterscheiden sich allein in der Füllmenge des Gebindes.
Daneben steht Spirulina "Tabletten" 500g als mittleres Gebinde. Bio Spirulina "Tabletten" 500g stammt aus zertifiziert biologischer Erzeugung; der Unterschied liegt im Anbau- und Kontrollverfahren, nicht in der Darreichungsform.
Pulver ist die flexible Form. Spirulina Premium "Pulver" lässt sich frei abmessen und in Wasser, Saft oder eine kalte Speise einrühren. Der Eigengeschmack tritt dabei deutlicher hervor als bei Tabletten.
Spirulina Premium "Flakes" sind die Streuform. Die groben Flocken stauben weniger als feines Pulver und lassen sich über Salat, Suppe oder Brotaufstrich geben.
| Handelsname | Spirulina |
| Gattung | Arthrospira, älterer Name Spirulina |
| Organismus | Cyanobakterium, kein Zellkern, fadenförmig |
| Lebensraum | alkalische Sodaseen, warm und salzhaltig |
| Farbstoffe | Phycocyanin (blau) und Chlorophyll (grün) |
| Rechtsgrundlage | VLpH Art. 28 und 29 (SR 817.022.17) |
| Zugelassene Angabe | keine |
Rechtliche Einordnung
Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (SR 817.022.17) ist eine Positivliste. Als Lebensmittel geeignete einzellige Mikroalgen sind allein:
- die Spirulina-Arten Spirulina platensis, Spirulina pacifica und Spirulina maxima;
- die Chlorella-Arten Chlorella vulgaris und Chlorella pyrenoidosa;
- die Alge Aphanizomenon flos-aquae.
Andere Arten sind nicht erfasst. Spirulina fusiformis etwa steht nicht in dieser Liste und ist damit nicht gedeckt.
Artikel 29 verlangt die Angabe der Algenart auf Packung und Etikett. Für Sie ist das die praktisch wichtigste Zeile. Der Handelsname Spirulina sagt nichts darüber aus, welcher Organismus im Gebinde steckt; die Sachbezeichnung sagt es. Fehlt sie oder nennt sie eine nicht gelistete Art, ist die Ware in der Schweiz nicht verkehrsfähig.
Absatz 2 derselben Bestimmung setzt eine Höchstmenge für Microcystine fest, Bakteriengifte aus Cyanobakterien. Sie gilt ausdrücklich für Aphanizomenon flos-aquae, nicht für Spirulina. Da auch Spirulina ein Cyanobakterium ist und aus offenen Becken stammen kann, prüfen wir jede Charge dennoch auf Microcystine und auf Schwermetalle. Ein chargenbezogenes Analysenzeugnis ist deshalb das entscheidende Qualitätsdokument, nicht die Herkunftsangabe allein.
Anhang 14 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (SR 817.022.16) führt für Spirulina keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Diese Seite bleibt daher ohne jede Wirkaussage.
Häufige Fragen
Ist Spirulina eine Alge?
Im Lebensmittelrecht ja, biologisch nein. Die Verordnung führt Spirulina unter den einzelligen Mikroalgen. Systematisch handelt es sich um ein Cyanobakterium ohne Zellkern.
Warum steht die Algenart auf der Packung?
Weil Artikel 29 VLpH es vorschreibt. Gibt es keine übliche oder keine eindeutige Bezeichnung, ist die lateinische Bezeichnung des Algenstammes anzugeben.
Steht auf Spirulina eine Angabe zu Vitamin B12?
Nein. Spirulina enthält überwiegend Pseudo-Cobalamin, eine dem Cobalamin verwandte, aber andere Verbindung. Manche Messverfahren erfassen beide gemeinsam. Wir führen für Spirulina deshalb keine Angabe zu Vitamin B12.
Welche Form eignet sich wofür?
Tabletten, wenn eine gleichbleibende Stückzahl praktisch ist. Pulver, wenn Sie frei abmessen und einrühren wollen. Flakes, wenn Sie über eine fertige Speise streuen möchten.
Woran erkenne ich sorgfältig geprüfte Ware?
An drei Punkten: genannte Algenart, benannte Herkunft und ein Analysenzeugnis je Charge mit Werten zu Schwermetallen und Microcystinen.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Ausserhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Redaktionell verfasst und geprüft durch die Redaktion der Sanasis AG. Zuletzt geprüft am 12.08.2026.